[8L] Lackschäden Rost am Dachfalz

@Podolski les einfach ein paar seiten weiter vorne.

Ab dem 01.06.09 wurde eine neuregelung eingeführt. Es werden mehr Kulanzfälle übernommen aber dafür muss auch ein Eigenanteil aufgebracht werden.
Autos die Älter als 7 Jahre sind kriegen bloß diese 70/30 Kulanz. Autos die Jünger sind kriegen die vollen 100%.
Daran kann man auch nichts machen auch nicht mit beschweren oder so. Ist einfach so.Habe beide Türen jetzt bei mir gemacht bekommen wegen rost habe 200 € selber gezahlt.

Mfg

Von der Neuregelung hab ich noch nix gehört. Aber jetzt weiß ich bescheid. Danke dir für die Auskunft. Man muss aber auch sagen, dass 70% bei einem 10 Jahre alten Auto (meins) nicht schlecht sind. Bekomme die Woche den Kostenvoranschlag. Werde dann sehen wie hoch die Kosten sind bzw. was ich dann aus eigener Tasche zahlen muss.

Ja das hat der Karosseriemeister auch gesagt den ich kenne, das die 70% immernoch gut sind. Bei einer anderen Automarke wäre es so das die warscheinlich garnix zahlen.

Mich hat man immer Abgewimmelt, ohne Scheckheft keine Garantie/Kulanz.
Es fehlt nur ein Jahr!!!

Aber auch mit Kulanz keine Option, da ich für unter 200Euros und einwenig Eigenarbeit den defekt in einer Lackiererei behoben bekomme.
Die Eigenarbeit beschränkt sich dabei auf Fenster raus und Lack abschleifen.
Die Feinarbeit macht der Lacker…

audi hat sich ca. 4 wochen zeit gelasen bis ich eine antwort von denen bekommen habe,das hätten die doch checken müssen das sie nur 70% übernehmen.

vllt kann mir jemand helfen, hätte paar fragen zum Thema Dachfalz Rost.

  1. Muss ich immer meine Kundendienste bei einem Audi Händler gemacht haben??
  2. Man hat ja 12 Jahre Garantie oder? Meiner ist Baujahr 1998.

Vielen Dank für eure Hilfe

:wink:

Nein musst du nicht gemacht haben,das nehmen die gerne als Ausrede. Weil was hätte es am Rost geändert…garnichts. Die nehmen nur lieber Kunden die auch das Geld bei ihnen hängen lassen haben ums grob auszurücken.

Bei mir hat man beim ersten mal damals (Dach vor ca 1 Jahr) nach dem Scheckheft gefragt habe aber gesagt ne ist nicht vollständig. Habe es trotzdem bekommen 100%.

Und jetzt bei der neuregelung wurde ich nach garnichts mehr gefragt nicht mal Lackstärke wurde gemeseen (Türen Rost).

Normal müsstest du auch 12 Jahre haben.

Mfg

super danke!! dann werd ichs nächste woche mal ´versuchen!!

Bei mir wird jetzt nächste Woche die Heckklappe und die Fahrertür lackiert, muss auch einen Eigenanteil tragen. Bin mal gespannt wie die Lackierung wird, meine Heckklappe wurde schonmal auf Garantie lackiert da war die Lackierung unter aller Sau.

Gestern bei Audi gewesen der auch Seat handelt, mit nem Kollegen der sich nen Auto kaufen will… lange rede kurzer Sinn, ich zum Service, Lackproblem angesprochen

Hat mich sofort auf die neue Regelierung aufmerksam gemacht, mit dem 70/30, und die 100/100 gelten eigentlich für den 8P. Aber er schaut gleich mal nach… ich erzähl im so nebenher, das aber noch einige 100/100 beim 8L bekommen haben aus meinem "Bekanntenkreis" hust. Dann war er auch überrascht als er online gesehen hat, das ich recht hab, und ich noch alles bezahlt bekomm.
Und jetzt noch ne nette Information, diese Rostgeschichten darf der Servicemensch mitlehrweile selbst freigeben ohne Feedback aus Ingolstadt, und nächste interresante Info, der letzte Kundendienst bei Skoda wär bei allen anderen Sachen der Hacken gewesen, NUR bei Karosserie und Lackgeschichten ist das egal.

  1. hat mich erstaunt, das man ned innerhalb vom VAG-Konzern wanderen kann, find ich sogar eher ne Frechheit, und
  2. das es scheinbar doch egal ist, hauptsache der Service wird überhaupt gemacht, was einigen höchstwahrscheinlich vollkommen neu sein wird.

End vom Lied: 1200€ gesparrt! óle

Mei Autole wird jetzt schon das 4. mal lackiert geworden sein. Beim Lackstärkemessen muss man da schon schaun wo man misst g

naja dann bin ich mal gespannt was so rauskommt wenn dus lackieren lässt, gab ja schon oft den fall das dann noch ein Brief kam.

Und warum sollte die Regelung für den 8P gelten und für den 8L nicht der ist ja noch älter und hat auch so rostprobleme wie der 8P mit der tür usw

Der Auftrag ist schon online bei Audi freigegeben, das passt schon.

Warum für den 8P? k.a. google.de AUDI Ursensollen, nachfragen.
8P hat auch ein paar Macken (!!!) gibts auch nen Paket, das paar tausend euro kostet, da wird dann alles gemacht.
Die Dachkante gibts in der Form ja gar nicht mehr am 8P, nur noch son knick im Blech.

Wie hab ichs mir sagen lassen, die Kulanz haben quasi alle Hersteller zurückgefahren, und warum selbst mehr ausgeben als die anderen?! Kurzzeitige Gewinnmaximierung -_-

Wie gesagt, hat man mir alles so gesagt, und mei Freundlicher ist auch wirklich freundlich… was man vom VW-Partner, der das lackiert nicht behaupten kann

Möchte nur der Vollständigkeit halber meinen Senf hier dazugeben :

Habe dieses Jahr auch das Dach machen lassen. Viel Rost der langsam aus dem Dachfalz meines 8L rauswuchs. Nach einigem Hin und Her… 400 Euro ich Rest Audi.
Meiner ist Baujahr 1998 und damit noch ganz Knapp in der Garantie gegen DURCHrostung. Weils nicht durch war sind sie auch nicht über 70 % hinausgegeangen, mit der Kulanz.

Leztztendlich bin ich dennoch recht zufrieden.

Versuchen zu bescheißen hat man mich mit der Aussage dass es nur 10 Jahre Garantie auf Durchrosten gibt, was zwar für einige Modelle stimmt , nicht jedoch für dieses. Ist also unheimlich wichtig sich zu informieren!!!

Liebe Grüße

Alex

Dann geb ich auch nochmal meinen Senf dazu ab, bei der Dachfalz geschichte greift eh ned die Karosseriegarantie, weils nicht von Innen nach außen durchrostet, auch wenns unterm ansich schadfreien lack anfängt.
Alles reine Kulanz von audi.

Teils wissen die selbst ned, was jetzt wann wo wie gilt, siehe mein fall, der Herr war sehr erstaunt und hat das sofort gemacht

Hallo !

Ich habe zwar einen A4 - aber ich hoffe mal ihr könnt mir trotzdem helfen :wink:

Bei mir gibt es auch dieses A3/A4-typische Problem mit dem Rost auf dem Dach. Man sagte mir in der Werkstatt, dass man das unbedingt machen müsste, da ansonsten ein komplettes Durchrosten vor-programmiert sein.
Kostenpunkt: 700 - 1000 Euro …

Allerdings sagte mir der Werkstattmann, dass Audi nur eine 10-jährige Garantie geben würde und ich damit leider nix mehr erstattet bekommen könnte.
(A4 B5 Erstzulassung: 10/1998 )

Deshalb wüsste ich nun gerne:

  • Würde für mich nicht auch schon die 12-jährige Garantie ("Durchrostgarantie") gelten ?
  • Jedenfalls dann, wenn es echt "Durch" wäre ?
  • Gilt das überhaupt für Wagen, die man als Gebrauchtwagen gekauft hat ?
  • Auch dann wenn "von Privat" gekauft ?
  • Andernfalls: Chance auf Kulanz ?

Ein weiterer Punkt ist der, dass ich diese Info von ner freien Werkstatt habe. Wegen einer evtl. Garantie (oder Kulanz) müsste ich mich aber wohl zunächst mal an nen Händler wenden. Wie würdet ihr mir raten da vorzugehen um ggf. zu verhindern, dass die dann sagen können "durchgerostet is er ja noch nicht und da wir jetzt von dem Schaden wissen, dürfen sie auch nicht warten bis es soweit ist" (Schadenminderungspflicht: §254 II BGB)

Danke schon mal für die Antworten !

M.f.G. Daniel

Edit: Wenn jemand einen Händler im Raum Siegburg kennt, der in solchen Fällen gerne Kulanz walten lässt - immer her damit !

es gibt in der tat welche mit 10 und welche mit 12 jahren Durchrostgarantie von innen nach außen.
Jetzt ist der Produktionfehler aber von außen nach innen damit greift die Karrosseriegarantie gar nicht.
Reine Kulanzsache von Audi, was sie auch ganz gern an Scheckheftpflege bei Audi binden… wobei mir gings auch ohne… da braut jeder sein eigenes Süppchen hat man das gefühl.
Gilt diese Schadensminderungspflicht für die gesetzliche Garantie und für Garantien, über die hinaus?

Wenn jedenfalls Kulanz gewährt wird… max. 70 % audi 30% du.

Die Schadensminderungspflicht ist im Grunde eine Selbstverständlichkeit:
Wenn man selbst mit dafür verantwortlich ist, dass ein Schaden entsteht, kann man nicht den vollen Ausgleich vom Schädiger verlangen ("Mitverschulden" §254 I) - wenn man zwar nicht mitverantwortlich für die Schadenssentstehung ist, aber dafür, dass der Schaden gerade so groß geworden ist gilt das Selbe ("Schadenminderungspflicht" §254 II )

Man soll also nicht erst sehenden Auges einen kleinen Schaden zu einem großen werden lassen und dann Ersatz für den ganzen, großen Schaden verlangen können.

Grds. gilt das für die gesetzliche Gewährleistung wie auch für eine vertragliche Garantie - allerdings ist es gut möglich, dass im Kaufvertrag (AGB) bzgl. der Gewährleistung oder im Garantievertrag bzgl. der Garantie etwas abweichendes vereinbart worden ist. Jedenfalls ist das grds. möglich.

Die Frage ist aber, ob es denn tatsächlich so ist, dass der Schaden dadurch größer wird, dass das Dach dann irgendwann komplett durchrostet, oder ob nicht der gleiche Aufwand auch bei nur kleineren "Anrostungen" nötig wäre…
Das ist allerding ne technische Frage die ich nicht beantworten kann.
Jedenfalls, wenn auf beiden Seiten des Daches auf jeweils der vollen Länge solche Rostblasen zu sehen sind (so bei mir) denke ich mal, dass der Reparaturaufwand der selbe wie bei kompletter Durchrostung ist.

Zur 12-jahres Garantie: Ich kann den Garantieerklärungen aus meinem Checkheft jedenfalls NICHT entnehmen, dass diese Garantie nur für Durchrostungen VON INNEN NACH AUßEN gelten soll. Hier stand das ja verschiedentlich so. Kann mir jemand sagen woher das kommt ? Ist das evtl. nur eine Verwechslung mit der 30-jahres-Durchrostgarantie von Mercedes ? (die haben diese Bedingung)
Hierzu: http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/download/verbraucherrecht/zulaessige-kundenbindung.pdf :wink:

Auch kann ich meinem Checkheft nicht so direkt entnehmen, dass die Garantie daran gekoppelt sein soll, dass regelmäßige Wartungsintervalle gerade in einer Audi-Vertragswerkstatt gemacht wurden.
In meinem Checkheft ("Serviceplan")steht:
"Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn …
Schäden an der Karosserie nicht rechtzeitig und fachgerecht nach Herstellervorschrift bei einem Audipartner beseitigt wurden oder…"
Diese Formulierung ("beseitigt wurden") klingt für mich nur nach der oben angesprochenen Schadenminderungspflicht. Wer tatsächlich schon entstandene Schäden nicht rechtzeitig behebt, soll auch nix bekommen.
Eine generelle Pflicht schon vorsorglich regelmäßige Wartungsintervalle bei einer Audi-Vertragswerkstatt machen zu lassen um diese Garantie in Anspruch nehmen zu dürfen ergibt sich m.E. daraus nicht !

Allerdings weiß ich nicht, ob dieses Checkheft schon die ganze Garantieerklärung sein soll, oder ob nur - der Übersichtlichkeit halber - noch mal Auszüge aus der Garantieerklärung in's Checkheft gedruckt wurden …

M.f.G. Daniel

Hast recht, im aktuellen steht nichts explizit drin von "innen nach außen"

aber: "7. Der vollständig ausgefüllte Serviceplan ist
vorzulegen."
"
15. Garantieverpflichtungen bestehen nicht, wenn
der Mangel dadurch entstanden ist, dass:
17. das Fahrzeug zuvor durch den Garantienehmer selbst oder einen Dritten, der kein Audi Servicepartner ist, unsachgemäß instand gesetzt, unsachgemäß gewartet oder unsachgemäß gepflegt worden ist oder
"

Das schon alles recht schwamig formuliert, die machen sich ihre eigenen Regeln.
"
• eine 3jährige Garantie gegen Lackmängel
sowie
• eine 12jährige Garantie gegen
Karosserieperforationen durch Korrosion.
"
Wenn die jetzt den Rost als Lackmangel abtun… nach 12 jahren tut man sich da schwer.
und des andere heißt explizit "Loch drin", Schadensminderungspflicht hin oder her.

Aber wär echt mal interresant, wenn sich einer die Reperatur einklagen täte.

Ok find ichs ja auch nicht, aber so ist die Situation.

Nachtrag 1: Das oben verlinkte Urteil des BGH berücksichtigt wohl noch nicht einige neuere Entwicklungen des EU- und Kartellrechts. Es besteht insoweit noch Hoffnung (auch für Mercedeskunden ! M.E. hat Audi eine ensprechende Bedingung bzgl. Vertragswerkstätten ohnehin nicht gestellt)

Nachtrag 2: Vor dem Hintergrund, dass Audi die Garantie ausschließt, wenn man nicht "Schäden…rechtzeitig…beseitigt" (einen also eine Schadenminderungspflicht trifft) halte ich es nicht für zulässig wenn Audi zusätzlich fordern würde, dass 1. regelmäßige Wartungsintervalle bei einem Audi-Vertragspartner durchgeführt werden müssen - und 2. eine Garantie nur bei DURCHrostung besteht.

Denn in dieser Konstellation ist diese Garantie faktisch vollkommen wertlos, da diese Voraussetzungen niemals alle gleichzeitig gegeben sein können !
Wer einmal pro Jahr bei einer Audiwerkstatt zur Inspektion geht und verpflichtet ist evtl. erkannte Schäden sofort zu beheben KANN gar nicht ein Problem mit einer DURCHrostung bekommen ! (passiert ja nicht in einem Jahr)
Unter diesen Voraussetzungen hätte es noch nie eine Inanspruchnahme dieser Garantie geben können.
Eine solche Schein-Garantie dürfte aber unzulässig sein.
(Vielleicht deswegen die vielen "Kulanzfälle" ? Will Audi ein Urteil in dieser Sache verhindern ? )

Nachtrag 3: Da derartige Überlegungen erst mal alle theoretischer Natur sind, weiterhin: Kennt jemand eine Werkstatt im Rhein-Sieg-Kreis, die sich bei solchen Fällen KULANT gezeigt hat ???

@ Skolem: Überhaupt nicht schwammig …

1.) Die Garantie besteht bei Wartung durch Audi-Vertragspartner immer, ansonsten nur, wenn nicht "unsachgemäß" gearbeitet wurde. Aber auch eine freie Fachwerkstatt wird regelmäßig sachgemäß arbeiten…

2.) Für die speziellen "Lack- und Karosseriegarantien" scheinen diese Ausschlussgründe ohnehin nicht zu gelten. Diese stehen separat und werden als "ergänzend" bezeichnet. Ich glaube nicht, dass man hier davon ausgehen kann, dass alle die vorher genannten Ausschlussgründe auch für diese "besonderen" Garantieen gelten sollen.

Bleibt nur die Frage: Waren das auch die Garantiebedingungen die schon am 25.09.1998 gegolten haben - da jedenfalls wurde mein Wagen ausgeliefert …