Hallo, habe mal ein Frage.
Ich habe mir eine neue Felge im Internet bestellt, da eine von mir beschädigt ist. Felge ist heute geliefert worden, leider war ich nicht zuhause und das Paket wurde beim Nachbarn abgegeben. Bezahlung war per Lastschrift.
Also ich habe 1 Felge bestellt laut Bestellmail, und es wurde 1 Felge abgebucht.
Nun sind beim Nachbarn aber 4 Felgen abgegeben worden, also ein kompletter Satz, er wußte davon ja nix. Was jetzt machen, behalten oder auf jeden Fall melden?
welche felgen???
Ist doch egal welche Felgen, darum gehts ja nicht.
Also rein rechtlich und moralisch musst die anrufen und denen sagen, dass die zuviel geliefert haben…gehört zum guten Ton.
Ansonsten behältst Du die und freust Dich…
Ich würde aber fairerweise Bescheid geben…!
wollte eigentlich auch nicht wissen um welche felgen es sich handelt…
wollte damit nur verdeutlichen das du dich drüber freuen kannst über die inkompetenz der firma die dir das geschickt haben, meiner Meinung nach, und wenn ich du wäre dann hätte ich auch nur eine bekommen!
Eine Bestellt, eine Bestätigt, ich würde eine auspacken und die restlichen 3 mal behalten und paar Wochen warten, ob sich die melden
Genau meine Meinung. Vollste Zustimmung !
Hatte eine solchen Fall auch, hab dem Verkäufer ne eMail geschrieben, leider nie eine Antwort erhalten. Nach über einem Jahr habe ich das Ding wieder verkauft.
Ich würde versuchen Kontakt mit dem Händler aufzunehmen und zu seinen Kosten wieder zurück schicken.
Versetz dich mal in die Lage des Verkäufers, wenn du jemanden zu viel schickst willst du es wieder zurückhaben, da bin ich mir sicher
Je nach Felge können das einige Hundert Euro Schaden für den Händler sein.
nimm die neuen & schick die alten zurück ne Joke ;o)…
Rein Rechtlich hast du keinen Anspruch auf die anderen 3 Felgen.
Steht meist auch in den AGB´s drin.
Die Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum der Firma XXX.
Ja schon klar dass ich keinen Anspruch drauf habe, aber wie könnten die mir beweisen dass ich tatsächlich 4 bekommen habe? Ich persönlich habe nichts unterschrieben und der Nachbar wird ja auch nur auf sonem elektronischen Ding unterschieben haben, da steht ja normalerweise nix weiter drauf, so wie früher auf einem Lieferschein?
Ganz klar: bescheid geben.
Vielleicht hat auch einer im Lager gepennt und gemeint du hättest einen Satz bestellt. Fällt vermutlich erst bei der Inventur auf.
Selbstvertändlich solltest du dort anrufen und ggf. (auf deren Kosten) zurücksenden.
Natürlich, die haben dem Versandunternehmen einen Auftrag von 4 Paketen erteilt, dessen ordnungsgemäße Lieferung durch die Unterschrift bestätigt wurde.
Das ganze ist allein eine moralische Frage bzw. die Frage, ob es denen noch auffällt. Rechtlich gesehen gehören die Felgen natürlich der Firma.
Mir ist das auch passiert. Ich hatte mich damals gemeldet, zwischenzeitlich ist es der Firma aber auch aufgefallen und die (falschen) Artikel gingen zurück und als Kompromiss konnte ich noch ein paar andre Teile mit ordentlich Rabatt bestellen.
Also ich hab in der Uni bei Privatrecht gelernt, dass wenn man Ware erhält hat, die man nicht bestellt hat, weil es da mal Probleme gab mit so komischen Herstellern, die irgendwelche Heizdecken ohne Bestellung deinerseits verschickt haben und in nem Schrieb meinten, dass wenn man sich nicht meldet die als Kaufvertrag gilt. Jedenfalls gabs da nen Gerichtsbeschluss und das steht auch irgendwo im BGB, dass man als Empfänger nicht verpflichtet ist, für etwas was man nicht bestellt hat zu zahlen und das andere ist dann wie schon oben genannt eher der moralische Aspekt.
Klar könntest du sagen, Pech wenn die so nen Mist bauen, hattest du halt Glück. Kannst es aber so sehen, dass dort auch nur Menschen arbeiten und dass auf mal Fehler passieren können. Für dich hat es ja keine Konsequenzen, vllt. kostet die Aktion den Arbeiter die Stelle, weil einige hundert €uros fehlen und er haftbar gemacht wird.
Es liegt in deinem Ermessen, wie du vorgehen möchtest.
Falls du dich dazu entscheidest Bescheid zu geben…
Du kannst darauf bestehen, dass der Verkäufer die komplette Abholung (vor Ort) organisiert!
In dem Fall ist dir (als Käufer) eine Rücksendung, aus eigenem Aufwand, nicht zumutbar.
Also ich würd erstmal nichts machen und warten. (Ja ich bin böööse )
Quelle: § 241a BGB Unbestellte Leistungen
Es handelt sich ja hierbei ned um unbestellte Sachen, die vom Händler "auf gut Glück und ohne Bestellung" an dich geschickt wurden. Vielmehr handelt es sich um einen offensichtlichen Irrtum des Händlers, der ja auf den ersten Blick ersichtlich ist.
Der Händler kann also Ansprüche gegen dich erheben (z.B. die herausgabe der Felgen). Wenn du sie dann schon gebraucht oder verkauft hast, hast DU natürlich ein Problem…
Ich würde einfach dem gesunden Menschenverstand folgen und dem Händler kurz Bescheid geben.
Es gibt echt noch Leute die EHRLICH SIND
Keiner möchte Mehr ausgeben und ist auf der Suche nach Schnäppchen, und dann liest man sowas hier ???
Meine Meinung, Dummheit sollte bezahlt werden, egal Wer dahinter steckt oder ob man denjenigen kennt.
Respekt vor den Leuten die anderer Meinung sind, aber Heutzutage zählt sowas nicht, nicht umsonst schaut sich heut jeder nach Schnäppchen um und will net zuviel bezahlen.
Meine Meinung:
Behalten und abwarten was noch kommt.
Hier gibts keine Engel http://www.youtube.com/watch?v=CJjKkHgmAek
Gruß Andy
bin genau der selben meinung! Würd die auch liegen lassen und ne bestimmte zeit abwarten… ( 1 Monat oder sogar 3 Monate… villt. sogar mehr)