Ich gehe davon aus, dass es ähnlich ist wie wenn du ein Auto mit Sondernachlässen (SWchwerbehinderten z.b) erwirbst.
Du musst einen Vertrag gegenzeichnen in welchem du dich verpflichtest das Fahrzeug z.b 6 Monate nicht zu veräußern. Was du dann mit dem Auto machst, unzugelassen in der Garage stehn, Zulassen oder Kurzzeitkennzeichen ist egal.
Da ich selbst Autos verkaufe kann ich dir sagen dass beim Kauf von privat zumindest in meinem Kundenkreis(VW Neuwagen) es keine Rolle im Preis spielt bei einem halbjährigen Auto, ob es eine Erstzulassung hat oder nicht. Der Punkt bei welchem es eine Rolle spielen würde wäre wenn du Händler wärst.
problem dabei ist, wenn dem auto irgendwas zustösst oder es entwendet wird, bekommste keinen cent von der versicherung, da es nicht zugelassen war.
ich würde es nutzen und fahren und danach verkaufen.
nen neupreis bekommste eh nicht, also kannst du es auch fahren
Hab mir gerade erst im Februar mein Auto gekauft und brauche ehrlich gesagt keinen VW Cabrio. Das Geld kann ich derzeit anderweitig wesentlich besser gebrauchen.
würde den als Zweitwagen fürn Sommer benutzen, ein paar Jahre damit Spaß haben und dann mit wenig KM und im neuwertigen Zustand für gutes Geld verkaufen. Hast echt ein Auto gewonnen?
Was ich allerdings nicht verstehe, ist, dass du denn 6 Monate nicht verkaufen darfst. Wenn du den gewinnst, ist das doch dein Eigentum und dann sollte man damit machen können, was man will.
am besten alle behalten, und jeden Tag mit nem anderen zur Arbeit fahren oder aufheben, falls mal einer kaputt geht. Letzteres wäre z. B. bei einem Alfa empfehlenswert.
Ich habe bisher nur die schriftliche Bestätigung, allerdings habe ich schon öfters gehört, dass da teilweise Wiederverkaufsfloskeln im Vertrag drin sind, die besagen, dass Du das Fahrzeug erst nach einer gewissen Zeit veräußern darfst. Das hoffe ich in meinem Fall natürlich nicht, da ich dieses Geld gerade wie gesagt anderweitig benötigen könnte. (Hausbau )
Dabei geht es darum, dass die verlosende Firma ja einen glücklichen Gewinner mit nem Cabrio rumfahren lassen will und das ja quasi Werbung wäre, wenn jemand fragen würde, wo haste denn das Auto her und ich sage, das habe ich bei … gewonnen.
Hier ein Zitat aus dem www (www.pkw-blog.de)
[i]Sie haben ein Auto bei einem Gewinnspiel gewonnen? Vielleicht beim Online Bingo? So günstig werden Sie wohl nie wieder an einen fahrbaren Untersatz kommen. Doch was tun, wenn der Wagen gar nicht gefällt oder gar kein Platz für einen Zweitwagen ist?
Bei einigen Gewinnspielen ist ein Verkauf des Gewinns manchmal gar nicht möglich. Oft muss man zwischen sechs Monaten und einem Jahr warten, bevor man den Wagen veräußern darf. Der Gewinn gilt nämlich dann als Werbemittel und soll natürlich vom Gewinner gefahren werden. Außerdem könnte es Probleme mit dem Sponsor des Fahrzeugs geben. Denn auch dieser hat den Preis natürlich gestiftet, damit er einen glücklichen Gewinner präsentieren kann.
Sie könnten eventuell versuchen, den Veranstalter des Gewinnspiels dazu zu bringen, Ihnen den Gegenwert des Wagens in bar auszuzahlen. Allerdings werden die wenigsten darauf eingehen. Denn schließlich wurde ein Fahrzeug als Hauptpreis ausgeschrieben.
Sollte das gewonnene Auto von der Wiederverkaufsklausel befreit sein, darf es auch ganz normal verkauft werden. Doch auch in so einem Fall ist eine Veräußerung nicht immer leicht. Vertragshändler nehmen Neuwagen nur selten in Zahlung. Sie sind generell dazu verpflichtet ein gewisses Kontingent an Neufahrzeugen beim eigenen Händler abzunehmen, damit der Preis im Einkauf sinkt. Ein von Ihnen angebotener Neuwagen kann dann im schlechtesten Fall einen geringeren Verkaufspreis erzielen als erhofft. Der Vertragshändler wird Ihnen höchstwahrscheinlich den Einkaufspreis und nicht den Listenpreis des Wagens zahlen.
Die nächste Möglichkeit wäre, den Wagen bei einer Online-Autobörse einzustellen. Als bisher nicht zugelassener Neuwagen mit einem Kilometerstand von nur wenigen Kilometern sollte sich der Wagen dort gut platzieren und Aufmerksamkeit erwecken. Wichtig ist nur, dass sie den Wagen nicht vorab zugelassen haben. Sonst gilt er nicht mehr als Neufahrzeug. Eine weitere Verkaufsmöglichkeit wäre ebay. Hier können Sie das Fahrzeug einer großen Menge an Internetnutzern präsentieren und sogar einen Mindestverkaufspreis festsetzen. Dieser verhindert, dass Sie das Fahrzeug unter Wert verkaufen,
Auch bei Gebrauchtwagenhändlern lohnt sich eine Anfrage. Sofern nicht ein Überangebot an Fahrzeugen besteht, nehmen die Händler das Auto gegen eine Provisionszahlung in Zahlung. Hier können sie einen besseren Preis erzielen als beim Vertragshändler und vielleicht auch ein wenig feilschen. [/i]
Daher meine Frage!
Wenn ich natürlich weiß, wie es ist, kann ich mich gerne nochmal melden.
Wenn der Wagen nach erfolgter Übereignung in dein Eigentum übergegangen ist, kannst du mit deinem Eigentum doch machen was du willst. Ich frage mich gerade, wie man juristisch so eine Klausel vereinbaren und durchsetzen kann?