Hallöchen,
erstmal mein Beileid für @krauseal! Bin allerdings auch der Meinung, daß Du/Dein Anwalt ganz gute Chancen hat, da mehr rauszuholen. Zumindest sprechen einige Fakten dafür!
Ich habe vor zwei Wochen Zahnriemen und Wasserpumpe bei meinem 1.8T BJ 3/2000 mit 85.000 KM tauschen lassen. Das Auto ist also bereits über 6 Jahre alt, die im Serviceheft angegebenen 180.000 KM sind noch lange nicht erreicht und von 5 Jahren steht in meinem Serviceheft nichts drin. Ich bin also nur wegen den entsprechenden Diskussionen hier im Forum, die sich mit den „5 Jahren“ und auch so einigen größeren Schäden befasst haben, vorsichtshalber zur Audi-Werkstatt gefahren.
Als ich den Werkstattleiter dort auf die 5 Jahre ansprach, bestätigte dieser, daß es diese „zeitliche Regelung mittlerweile auch gibt“.
Daraus geht unter anderem ganz klar hervor, daß für alle 1.8T (ausser S3-Motoren), die bis Modelljahr 2000 ausgeliefert wurden, nachträglich (im November 2003) festgelegt wurde, daß zusätzlich zu dem durch die Laufleistung begrenzten Wechselintervall (180.000 KM) eine zeitliche Begrenzung (nämlich die 5 Jahre) eingeführt wurden.
Da dieses eine Benachrichtigung des Audi-Werkes für die Vertragswerkstätten ist, fragte ich den Werkstattleiter, wie sich denn das Werk das vorstellt, wie der Kunde von der Neuregelung erfahren soll. Antwort: Das Werk geht davon aus, daß die Kunden ihre regelmässigen Serviceintervalle einhalten und die dazugehörigen Inspektionen bei einer Audi-Vertragswerkstatt durchführen lassen. Die Vertragswerkstatt informiert dann seine Kunden beim Inspektionstermin über die nachträglich eingeführten Regelungen.
Übrigens: Als mein Zahnriemen dann ausgebaut war, erhielt ich den Anruf, von der Werkstatt, daß der Spanndämpfer (auch Spannelement oder Riemenspanner genannt) defekt ist und mit gewechselt werden muß! Ich hatte diesen zu wechseln, nicht mit in Auftrag gegeben, da der Werkstattleiter meinte, das wäre nicht nötig, der geht eigentlich nicht kaputt. Habe mir das Teil dann geben und überprüfen lassen. Der Kolben dieses Spanndämpfers liess sich nur noch mit roher Gewalt in einem Schraubstock eindrücken/bewegen. War also nicht mehr in der Lage die korrekte Zahnriemenspannung zu gewährleisten bzw. die Schwingungen im Zahnriementrieb zu dämpfen. Wäre also bei mir wahrscheinlich auch nur eine Frage der Zeit gewesen, daß ich auch einer Motorschaden gehabt hätte.
Gruß
Stef
- Dieser Beitrag wurde von a3-stef am 05.07.2006 bearbeitet
+ Dieser Beitrag wurde von a3-stef am 17.07.2006 bearbeitet