Welche Strafe bekommt man wenn...

Hi,
mich würde mal interessieren, was einem für eine Strafe winkt, wenn man z.b. mit einem nicht zugealssenen Standlicht durch die Gegend fährt und die Rennleitung es rausbekommt.

Was bekommt man da für eine Strafe?

Danke schon mal

Grüße

Jens

Auto stilllegen, Punkte, 75 € Bussgeld + evt. xxx € Strafe, n Haufen Ärger…

Genug?

Basti

Erlöschen der BE = 50 € Bu0geld plus ca. 25 Gebühren und Auslagen sowie 3 Punkte oder alternativ
Unzulässige lichttechnische Einrichtung: 20 € Verwarnungsgeld

eine beleuchtungsmängelkarte, d.h. der wagen muss mängelfrei innerhalb von ein paar tagen beim tüv vorgeführt werden. man bekommt beim tüv einen stempel, dass der wagen ok ist und gibt die mängelkarte beim trachtenverein ab.
wenn überhaupt, dann eine strafe von 10 bis 20 euro.

google mal nach mängelkarte und du findest bestimmt viele infos dazu

Und der Kontakt mit der rennleitung ist nicht mal das Schlimmste.
Nicht zugelassene Teile am Fahrzeug = Fahrzeug fährt ohne Zulassung = ggf. kein Versicherungsschutz = extrem schlecht
Lass es einfach. Lass den Kram eintragen oder packs auf den Müll.

@Roller ganz ruhig. Habe weder etwas gekauft noch habe ich vor etwas zu kaufen, dass gegen die Regeln ist.
Mich hat es einfach mal interessiert. Auf dem FFM hab ich einiges gesehen, was so nicht erlaubt ist. z.b. weiße Led´s als Kennzeichenbeleuchtung. Finde ich sehr geil, ist aber nicht erlaubt. N
ur weil das Kennzeichenlicht nicht mehr gelb sondern weiß ist (das gleiche bei Standlichtbirnen mit Xenonlook), machen die so einen Stress??

Find ich schon etwas überzogen…

Wären die Prüfgebühren für die Teile nicht so hoch würden vermutlich viel mehr Teile TÜV bekommen, weil man sie Prüfen lassen würde…behaupte ich jetzt mal.

…vielleicht schauen sie noch nach der Ölmenge im Motor,oder…
…vielleicht wirds noch zerlegt und nach Drogen durchsucht!

mach mal halblang :grinsno:
die stellen meist nen Mängelbericht aus und gut.wenn sie Geld verlangen,ist es so gering, das es nicht der Rede wert ist!

:lol:

ob da eine mängelanzeige ausreicht bezweifle ich, denn die bekommt man nur wenn etwas "legales" kaputt gegangen ist und man die korrekte funtionsweise wieder vorführen muss. bsp. defektes bremslicht oder ähnl.
wenn man aber teile verbaut die nicht zugelassen sind, so erlischt die betriebserlaubnis und hier heißt es wie schon geschrieben

gluabs mir, die prozedeur habe ich schon durchgemacht. auto übers WE beschlagnahmt, am montag zur dekra, festegstellt das dass teil aufs auto nicht hingehört und abgestempelt. wohnte damals nur 100m von der dekra weg, habe sogar vorgeschlagen dass ich es schnell tausche, der polizist hätte ja mitgehen können, aber nein, die liesen sich nicht davon abbringen mein auto abzustempeln :grml:

PS: nichtsdestotroz habe ich die weißen standlichter und nebler drinne :wink:

Also ich habe auch Standlicht LED weiss und fahre laufend hier mit Standlicht und NSW denen entgegen, passiert hier nix :stuck_out_tongue:

also bei uns gibts immer 3 Punkte für nichterlaubte Lichtdinge, es gab sogar schon mal erheblich mehr Ärger weil einer blaue Standlichter hatte , der bekam Ärger wegen unbefugtem benutzen von Hoheitszeichen/Amtszeiche oder so ähnlich , also wie wenn man sich ein Blaulicht aufs Dach klemmt und anschaltet

Hi,
ich habe vorne auch weisse LEDs als Standlichter drin. Habe bisher noch keine Probleme gehabt. Ich denke es wird mittlerweile auch schwer sein sowas als illegal zu erkennen. Dank den Originalen LED Tagfahrlichtern und den Zubehör Scheinwerfer mit LED Technik.
Gruß
Christian

Ich denke auch, also ich wäge da auch ab ob das noch ok oder zu übertrieben aussieht. Will den Audi ja auch nicht verunstalten :wink:

alle, die auf die konkrete frage nach dem nicht zugelassenen standlicht pauschal mit drakonischen strafen geantwortet haben, sei gesagt:
ihr denkt viel zu negativ!

was geprueft sein muss, sieht man hier:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_22a.php
standlicht = begrenzungsleuchten fallen darunter.

hier die hochamtliche einstimmige antwort mehrerer polizisten bezueglich strafe:

laut Tatbestandskatalog:

349136
Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger *) und verstießen dabei gegen das
Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter
lichttechnischer Einrichtungen **).
§ 49a, § 69a StVZO; § 24 StVG; 221.2 BKat (B - 1)
20,00 EUR ##

versicherungsschutz erlischt ebensowenig, da das nicht bauartgepruefte bauteil ursaechlich gewesen sein muss bei dem unfall.
seit wann blendet standlicht?

anders liegt der fall bei blauem, gruenem oder rotem standlicht, da kann eine abstrakte gefaehrdung hergeleitet werden aufgrund der besonderen bedeutung dieser farben im strassenverkehr.

aber bei weissen glassockel- oder led-lampen greift obiges.
bei nachweis des vorsatzes die doppelte strafe.

gruss,
tom

servus tom,
hoffe damit dass du recht hast, denn wie gesagt, habe die ja selbst drin.
bei mir war es der auspuff der nicht auf das auto hingehörte. also auch nicht direkt etwas, worauf es bei einem unfall drauf ankommen würde.
trotzdem wurde mein auto damals abstempelt "erlischen der betriebserlaubnis".
ehrlichgesagt, beschweren brauch ich mich nicht wenn es wieder so kommen sollte wegen den glühbirnen, denn ich habe wieder was am auto das nicht hingehört.
sollte dies aber so bewertet werden wie du es geschrieben hast, dann bin ich damit auch zufrieden :wink:

gruß
Jürgen

das war die einhellige meinung von allen aktiven polizisten in einem polizeiforum.
natuerlich sind auch die damen und herren in gruen bzw. blau nicht unfehlbar und weichen im einzelfall davon ab, dagegen ist man nicht gefeit.
es sollte aber so geurteilt werden.

es gibt auch inoffizielle listen bei der polizei, welches anbauteil schwerwiegend ist und die be erloeschen laesst und welches nicht.
beim nicht ordnungsgemaessen auspuff wird hart durchgegriffen genau wie beim fahrwerk ebenfalls.
auch die hauptbeleuchtung ist keine bagatelle und kann auch versicherungsrelevant werden.

aber standlicht - das sollte mittels der 20 euro abgefruehstueckt sein, wenn weiss.

gruss,
tom

Hi,

Ich kram das Thema mal aus der Schublade. Mich hat die Rennleitung letzte Nacht kontrolliert und haben so ziemlich alles äußerliche vom Fahrzeug kontrolliert. Insgesamt waren es 3 Beamte die wussten was sie da machen. Sie waren sehr genau aber dazu noch recht freundlich.

Folgendes haben sie festgestellt:

  • Spurverbreiterung hinten (nicht eingetragen)
  • nicht vorhandene Reflektoren an der Heckstoßstange
  • LED Kennzeichenbeleuchtung (@t00i)

Sie wollten gerade nen Protokoll schreiben da bekamen sie einen wichtigen Einsatz. Somit hatte ich nochmal Glück im Unglück. Er meinte am Ende nur: "Seh ich Sie das nächste mal immernoch mit den Mängeln wirds leider sehr teuer."

Daher wollte ich jetzt mal hier fragen. Spurplatten sind klar. Die müssen raus wenn nicht eingetragen. Aber wie siehts mit diesen popeligen Reflektoren und der LED Kennzeichenbeleuchtung aus, wenn nur diese beiden Sachen bemängelt werden. Welche Strafe erwartet mich da? Isses da mit einem Bußgeld getan?

Gruß
MarZl

Das kann mit Bußgelg, Punkten und auch dem erlöschen der BE einhergehen.
Muss es nicht, kann aber. Die rechtliche Befugnis haben die Beamten.
Das kommt sehr darauf an, in welcher Kante man wohnt und wie die Inspektionen das dann handhaben.
Es kann aber auch noch von Dienstgruppe zu Dienstgruppe der jeweiligen PI
anders sein. Je nach Vorgabe des Dienstgruppenleiters.
Quasi die einen lassen es durchgehen, die anderen nicht.

Das mit der Kennzeichenbeleuchtung finde ich immer wieder lustig! Mich haben sie auch schon angehalten damit und garnichts gesagt! Die hatten aber auch nicht so viel Ahnung anscheinend, denn die haben sich einen Dreck um die MHV usw. geschert! Inzwischen ist alles eingetragen :slight_smile:

Kann man bei sowas eigentlich argumentieren: "Seien sie doch froh, so sehen sie auch fahrend das Kennzeichen besser!" oder "Besser, als wenn sie garnicht funktioniert / zu dunkel ist, oder?"