Also beim Katastrophenscchutz ist es so das du 6 Jahre verpflichtet bist dran teil zu nehmen.
Bei der Feuerwehr musste ne bestimmte Anzahl (%) am Dienst teilnehmen. Da aber nur alle 2 Wochen 1 mal Dienst ist geht das und man muss nicht immer da sein.
Beim THW MUSST du immer da sein ich glaub die haben jeden oder auch jeden 2ten Freitag Dienst.
Aber feuerwehr ist geiler, da stehen die weiber drauf weil du voll der krasse firefighter bsit und leben rettest anstelle von so kak thw arebiten
Ich hab das wegen meinem Job gemacht. Nach der ausbildung hat ich die option auf unbefristeten vertrag wenn ich da bleibe und eigentlich sollt ich zivi machen aber das mit der fw wär dann die beste alternative ausserdem machts spaß.
Ah und wegen dem JobANgebot. Alles in einem kannst du 1 mal die Heranziehung veschieben. Habs um 3 jahre wegen meiner ausbildung verschoben.
Der Betrieb kann dich auch freistellen wenn er dir austellt das es ohne dich nicht geht.
Bin Zivi im EKA Annaberg. Es gibt selbst in den "verhassten" Stellen wie Krankenhaeusern oder Kurkliniken ganz coole Jobs Ich fahr eigtl nur das Essen aus… Gibt auch viele ZDSen,die Zivis in der Verwaltung oder Anmeldung haben. Frag einfach mal nach- das kostet auch nix
und das mit der FW; da trete ich einfach wieder ein und dann geben die auch ruhe?
also bis auf die schulungen ab und an.
ich war ja damals schon mal in der feuerwehr…
Also ich arbeite bei der DRF Luftrettung und die haben da eigentlich auch nur gechillte Jobs für Zivis
Ich musste bisher noch nicht zu Bund oder Zivi, aber Zivi würd ich schon gern hier bei der DRF machen… Nu leider nicht möglich, da es auch mein Ausbildungsbetrieb war.
@der_von_da: Im Prinzip ja. Du musst halt vorher eine "Ausbildung" (Truppmann) machen. Das geht 10 Monate. Ist aer geil weils fast nur Prxis ist und keine Theorie. Kannst dich aber vorher schon verpflichten. und dann nur ab und zu zum dienst. je nachdem wie motiviert du bist. ich fahr halt acuh zu einsätzen wenn der pieper bimmelt weils einfach geil ist und man sonderrechte auf der straße hat
Hi, ich habe Zivi beim DRK gemacht. Bin dort im Rettungsdienst gewesen. Hatte erst gar kein Bock auf Zivi. Nun muss ich sagen, das die Zeit echt super war. Muss sogar sagen, dass sie zu kurz war. Wäre da echt gerne länger geblieben. Naja, bin nun Ehrenamtlich im RD tätig. Man muss halt nur wissen, was man will.
mhhh das bisschen komplizierter. Du musst eine ausführliche Verweigerung an das Bundesamt für KP schicken (also da wo du zur musterung hin gehst).
Diese Verweigerung muss aber nicht akzeptiert werden, die können sie auch ablehnen. haben sie bei mir auch gemacht.
Beim zweiten versuch hat es dann super geklappt und dann bekommste erste (nach wochen) nen wisch auf dem steht das du zivi machen kannst
aso… na gut… dann mach ich das so. ich hab ja sowieso den vorteil, dass ich evangelisch bin… kann mich also darauf berufen, dass ich es mit meinem glauben nicht vereinbaren kann und so^^
na gut dann dank ich euch allen trotzdem für die hilfe!
@der_von_da Mit deiner Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ist das BAZ (Bundesamt für Zivildienst) für dich zuständig. Du kannst dich schon vorher bei Organisationen bewerben, welche Zivildiensstellen vergeben. Wenn du eine Zusage hast, kannst du dies dem BAZ mitteilen. Auf www.zivildienst.de warst du ja schon ganz richtig, im Zweifelsfalle einfach mal anrufen.
Ich selbst hatte auch vor, einen 6-jährigen Ersatzdienst beim Katastrophenschutz zu leisten. Zum Glück hat das aber aus formalen Gründen zu Problemen geführt (war aber wohl eine Einzelfall). Bin im nachhinein sehr froh meinen Zivildienst beim DRK im Rettungsdienst gemacht zu haben. Du bekommst (zumindestens zu meiner Zeit) eine erstklassige Ausbildung und lernst mal was ganz anderes kennen. Die Dienstzeit vergeht so schnell (und bei mir waren es noch 15 Monate) und dafür biste mit dem Thema durch. Ich könnte es mir heute schlecht vorstellen mir für 6 Jahre noch einen zweiten Job "ans Bein zu binden".
Aber das kann jeder nur für sich selbst entscheiden und ich würde es immer in Abhängigkeit der jeweiligen Situation betrachten. Hängt dein Job u.U. davon ab und du willst eh zur FW, DRK oder zum THW, dann ist der Ersatzdienst sicher eine Option.
@uscheerbaum Der Katastrophenschutz übernimmt selbstverständlich weder den Rettungsdienst noch den Krankentransport. Die Beauftragung des bodengebundenen Rettungsdienstes einschl. des qualifizierten Krankentransportes ist Ländersache und wird daher durch Landesgesetze geregelt. Entweder stellt die Kommune selbst Personal und Ausstattung des Rettungsdienstes oder sie beauftragt hauptberufliche Kräften ihrer Feuerwehr bzw. Organisationen wie das DRK, MHD, JUH, ASB, oder aber privatrechtliche Firmen.
Natürlich übernimmt der KatS nicht den Rettungsdienst oder den Krankentransport! Du kannst aber deine Verpflichtung zum Beispiel in einem Sanitätszug machen und bekommst in diesem Zusammenhang natürlich auch die Ausbildung, die Du hierfür benötigst!
Und wenn man Spaß an der Sache gefunden hat, kann man bei der einen oder anderen Organisation natürlich auch mal in den Rettungsdienst reinschauen!
So wie du es hier beschrieben hast war es tatsächlich auch in meinem Fall, wenn auch zunächst eher unfreiwillig. Ich war bereits vor meiner Musterung in einem DRK KatS Zug organisiert. Aufgrund von Unfähigkeit einiger Führungskräfte wäre ich aber fast "in die Hände der Bundeswehr gefallen". Der Vorfall scheint mir im Rückblick aber eher ein regionales Problem zu sein daher möchte ich es keinesfalls auf den gesamten Katastrophenschutz verallgemeinern (formaler Einzelfall)!
Habe dann brav verweigert und bin zum Rettungsdienst gewechselt. War ne klasse Zeit, ich kann es nur empfehlen!
Die Ausbildung im Rettungsdienst unterscheidet sich jedoch schon recht beachtlich zur Ausbildung einer KatS Einheit.
Ok, dann spreche ich schon zurecht von starken regionalen Unterschieden. Ich habe zu KatS Zeiten keine dieser Ausbildungen bekommen. Es gab einen besseren Erste Hilfe Kurs mit der Bezeichnung Sanitätsausbildung, ein paar Funk und Fahrübungen das wars. Natürlich alles schön halbherzig am Wochenende oder in ein paar Stunden nach Feierabend. Ich habe dann wie gesagt im Zivildienst die Ausbildung zum Rettungssanitäter gemacht und war drauf und dran eine Umschulung/Aufbauseminar zum Rettungsassistenten zu machen.
Wenn bei euch die Rettungshelferausbildung für den Ersatzdienstler schon Standard ist, kann sich sicher niemand beklagen. Das einzige was man dann noch braucht ist möglichst umfangreiche praktische Erfahrung (einschl. Klinikum). Aber das hat man als Zivi in den ersten Wochen auch nicht.
Bund:
mich wird der vasallenverein auch demnächst anschreiben und lust dadrauf nich wirklich
Zivi:
ähm ja 9 monate nix großartiges tun kaum kohle bekommen auch nicht mein fall
und auch nciht wirklich lust drauf:dagegen:
dahingehend geht es weiter das ich bei meinen vater in der firma bin und wenn ich 9 monate zivi machen müsste müsste er sich einen neuen angestellten suchen also kann man sich von dem mist nun frei schreiben lassen oder muss ich zivi machen
(1) Zum Ausgleich des öffentlichen Interesses an der Heranziehung zum Zivildienst und desjenigen an der Deckung des personellen Kräftebedarfs für Aufgaben außerhalb des Zivildienstes kann ein Dienstpflichtiger, wenn das letztgenannte öffentliche Interesse überwiegt, für den Zivildienst unabkömmlich gestellt werden, solange er für die von ihm außerhalb des Zivildienstes ausgeübte Tätigkeit nicht entbehrt werden kann. Die Bundesregierung erlässt mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften über die Grundsätze, die dem Ausgleich des personellen Kräftebedarfs zugrunde zu legen sind.
(2) Über die Unabkömmlichstellung wird auf Vorschlag der zuständigen Verwaltungsbehörde entschieden. Das Vorschlagsrecht steht auch den Kirchen und Religionsgemeinschaften, soweit sie Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, für ihre Bediensteten zu. Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Unabkömmlichstellung zu regeln. In der Rechtsverordnung kann die Befugnis zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf oberste Bundesbehörden oder die Landesregierungen mit der Befugnis zur Weiterübertragung auf oberste Landesbehörden übertragen werden; die nach dieser Verordnung vorschlagsberechtigte oberste Bundesbehörde oder die Landesregierung kann, soweit Landesrecht dies zulässt, das Vorschlagsrecht auch durch allgemeine Verwaltungsvorschrift regeln. Die Rechtsverordnung regelt auch, wie Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Bundesamt und der vorschlagenden Verwaltungsbehörde unter Abwägung der verschiedenen Belange auszugleichen sind. Die Rechtsverordnung regelt ferner, für welche Zeiträume die Unabkömmlichkeit ausgesprochen werden kann und welche sachverständigen Stellen der öffentlichen Verwaltung und Wirtschaft zu hören sind.
(3) Der Dienstherr oder Arbeitgeber des Dienstpflichtigen ist verpflichtet, dem Bundesamt den Wegfall der Voraussetzungen für die Unabkömmlichstellung anzuzeigen. Dienstpflichtige, die in keinem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen, haben den Wegfall der Voraussetzungen selbst anzuzeigen. [/i]
Einfach schön frei schreiben lassen … Das klingt in der Theorie erstmal sehr simpel. Der Fachbegriff hierfür lautet "Unabkömmlichkeitserklärung". Diese kann man meines Wissens nach nichtmal selbst an das KWEA bzw. an das BAZ stellen, sondern muß den langen bürokratischen Weg über die kommunale Verwaltungsstelle gehen. Diese schlägt dem KWEA eine Unabkömmlichstellung vor, hierzu wird ein Gutachten der zuständigen Kammer eingeholt.
Bist du im Unternehmen ersetzbar (auch mit Aufwand ersetzbar) weil der Arbeitsmarkt genügend geeigenete Kräfte hergibt, dann sieht es nicht gut aus mit einer Unabkömmlichstellung.