[8L] Eintragen der TT-Pedalerie

Also ich war letztes Jahr mit meinen TT-Pedalen beim Tüv und der hat die Teile bemängelt. Da die Teile nicht für den A3 gemacht sind (egal, ob die Pedalerie gleich ist), ist es verständlich, dass eine Eintragung Pflicht ist.
Ansonsten könnte ich mir ja zum Bleistift jeden beliebigen Audi Scheinwerfer ohne Eintragung montieren und das geht ja auch nicht. Fahre momentan mit originalen Pedalen rum und werde mir wohl meine TT-Pedalerie nächsten Monat eintragen lassen.

Der grund dafür ist eigentlich ganz einfach. Die Pedalgrundkörper sind nicht alle gleich. Ich habe mir damals auch mal die Zeichnungen angeschaut und habe auch schon Unterschiede gefunden. Das bedeutet, dass die Befestigungslöcher etwas unterschiedlich sind, die Auflagefläche ist in der Kontur und Größe anders. Somit ist die Kappe auch nicht unbedingt zu hundertprozent an den grundkörper angepasst.

ja also eintragung ist kein muss! das würde niemandem auffallen, dass die dinger vom tt sind und nicht vom a3! die tüv typen können auch nicht alles wissen und eben weil sie ja originalteile sind usw Muss man sie nicht eintragen! aber wenn es jemand macht, warum nicht… schaden kann es nicht.

Die Aussage ist so nicht ganz richtig. Es gibt Originalteile, die MÜSSEN eingetragen werden. Ich sage nur S3-Bremse im "normalen" 1.8T. Eben gleiches gilt für TT- oder S3-Felgen im A3.

ja klar! aber man kann bremsen oder felgen wohl kaum mit einer pedalerie vergleichen :smiley:

aber verstehe schon was du meinst! :slight_smile:

Ich habe sie halt sicherheitshalber eintragen lassen. Auch wenn der Prüfer meinte, muss nicht sein. Und im Endeffekt kann man trotzdem einen Strick draus gedreht bekommen, da man ja je nach TÜV-Prüfer Dinge eingetragen bekommt, die keine Eintragung bekommen hätten. Aber mit den Pedalkappen kann man einigermassen beruhigt sein, 2 der 3 Kappen haben als Unterbau genau die selbe Konstruktion, teilweise sogar die selbe Teilenummer in den Einzelbauteilen der Pedalerie und beim dritten sah die Zeichnung auch sehr beruhigend aus. Die Abweichungen dort sind nicht kriegsentscheident.

ich hab mich beim tüv erkundigt und der will eine unbedenklichkeitsbescheiniigung haben, damit der die eintragen kann. von audi bekomme ich das ja wahrscheinlich eher nicht, oder? wie habt ihrs denn gemacht?

der prüfer hat mich auf den § 19 Abs. 2 verwiesen. das heißt, dass durch den verbau der pedalkappen die betriebserlaubnis des fahrzeugs erlischt und diese deshalb eingetragen werden müssen.

Ich wurde das letzte mal von den Herren in Grün in die Mangel genommen weil ich die Pedale verbaut hatte und nichts dafür vorzeigen konnte. Habe dann ebenfalls erklärt das es in baugleichen Modellen verbaut ist und ein Audi Orginalteil ist, aber die ließen nicht mit sich reden.
Entweder eintragen lassen oder von Audi was herkriegen. Ich bin mittlerweile schon stark am überlegen ob ich sie beim nächsten Besuch mit eintragen lasse. Mir ist es auf der einen Seite weder das Geld noch den Aufwand wert, auf der anderen Seite will ich deswegen net nochmal so eine Diskussion führen müssen…

schaut mal in den aktuellen Polo "Cross", was der da schönes auf den Pedalen hat. Und nun stellt euch mal vor,wie verwundert ein netterer älterer Herr schaut,wenn er mit seinen schönen neuen Auto von der Polizei angehalten wird und die die Eintragung sehen wollen…
-um das mal so Nebenbei zu erwähnen,ob eintragen,oder nicht-

http://ahw-shop.de/start.php?d_1C1998001_Original_Edelstahl_Pedalset.php

u.a. schreiben die…"kein TÜV Abnahme erforderlich, da Original Ersatzteile mit Herstellerfreigabe" … "Audi A3 (Modell 8L, 1997-2003)"

Aussehen tun se wie die vom TT…und den TÜV hat das keinen Meter interessiert

Beim CROSS ist es aber serienmäßig…beim 8L nicht…! Da liegt ja der Hund begraben.

Beim Verbau der TT-Pedalerie in den 8L erlischt die BE…so einfach ist das. Da muss man keine anderen Fahrzeuge heran holen…dort sind die serienmäßig verbaut und somit legal. Die Alu-Pedalerie ist NICHT in der allgem. Betrieberlaubnis des 8L…somit ist die Rechtslage einwandfrei…so spricht es auch die Audi-Ing.-Abteilung…!

:up:

@l0ki die verkäufer können viel behaupten. so frei nach dem motto: "was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern!"

Die haben nämlich meist am wenigsten Ahnung von dem was die da verkaufen.

Außerdem: wenn die zugeben würden, dass eine Eintragung fällig wäre, würde das Zeugs so gut wie niemand kaufen. Alles nur auf Profit aus…

[b]und wie geh ich da jetzt am besten vor? Eintragung muss sein. (zumindest bei mir. alles andere ist mir zu heiß…)

was muss ich da nun vorlegen? eine UB von Audi werd ich ja wohl net bekommen…[/b]

Kopie einer Eintragung vielleicht…:slight_smile:

ich habe es per einzelabnahme eintragen lassen.

War vor einiger Zeit mit nem Firmenwagen beim Freundlichen,habe dort durch Zufall gesehen das sie das Pedalerieset zum nachrüsten anbieten!

Moin, geht durch Einzelabnahme, wenn du noch die Rechnung hast, das es original Audi Teile sind sollte es kein Problem sein, bei mir ging es einwandfrei.

okay werds mal versuchen und mich dann wieder melden, wenns was neues gibt.

… folgendes schreibt der Verkäufer AHW-SHOP:

Hallo!Durch die Teilenummern die der Hersteller auf den Teilen leserlich vermerkt hat kann man dies zuordnen, da durch ein Serienteil eine Grundsätzliche Herstellerfreigabe besteht bedarf es hier keiner Eintragung.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr ahw-shop

Naja, ich hoffe, er übernimmt auch die Folgekosten aus Stilllegung oder Vorführung beim TÜV…!

Meine Informationen sind direkt von Audi…und wurden mir von einem User nochmals jetgzt bestätigt…die Pedalerie MUSS beim 8L eingetragen werden…sie ist NICHT in der allgem. BE enthalten und stellt eine Änderung am Fahrzeug dar.

Folge…EINTRAGUNG…Händler erzählen viel, um ihre Ware an den Mann zu bekommen…bzw. aus Unwissenheit…