Winterreifenpflicht, wie siehts nun aus?

Hallo,

kann mir jemand sagen wir die AKTUELLE Rechtslage in Sachen Winterreifen aussieht?

So wies aussieht hat der Bundestag ja im Frühjahr diesen Jahres einen Entwurf Verabschiedet, der eine Winterreifen Pflicht vorsieht.
Wie sieht dieser nun genau aus?

muss man unabhängig vom tatsächlichen Wetter innerhalb eines bestimmten Intervalls mit Winterreifen am Sart sein, oder reicht es den Witterungsverhältnissen entsprechend mit angemessener Bereifung zu unterwegs sein?

MFG

Hi, also ich habe gerade gehört das es Pflicht ist Winterreifen aufzuziehen.

Kahm gerade im Radio, und wenn du es nicht hast kostet das 30-50€ strafe und gibt 1 Punkt.

Gruss Kniffo

Es ist so:

Wenn du bei winterlichen Verhältnissen in eine Verkehrskontrolle kommst, oder einen Unfall hast und keine Winterreifen auf dem Auto, passiert folgendes:

30 Euro Geldstrafe
1 Punkt
Die Versicherung muss den ggf. Schaden bei dir und dem ggf. Unfallgegner nicht bezahlen.

Wenn nichts passiert und du hast keine Winterreifen drauf, gut für dich.

+ Dieser Beitrag wurde von morpheus am 02.11.2006 bearbeitet

Also, meines Wissens nach:

Man MUSS WR drauf haben…

Wenn man erwischt wird ohne WR bei einer einfachen Kontrolle, kostet das 10 € Verwarnungsgeld.

Blockiert man aufgrund falscher Reifen den Verkehr im winter bzw. verursacht einen Unfall, so löhnt das 40-50€ und gibt einen Punkt.

Weiterhin zahlt glaub ich auch nicht jede Versicherung einen solchen Unfall, deshalb am besten mal bei deiner Versicherung nachfragen.

Grüße
Schaf, der schon mit WR unterwegs ist:grins:

Also ich habe da was anderes gehört

WR ist pflicht im Winter,

bei Kontrolle 20 Euro Strafe
bei Behinderung des Verkehrs 40 Euro strafe + 1 Punkt!

Und WANN setzt diese Winterreifenpflicht ein?

Ab Datum xy oder einer bestimmten Gradzahl?

Es geht eher um die „winterlichen Verhältnisse“. Also wohl bei Schnee, allerdings wird es schwer, wenn es grad morgen geweißt hat, dann noch Winterreifen aufzuziehen.
Gruß Sascha

Hallo!

Hier ist es ganz genau erklärt!

http://www.pro-winterreifen.de/wissenswertes.php?page=aenderungstvo

Gruß

Raoul

@suedi

:daumen:

so hab ichs auch gehört!

Wird man bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen aufgehalten: 20€ Strafe.
Verschuldet man einen Unfall oder man ist „nur“ beteiligt ohne Winterreifen: 40€ und 1Punkt.

Gruß Daniel

Falsch!

Eine Feinheit ist zu beachten: Die neue Verordnung besagt nur, dass man mit „angemessener Bereifung“ unterwegs sein muss. Das beinhaltet noch nicht per se, dass man tatsächlich Winterreifen braucht. Es gibt auch keinen Zeitraum, auf den die Verordnung beschränkt ist.

Zumindest bei milder und trockener Witterung kann man durchaus auch in den Wintermonaten sicher und gesetzeskonform mit guten Sommerreifen unterwegs sein. Dann muss man aber damit rechnen, bei einem plötzlichen Kälteeinbruch mit Schnee, Eis oder auch nur überfrierender Nässe sein Auto stehen lassen zu müssen.

Braucht man sein Auto dagegen täglich, oder wohnt man in Gegenden mit vornehmlich winterlichen Bedingungen, nützt einem die vermeintliche Entscheidungsfreiheit natürlich gar nichts. Dann kommt man um die Winterreifen nicht herum.

Das ist also wieder so ein typisch deutscher Gummiparagraph, was aber auch an den verschiedenen vorwiegenden Witterungsbedingungen in diesem Land liegt. In Bayern und Sachsen ist es nunmal häufiger winterlich als z.B. an der Nordseeküste. Da wollte man wohl den Nordlichten die Entscheidung überlassen, und dabei herausgekommen ist ein ziemliches Durcheinander.

mo´py


ich frage mich, wer festlegt, wann die winterlichen Verhältnisse sind und wann nicht…



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ich frage mich, wer festlegt, wann die winterlichen Verhältnisse sind und wann nicht…

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OT:

Das legen die gleichen Leute fest, die sich überlegen, dass es billiger kommt auf dem Standstreifen oder rechts zu überholen als auf der linken Spur der AB zu drängeln:grins:


„Winterliche Verhältnisse“ ist doch eigentlich ausreichend definiert, oder? Wenn Schnee liegt und man hat keine Winterpneus drauf dann gibts Ärscher. Meine Fresse, warum muss da eigentlich schon wieder so ein trara gemacht werden. Winterreifen drauf und fertig ist. Klar kann es sein, dass es einen Winter lang nicht schneit, aber die Wahrscheinlichkeit ist wohl eher gering… Kann doch aber wirklich nicht so schwer sein, anstelle jetzt anzufangen und Krümel zu kacken, Winterreifen drauf und ENDE.

hehe… mal wieder einer dieser berühmten Gummi-Paragraphen…

was ist eigentlich mit LKW und Bussen… für die gibt es ja angeblich keine richtigen Winterreifen… und greift das Gesetz auch bei ausländischen Fahrzeugen ??? Wie siehts mit Mietwagen aus ???

Was ist mit Ganzjahresreifen ??? Da sit der Winter ja nun auch mal mit drin…

Zumal ich neulich nen Bericht gesehen habe, wo festgestellt wurde, dass das M&S- oder Schneeflockensymbol keiner Einschränkung unterliegt… kann also jeder Hersteller auf irgendeinen Reifen pressen… egal wie seine Eigenschaften sind… Was also ist (dem Gesetz nach) ein Winterreifen ???

Wird eh in diesem Frühling eine Klageflut geben… würd mich nicht wundern, wenn der Gesetzgeber dann nächstes Jahr zurückrudert… und mal wieder „zu kurz gesprungen ist“

So far

tabularaser

P.S. mein Kleiner steht grad auf der Hebebühne und kriegt Winterschuhe drauf ! Mach ich aber schon immer (damit die Sommerfelgen nicht so leiden müssen… hihihihi :wink: )

kay, danke, ich hab gelesen, was ich lesen wollte!

mfg

Das frage ich mich auch. Bei mir in der Nähe gibt es auf einer Bundesstraße eine Kurve mit einer leichten Steigung, wenn es dort geschneit hat und alles etwas überfroren ist, bleiben sofort die schweren Lastzüge stecken und blockieren den nachfolgenden Verkehr.

Im Großen und Ganzen finde ich die Pflicht sehr gut, wenn sie eindeutig geregelt und konsequent umgesetzt und überwacht wird.

+ Dieser Beitrag wurde von User am 02.11.2006 bearbeitet

In der ATU-Papierwerbung habe ich gestern gelesen das es ab Mai 2006 eine Pflicht vom Gesetzgeber gibt sein Auto den äußerlichen Bedingungen anzupassen. Dazu gehören dann im Winter auch Winterreifen. Ansonsten gibts wie schon gesagt ne Strafe.

Bei Unfällen ist es besonders krass. Wenn man im Winter nen Unfall verursacht und hat Sommerreifen drauf, dann bezahlt die Versicherung gar nichts!

Ja klar,du brauchst ja auch Schneeketten wenn du irgendwohin fährst wo es Pflicht ist.Warum sollten Mietwagen oder ausländische Autofahrer von der Pflicht ausgenommen sein.

Es gibt ja keine WINTERREIFENpflicht,sondern nur eine Pflicht für ANGEPASSTE Reifen,und dazu gehört dann auch ganz klar ein Ganzjahresreifen.

M&S ist nicht geschützt,das kann der Hersteller draufschreiben wo er will,aber nicht die Schneeflocke,die macht einen Reifen zu einem WINTERreifen.

+ Dieser Beitrag wurde von wacken am 02.11.2006 bearbeitet

Was ist bei 4°C und Feuchtigkeit?

Da haben sie sich ja richtig was einfallen lassen… man man man

Das ist nicht erst seit der Neuregelung so, das war schon immer der Fall