Zu 4. auf der Rückbank?

Hat grad jmd. SternTV geschaut?

Darf man wirklich zu 4. auf der Rückbank rumfahren?!
Sind doch nur drei Gurte?!

Darf man nicht.

Nein darf man nicht. Bußgeld lässt grüßen. Hatte mal mein Vater zu blechen deswegen. Du darfst soviele Personen mitnehmen wieviele SItze du hast und die Anzahl der Sitze steht ja im Schein.

Ciao

Joa, darf man nicht… aber die Polizei darf ja so manches, was andere nicht dürfen…
:peitsche:

Doch darfste.Ne Freundin von mir ist Polizistin, genau wie mein Vadder.
Sie sehens nich gern, aber du darfst es.

Mfg Flo

jeder muss aber angeschnallt sein wenn man schneller als schritttempofährt —> der net angeschnallt ist müsste blechen!
so sehe ich die sache ^^

mfg
coldasice

na Dann 4. gurt rein auf der Rücksitzbank

Du darfst max. 9 Leute in dein Auto packen, sonst brauchst du einen Personenbeförderungsschein. Das zulässige Gesamtgewicht bzw. die Achslast darf nicht überschritten werden und es müssen alle vorhandenen Gurte genutzt werden.

Wie die Versicherung bei einem Unfall drauf reagiert ist aber fragtlich. Die werden dann wegen Fahrlässigkeit wahrscheinlich nix zahlen

Im Laderaum darfst du generell keine Leute mitnehmen!!

Moin,
Fakt ist.

Man darf so viel Leute mitnehmen wie man Sitzplätze hat, und es müssen alle, die einen Gurt zur Verfügugn haben, diesen benutzen.

Jaja die Polizei, mein Freund dir helf ich :grins:

tjojo da gibts nen schönen § in der stvo.
hab ihn grad vergessen.
du darfst tatsächlich mehr leute mitnehmen.
zb 4 auf der rücksitzbank.
die dabei im fahrzeugschein eingetragene sitzmenge darf übershcritten werden (beim a3 zb 5)
das zulässige gesammtgewciht bzw zulademaximum darf dabei jedoch nciht überschritten werden, es müssen alle gurte die vorhanden sind genutzt werden, der fahrer darf in seiner tätigkeit nicht beeinträchtigt werden, ab einer bestimmten anzahl brauch man einen personen beförderungsschein, uswusw.
aber erlaubt ist es theoretisch shcon.
gibt halt viele schlupflöcher :slight_smile:

+ Dieser Beitrag wurde von lightboy1981 am 09.03.2006 bearbeitet

Wieso sagts Du „Fakt ist“, wenn es doch gar nicht so ist? Mir ist in diesem Forum schon öfter aufgefallen, dass Leute einfach Sachen behaupten, ohne nachzuprüfen, ob dem tatsächlich so auch ist. Darunter leidet die Qualität des Forums. Redewendungen wie „ich glaube, ich vermute“ werden gerne weggelassen. „Fakt ist“ schreibt man nur, wenn den entsprechenden Gesetzestext vor einer Minute gelesen und verstanden hat.

stimmt doch was er schreibt, wo liegt das problem? hat doch dein vorrredner auch nochmal klar dargelegt

eben

er hat ja geschrieben, man darf soviele leute wie man sitzplätze zur verfügung hat mitnehmen

er hat nicht geschrieben, dass man maximal nur die anzahl von verfügbaren sitzplätzen belegen darf, also hat das fakt schon seinen sinn erfüllt

:peitsche:

:grins:

Schaf1b

… Und es stimmt nunmal, dass man nur soviele Leute befördern darf, wie Plätze im Schein angegeben sind. Wo 5 Plätze drin stehen, dürfen 5 mitfahren.

dann guck ma in die stvo

seite 175
personenbeförderung §21
2 erläuterungen
2.1 mitnahme von personen in kraftfahrzeugen

da stehts anders.
hat mir extra nen befreundtere freundlciher kopiert und mitgegeben fürs handschuhfach :slight_smile:

§ 21 Personenbeförderung


(1) Es ist verboten, Personen mitzunehmen
auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,
auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder
in Wohnwagen mit nur einer Achse oder mit Doppelachse hinter Kraftfahrzeugen.

(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind. Das gilt nicht in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t. Abweichend von Satz 1 dürfen Kinder auf Rücksitzen ohne Sicherung durch Rückhalteeinrichtungen befördert werden, wenn wegen der Sicherung von anderen Personen für die Befestigung von Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit mehr besteht.
(2) Auf der Ladefläche von Lastkraftwagen dürfen nur bis zu 8 Personen mitgenommen werden, wenn sie die Ladung begleiten müssen, auf der Ladefläche zu arbeiten haben oder wenn sie mit dem für ihren Arbeitgeber eingesetzten Fahrzeug zu oder von ihrer Arbeitsstelle befördert werden. Auf der Ladefläche von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.
(3) Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder unter 7 Jahren von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, daß die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können.

:verwirrt:


so bin jetz extra mit meim kaputten fuss rausghumpelt und hab mal den wisch reingeholt:

bei mir steht auf seite 175:
personenbeförderung §21
2 erläuterungen

2.1 mitnahme von personen in kraftfahrzeugen

bei einem pkw darf die zahl der beförderten personen die anzahl im fahrzeugschein angegebenen sitzplätze überschreiten, solange dabei das zulässige gesammtgewicht eingehalten und die verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird, insbesondere der fahrer nihct in der bedienung behindert wird. reicht die zahl der sicherheitsgurte nicht für alle aus, dürfen fahrgäste auch ohne gurte befördert werden. in diesem fall muß allerdings besonders vorsichtig gefahren werden.

Möchte mal wissen, wo du das her hast… das wäre ja ein Freibrief zum unangeschnallten Fahren… das glaube ich nicht. Das stimmt so nie und nimmer.

@lightboy1981
@NinaKati

Ich kann lightboy in seiner §-Aussage nur bestätigen.

Vor 5 Jahren in der Ausbildung war ein Polizist zum Verkehrsunterricht bei unserer Firma zu besuch.
Hierbei kam genau dieses Thema auf und der Polizist erklärte es wie im § beschrieben.

Gruß
Scheiby