Wildschaden / Nicht eingetragenes Fahrwerk

Hallo zusammen,

ich hab ein kleines Problme. Ich habe letzte Woche am Mittwoch Weitec Tieferlegungsfedern eingebaut. Allerdings hab ich die Tieferlegung noch nicht eingetragen, da ich diese Woche noch zusätzliche Spurplatten bekomme und ich diese beiden Komponenten zusammen eintragen hätte lassen.

Ich hatte nun gestern einen Wildunfall mit einem Hasen. War ca. mit 110 km/h unterwegs und habe den Hasen mit der Stoßstange rechts vorne erwischt. Das schwarze Plastik unten ist ausgerissen, der Nebelscheinwerfer kaputt, die Plastikverkleidung im Radinnenhaus ist kimplett gerissen und die Stoßstange selber hat einen Riss. Nun kommt diese Woche ein Gutachter vorbei, der den Schaden anschaut.

Kann bzw. wird mir der Gutachter Probleme über das nicht eingetragene Fahrwerk machen, oder interessiert ihn das nicht. Hab jetzt schiss, dass die Versicherung sich querstellt und net zahlen will.

Hättet ihr mir nen Tip? Soll ich des dem Gutachter offen sagen, oder verschweigen?

Tramper

Wenn er seinen Job richtig macht, könnte er das wohl feststellen und eigentlich wärs dann fast richtig, dass man nichts bezahlt bekommt.
Aber ich hoff mal für dich, dass du dein Geld bekommst.
Passt es zeitmäßig nicht zufällig, dass du sagen könntest, du wärst aufm Weg zum Tüv gewesen, das ist zumindest besser wie nichts.

Mann muss sich halt vorm Einbau im Klaren sein, dass man es gleich eintragen muss, und wenn man weiß, es kommen noch Spurplatten, halt ne Woche warten. Aber gut, dass wolltest du nicht hören :slight_smile:

Naja also des mit dem Zeitpunkt geht leider nicht. Der Wildschaden hat sich am Samstag in der Nacht um kurz vor elf ereignet. Da geht also wohl leider nichts.

Die Frage ist halt ob er im Normalfall die Eintragungen sehen will oder nicht…
Vielleicht hat ja da jemand Erfahrungen wie Gutachter hier normal vorgehen.

Ja ich bin mir schon im klaren, dass des net so optimal mit dem Einbau ist. Aber jetzt ist es halt auch schon so.

mich hat mal ein anderes Auto von der Straße gedrückt und an beiden Autos war erheblicher Schaden!
(8500Euro nur an meinem…)
der Gutachter hat es sich angeschaut und das Gutachten gemacht!
bei mir hat er definitiv nicht nach unterlagen gefragt.Und von allein kann er sie nicht gesehen haben,da alles an der Stelle war,wo es lag und er es da ganz sicher nicht finden konnte…
Ach ja,15mm zu tief war er auch!
Aber mal ne andere Frage,warum läßt du es nicht noch eintragen?

+ Dieser Beitrag wurde von rs3torstenp am 05.03.2007 bearbeitet

Hoffentlich hattest du die Grünen dabei, sonst könnte es Probleme mit der Versi geben,wegen der Schadenursache.
Wenn der Schaden nicht allzugroß ist solltest du vielleicht einfach mal nen Kostenvoranschlag, oder noch besser einfach einen unverbilndlichen Materialschein oder so ,bei der Vers. angeben.Frag doch deinen Freundlkichen oder Lackierer,der wird dir so ein Ding ausdrucken(falls da was lackiert werden muß).
Bis zu einem bestimmten Betrag stellen sich die Vers. nicht so an wie viele denken, und zahlen ziemlich schnel.l

Ja des mit dem nachträglich eintragen hab ich mir au scho gedacht. Allerdings steht da ja trotzdem ein Datum drauf von der Eintragung. Oder?
Und des kommt ja dann auch mal richtig doof wenn er des liest. Dann denkt er ja dass garantiert was faul is…

@Raffa-gt
Also von den Grünen habe ich eine Bescheinigung über einen Wildschaden erhalten. Der Schaden liegt nach meiner Einschätzung bei über tausend Euro (stoßstange und lackieren sin ja scho mehr) und dann hat der Versicherungsvertreter gemeint da kommt dann ein Gutachter…

Ich weiss nicht wie es bei der eigenen Versicherung ist, aber ansonsten soll man ja auch nicht den Gutachter der Versicherung nehmen. Wenn man mit der gegnerischen Versicherung verhandelt, dann hat man ja auch immer das Recht den Gutachter selbst zu beauftragen, weil der Gutachter von der Versicherung oft sehr streng ist und die Kosten logischerweise drücken will… Ich weiß aber nicht wie es bei einem Wildschaden aussieht.

Wenn man nachweisen kann, dass durch die Umbaumaßnahme der Verlauf des Unfalls nicht Negativ beeinflusst wurde und verhindert hätte werden können, sollte das weniger schwierigkeiten geben (kann ein Unfallexperte sicherlich klären). Ganz dumm ausgedrückt: Ein nichteingetragener Dachkantenspoiler hätte den Unfallverlauf wohl nicht weltbewegend beeinflusst.

Meine Meinung. Der Unfall wäre durch die Eintragung bzw. die originalen Federn ja nicht verhindert worden, oder hätte ein geringeres Ausmaß gehabt!

Naja is bei nem Fahrwerk natürlich schwer zu sagen, ob des den Unfall verhindert hätt oder net. Aber ich würd sagen nein, weil ich ja weder gebremst hab oder so, sonder des Vieh sprang raus und dann hats au scho gekracht…

Hm des mit der Versicherung ist natürlich richtig. Ich werde mal nachfragen. Evtl. lass ich danach ein unabhängiges gutachten austellen…

Der Wagen hat aber ohne Eintragung in diesem Moment keine Zulassung,dann hätte er zu dem Zeitpunkt gar nicht auf der Straße unterwegs sein dürfen,der Unfall hätte somit verhindert werden können.Immer eine Auslegungssache,wenns hart auf hart kommt kann das ein Problem sein.



+ Dieser Beitrag wurde von wacken am 05.03.2007 bearbeitet

Auch wenn es wehtut würde ich dem Gutachter nix verheimlichen denn raus kommt es sowieso irgentwie.
Ich hatte auch mal nen Unfall und da hab ich auch einen anderen Gutachter genommen als den von meiner VS,die haben dann ihren Gutachter rausgeschickt um ein Gegengutachten zu machen !
Er muss sich halt im klaren sein das sein Auto zum dem Zeitpunkt des Unfalls ohne gültige Betriebserlaubnis fährt und somit auch ohne Versicherungsschutz…das steht auch in jedem Gutachten drin (bei manchen Gutachten steht drin, das die änderung sofort in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden muss !) Das wird auch der Richter sagen wenn die sache vor Gericht enden sollte.Bloß nicht Versuchen die Versicherung zu leimen oder sachen zu verschweigen,das gilt dann als Versicherungsbetrug…und das wird richtig teuer !

Wenn das Fwahrwerk erst wenige Tage drin ist kann ich mir vorstellen, dass eine nachträgliche TÜV-Abnahme ein geringeres Problem darstellen kann…am besten mit ner Rechnung oder schriftl. Werkstatttermin mit Datum des Umbaus. Wenn die Cops dich erwischen mit Frisch angebauten Teilen hat man doch auch ein paar Tage zeit um das einzutragen und denen dann vorzuführen bevor die dein Karren entgültig stillegen oder? (mich haben se nich nicht erwischt ohne tüv, keine ahnung so weiß ich es halt :wink: )

Ich würde es sofort eintragen lassen.
Woher sollen die wissen das dein A3 zum Unfallzeitpunkt nicht das Orginal Fahrwerk eingebaut hatte.
Würde das ganze mit der Werkstatt mal absprechen.


+ Dieser Beitrag wurde von a3-stefan am 05.03.2007 bearbeitet

Klar kann er es nacher noch eintragen.
Aber wenn ich doch solche änderungen am Fahrzeug machen lasse dann mach ich doch die abnahme beim TÜV gleich mit ! Wenn der TÜV die sache abgenommen hat und du das Gutachten hast hast du 2 wochen Zeit (normalerweise) es dann in den Fahrzeugschein bzw. Fahrzeigbrief eintragen zu lassen.Er hat es ja vom TÜV nicht abnehmen lassen und dadurch sehe ich keine chance das er geld von der VS bekommt.

[quote]

Ich würde es sofort eintragen lassen.
Woher sollen die wissen das dein A3 zum Unfallzeitpunkt nicht das Orginal Fahrwerk eingebaut hatte.
Würde das ganze mit der Werkstatt mal absprechen.

  • Dieser Beitrag wurde von a3-stefan am 05.03.2007 bearbeitet

[/quote]genauso seh ich das auch!

Und es stimmt nicht,das man nach der Abnahme innerhalb von 2Wochen los muß,und die Papiere ändern muß!
Bei der nächstmöglich Gelegenheit soll man es tun…aber wann ist die!?
Und solang reicht auch der Tüv-Schriebs…


+ Dieser Beitrag wurde von rs3torstenp am 05.03.2007 bearbeitet

Durch den Gutachter werden die das herausfinden. Der is ja net blöd dafür wird er ja bezahlt.Das Originalfahrwerk kann er doch von nem Sportfahrwerk unterscheiden,allein schon durch die Tieferlegung und farbe der Federn und dämpfern.Die VS kann auch ihren eigenen Gutachter rausschicken und dann fliegt die sache sowieso auf,auch wenn er vorher noch schnell hat das Fahrwerk eintragen lassen war zu dem Unfallzeitpunkt kein versicherungsschutz da .

Naja aber es stimmt scho, wenn ich das ganze jetzt eintragen lassen würde und direkt in den Schein schreibe und anschließend gleich in den Papieren änder dann steht da kein Datum dabei… noch war der Gutachter ja net da… und rein theoretisch könnt ich das Fahrwerk ja trotzdem heut eingbaut haben…

+ Dieser Beitrag wurde von tramper am 05.03.2007 bearbeitet

Naja aber es wird ja im Gutachten vermerkt wann du die abnahme hast machen lassen.z.B. wenn der Unfall an nem 15.2.07 war und im Gutachten steht xxxxx. den 20.02.07 dann is die Situation doch klar.