So, die Fahrt nach Frankreich geht klar. Ich habe gerade seine Unterlagen (Ausweiskopien) bekommen und die Adresse geprüft - alles im grünen Bereich und plausibel.
Er hat die Anzahlung jetzt auch schon überwiesen - sollte dann die kommenden Tage gebucht werden.
Am Samstag (23.01.) werden wir jetzt zu ihm fahren und ihm den Wagen (mit Ausfuhrkennzeichen) bringen.
hab schon viele Autos ins Ausland verkauft aber habe gesagt das ich nie etwas ins Ausland bringe. Nur einmal eine Ausnahme gemacht, bis an die belgische Grenze. Dann standen da plötzlich ein paar Kanten. Hätte schieflaufen können wenn ich ihm nicht einen Wink gegeben hätte auf einen Wagen von mir im Hintergrund wo 5 Mann drin saßen. Da habe ich auch gesagt, ne darauf habe ich keine Lust, ich stehle die kostbare Zeit von Freunden und Bekannten, nur damit die mit aufpassen das alles klappt.
Mein Fazit, wenn jemand so viel Interesse hat, hat er zu mir zu kommen. Wenn nicht, dann eben nicht. Ich fahr doch nicht durch halb Europa wegen lächerlichen 1000,-€ Aufwandsentschädigung, wo die Hälfte ehh fürn Sprit weggeht. Was einen da erwartet ist natürlich auch immer ungewiss. Und mit einem gebrochenen Genick nützt einem auch die beste Autokaskoversicherung nichts,… good Luck!
So, ich war gerade bei der Zulassungsstelle und hab ein Exportkennzeichen geholt, um den Wagen am Wochenende nach F zu bringen.
Davor wurde der Wagen stillgelegt aber halt jetzt nochmal mit Exportkennzeichen zugelassen. Dementsprechend ist der Fahrzeugschein auch nicht entwertet, sondern hat beim Feld "Außerbetriebsetzung" eine Gültigkeitsdauer bis Anfang Februar vermerkt.
Weiß einer, wie das jetzt bei der Übergabe vom Fahrzeug läuft? Muss ich den Wagen danach trotzdem nochmal abmelden, oder kann ich dem Käufer die Karre da lassen, die Schilder wieder mitnehmen und er kanns bei sich zulassen? Oder braucht er die Schilder auch noch?
Ich hatte da garned gefragt, weil der Wagen ja abgemeldet wurde und ich dann das Überführungskennzeichen genommen hatte. Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass der Schein auch entwertet wird.
Aber anscheinend muss man den nimmer abmelden, da er nach ablauf der 15 Tage automatisch abgemeldet ist.
Ich behaupte mal Du brauchtest eine Versicherungsbestätigung für das Export-Kenneichen. Wenn ja => Schilder mitnehmen. Sonst fahren die auf Deinem Versicherungsschutz !!!
Was für ein Stress! Ich hoffe nur, der Kerl bleibt mit dem Auto in Frankreich und fährt damit nicht in Deutschland rum. Hier fahren genügend Gallier umher und der Fahrstil übertrumpht all das was ich bisher auf deutschen Straßen erlebt hab schauder was mich das schon Nerven gekostet hat.
Du kannst ja vorsichtshalber noch mal anrufen auf der Zulassungsstelle, die können dir das bestimmt beantworten, aber ich denke auch, dass es damit für dich erledigt ist
Wünsch dir auf jeden Fall viel Glück und pass auf dich auf!!! Es kam vor kurzem im Radio, dass ein Kerl umgebracht wurde, der sein Auto online verkaufen wollte und sich die Typen zu ner Probefahrt getroffen haben.
Mit der Abmeldung ist jetzt auch Dein Versicherungsschutz weg! Normalerweise haben Überführungs- und Exportkennzeichen nur eine Haftpflichtversicherung, die auch keine Diebstahlabsicherung beinhaltet. Also schön vorsichtig fahren nach Frankreich!
Wenn der Wagen bei der Probefahrt entwendet wird, ist das übrigens Unterschlagung und kein Diebstahl. Unterschlagung wird bei den meisten Versicherungen nicht abgedeckt, insofern brächte Dir eine Teilkasko da auch nichts.