Ich war zuletzt mit meinen eingebauten TT Pedalen inkl. Fußstütze beim TÜV. Den TÜV Prüfer hat das gar nicht interessiert. Wenn ich die eintragen lassen, ist dies sicherlich beruhigender. Hab’s aber erst einmal gelassen, da ich mich Frage gerade wo es dann aufhört mit der Eintragung. Da sehr viele Dinge eine Veränderung am Fahrzeug darstellen.
Hier eine kleine Auswahl mit Veränderungen die ich meine:
RS6 Außenspiegel?
AeroTwin Scheibenwischer samt Wischerarme vom Golf IV
Heckwischerarm mit AoerTwin vom Golf V
S3 Front und Heckstoßstange sowie S3 Dachkantenspoiler
Individual Schaltknauf vom 8P/8PA
Andere Spritzdüsen der vorderen Scheibenwischeranlage
Naja, Fakt ist, alles was sicherheitsrelevant ist (und da gehören auch Stoßstangen dazu, da sie beim Unfall evtl. anders nachgeben etc.) und nicht orginal am Auto verbaut ist gehört eingetragen.
oh je ich hab sie vorhin eingebaut, wenn ich das hier lese vergeht es mir schon wieder.
das mit den eintragen ist mir zu überzogen .
die sind genau gleich wie die originalen basta
Pedale eintragen?? Und dann noch original VAG zubehör? Also leute…kommt mal wieder runter,dann kann ich ja auch meinen R32 knauf und die pedalerie eintragen lassen…übertriebt nur alle ein wenig,und wenn mich die polizei zum wiederholten male nach den Pedalen Fragt…nehm ich eine Pedalkappe runter und zeig ihm die Original Teile nummer …! Wegen pedalen so nen Aufstand…! Dann noch Baugleiche Fahrzeuge,TT,golf4 r32,A3/S3 8l,Cupra sind Baugleich…Auch die pedale,wenn sie auch etwas anders aussehen…Wer das geld übrig hat,solls eintragen lassen…ich machs net,und viele andere auch net…! Auch die leute von Bmw tauschen Pedale von "normalen 3er" gegen Alpina oder M3 Pedale…und wenn wenn ich sag,bei uns im Forum wird behauptet,das man die Eintragen muss,brechen die in schallendes gelächter aus…!! Hallooo…was soll das?
Solange ein E_prüfzeichen drauf ist muss ich nix eintragen…Fussmatten…lach…vielleicht demnächst noch zigarettenanzünder aus Fremdfabrikaten,Becherhalter aus dem FL,oder andere Tachoscheiben…!lach
Mag sein…! Aber DIESER thread ist nun mal wirklich ein Witz…Wäre Zeit ihn zu Schliessen……Verstösst doch sicher gegen irgendeine Regel…Da das sicher auch schon x-mal Besprochen wurde!!!
Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
Teile, wie beispielsweise Scheinwerfer müssen eine solche Bauartgenehmigung besitzen. Jede ABG ist nur für bestimmte Modelle gültig, weshalb vor dem Kauf genauere Informationen eingeholt werden sollten, ob die Teile auch für das jeweilige Fahrzeug zugelassen sind. Meistens muss der Wagen nach dem Umbau beim TÜV vorgeführt werden und die Änderung in die Papiere eingetragen werden.
Nach dem ganzen hin und her hier habe ich selbst in Ingolstadt angerufen und denen die Audi Nummern auf der Rückseite der Pedale durch gegeben.Die sagen auch klip und klar das die Dinger NICHT für den A3 freigegeben sind und somit eine Einzelabnahme fällig ist.
Das es eigentlich lächerlich ist sowas eintragen zu müssen darüber brauchen wir garnicht reden - und darüber das es jeder macht auch nicht…aber Fakt ist trotzdem das es eigentragen sein muss und wenn jemand, sei es die Cops, der TÜV oder sogar die Versicherung, meint euch eine reinwürgen zu müssen er es durchaus hiermit schaffen kann…-wenn er tief genug in der Materie drinn ist (Audi Ingineur der jetzt bei TÜV arbeitet z.B. )
Das Audi sowas sagt ist ja klar,die wollen ja was verdienen,mein Händler jedenfalls sagt eintragen ist unnötig…! Teilenr. von den Pedalen ist beim TT/Golf 4 und A3 ist gleich,ich meine Nicht die Pedalauflagen…! Alles pure geldschneiderei…! Wenn das so ist,dann müssen auch Golf 4 Sitze,Schaltknäufe vom R32/gti/Cupra usw. auch eingetragen werden…! Und sonstigen Bauteilen Aus Fremdfabrikaten,auch wenns Hauseigene sind…!Wenn z.b. die padalauflagen nur für den TT freigegeben sind,dann muss das ja auch beim Händler vermerkt sein.
Wenn das wirklich so ist,dann müssen einige im Forum ihre TT-Armaturenbretter,Ihre nachgerüsteten SFGs beim 8p usw. alles eintragen müssen,genauso wie die Original TFL´s des S6…! Humbug…Sofern Original Auditeil mit e-kennzeichnung…keine eintragung erforderlich…mitführen der E-Bescheinigung reicht aus!
doch Pedalkappen haben das original Audi zeichen und die Teilenr. drauf. Ist auf dem TT armaturenbrett,den nachgerüsteten Aerotwins,den Schaltknäufen,den Golf 4 sitzen ein E-Prüfzeichen??? Also…
Dann sind Aber andere Teile Auch nicht freigegeben…!! s.o! Mit oder ohne Teile NR…! Lt. meinem Händler sind teilenrn. ausreichend!..Und meinem TÜV Prüfer reicht das völlig!!