Welche Strafe bekommt man wenn...

heutzutage ist es wirklich schwer geworden ein kfz vor ort und stelle stillzulegen (wegen erlöschung be), das wird dir in diesem fall nicht passieren!

ich geh mal davon aus, dass deine rückleuchten nicht lasiert, sondern orig vom hersteller abgedunkelt sind, jedoch die auflage haben (wie bei allen abgedunkelten) einen zusätzlichen reflektor anzubringen!

für die rückleuchten wird diese regelung kommen:

Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger *) und verstießen dabei gegen das Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen **).
§ 49a Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; BKat ( B - 1 ) 20,00

und für die led birnchen folgende:

810118 Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen Kennzeichenbeleuchtung nicht den Vorschriften entsprach.
§ 10 Abs. 6, 12, § 48 FZV; § 24 StVG; 179 BKat ( B - 1 ) 10,00

oder ggf. diese (je nach dem, welchen kollegen du vor dir hast)

330000 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen.
§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; – BKat ( B - 1 ) 25,00

es handelt sich hierbei um ordnungswidrigkeiten! kein bußgeld, sondern verwarnungsgeld!

in der regel werden beide verstöße als "Tateinheit" gesehen und NICHT als "Tatmehrheit". Demnach werden NICHT beide Beträge addiert, sondern es gilt für beide Verstöße der höchste Betrag!

In dem Fall eben die 25Euro!

Bei "Vorsätzlicher Begehung", die dir nun leider zu unterstellen ist, wenn er dich bereits angehalten hat und du um alle Umstände weißt, steht der Polizei frei das Verwarnungsgeld zu verdoppeln!

Somit werden aus 25 Euro -> 50 Euro! Das bedeutet (da über 35 Euro) Bußgeld und das bedeutet, dass dazu eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige geschrieben wird und diese an die Bußgeldstelle geht!

Bei der Bußgeldstelle kommen IMMER noch knapp 24Euro Verwaltungsgebühren dazu, sodass du schließlich bei 75 Euro ankommen wirst!

Hinzukommt, dass dir mein Kollege noch einen Kontrollbericht geben wird, mit dem du zum Tüv fahren darfst, um sicherzustellen, dass du alle Mängel behoben hast (innerhalb von 14 Tagen), was auch Geld kostet!

Um simsalabim! Haste mal locker 150 Euro weg und musst so oder so die Mängel beheben! Ich würde es nicht darauf ankommen lassen!

Edit:

Das dürfte in der Regel… der Gang sein, den deine Geschichte einschlagen dürfte (jedenfalls würd ich es so machen).

Da es sich um Owi's handelt und die Polizei ein Entschließungssermessen und Auswahlermessen hat - kann aber auch anders kommen.
Aber härter dürfte dich die Strafe nicht treffen.
Wäre rechtlich nicht vertretbar

Gruß D.W.

ich hatte auch mal die LED-Birnen hinten drin und mir war die Sache zu heiß. Jetzt muss ich wenigstens nicht mehr zittern, wenn ich die blauen seh.

@RainbowSix

Dank dir für die ausführliche Aufklärung! Hat mir auf jedenfall sehr weitergeholfen. Ich meine mit 10 oder 20 EUR zahlen, wenn sie mich dann DOCH mal anhalten sollten und die LED's bemängeln würden, würde ich ja noch in Kauf nehmen. In den letzten 5 Jahren wurde ich bis jetzt 3x kontrolliert. Das letzte mal vor ca 2 Monaten war ja irgendwo sogar mein Eigenverschulden :smiley: … Hab nur keine Lust wegen sonem Mist Punkte zubekommen.

@emmA3

Jo das stimmt ^^. Ich wurde vor ca 2 Monaten auch schonmal angehalten nachts und da haben sie auch nichts zu meiner Kennzeichenbeleuchtung gesagt. Einzige was er sagte war: bitte reflektoren hinten anbringen. Dann sind se auch wieder weitergezogen. Mal so oder so

Wurde am Sonntag aufgehalten wegen LED Kennzeichenbeleuchtung = 25 EUR, glaub die achten alle nun darauf mehr.

Nach 3 Jahren nun ^^
Werd sie aber ausbauen.

jap so ist es. leider :frowning:

Klar, kann man.
Ist sowas wie deren Argumentation bei einem Geschwindigkeitsverstoß "Seien sie froh dass das Tempolimit in der Stadt bei 50km/h und nicht bei 30km/h liegt" :rolleyes:

Was mir aber gerade auffällt: für so einen Blödsinn hat man Geld, aber über Spritpreise aufregen und das billigste Öl suchen :lol:

[quote]

Kann man bei sowas eigentlich argumentieren: "Seien sie doch froh, so sehen sie auch fahrend das Kennzeichen besser!" oder "Besser, als wenn sie garnicht funktioniert / zu dunkel ist, oder?"

[/quote]

Naja… bei diesen Owi-Geschichten kann man einfach nicht verallgemeinern!
Es ist zwar bundeseinheitlich in der Sanktion geregelt (Tatbestandskatalog) aber es ist immernoch Entscheidung des Polizeibeamten und damit mein ich wirklich seine Entscheidung.

Ob es bei einer mündlichen Verwarnung (wobei grundsätzlich bei Einschreiten die Regeleungen des BTKat zu beachten sind) oder eben bei den entsprechenden Regelsätzen oder eben zu einer Verdopplung bei Vorsatz kommt liegt ganz alleine an der Person des Beamten!

Ob man wegen LED Kennzeichenbeleuchtung überhaupt angehalten wird, liegt genauso in der Person des Kollegen. Grundsätzlich ist es ein Verstoß, ja! Aber nicht jeder Kollege erkennt diesen, achtet darauf usw. Es ist eben eine Interessenssache. Bei der Polizei haben wir viele Individualisten, jeder hat sein Fachgebiet, für das er sich besonders interessiert und in dem er rechtsicher ist.
Bei Owi's gibts kein Legalitätsprinzip (also keine Einschreitpflicht)

Dem einen fällt es auf, dem anderen nicht, dem anderen sind andere Merkmale wichtiger als ein kleines weißes Lichtlein, was niemanden stört.

Man wird auf unzählige Meinungen stoßen, eben weil es jeder anders macht!

Im Bezug auf euch: … Man muss halt Glück haben, wer einen anhält! :wink:

Oder eben lieb sein!

Den Beamten blöd kommen muss finde ich eh nicht sein. Sie machen ihren Job wie andere ihren auch. Es ist halt nervig ja. Aber was will man machen. Mit dem Großteil der Beamten kann man ja reden. Es gibt allerdings auch Ausnahmen hehe

@ RainbowSix

Ich meine das es in BY, BW, NDS alleine schon wegen der strengeren PolG
anders ist als bei dir in NRW.

Das was Du über das Stilllegen sagst, kann ich so wirklich nicht teilen.
Es muss nicht sein. da gebe ich Dir völlig recht.
Es kann aber sein.

Im Umfeld eines mir bekannten und größeren Golf Clubs, kam es auch
wegen Lichttechnischer Einrichtungen schon zu Stilllegungen.
Da war von Standlicht LED, über Rücklicht LED, bis zu diversen Xenongeschichten schon alles dabei.

Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs:
§ 19 (2) StVZO

Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

  1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
  3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Auch wenn es jetzt für Aufsehen sorgt:

Bei folgen Veränderungen ist allerdings fast immer von einem Erlöschen der BE auszugehen: (WENN NICHT EINGETRAGEN ODER ABE usw. VORLIEGT)

-Vom Serienzustand stark abweichende Bereifung, vor allem beim Schleifspuren
-Bei Austausch des Fahrwerks oder der Federn (Tieferlegung)
-Beim Anbau von generell verbotenen Teilen (Spinning-Wheels, Unterbodenbeleuchtung, Heckspoiler mit Metallkanten, (offener) Luftfilter Lachgaseinspritzung)
-Änderung der Türen
-Getönte vordere Seitenscheiben
-Frontscheibe
-Chiptuning
-Geänderter Fächerkrümmer
-Geändertes Lenkrad
-Sportpedale (ohne Rutschhemmung = keine ABE)

Es hängt aber immer!!! vom Einzelfall ab! Man kann es nicht pauschalisieren!

Klar, bevor ich jmd. das Auto stilllege, wäre es doch einfacher zu sagen: "Bau das Teil ab" (sofern möglich)

ich vermisse den "bedanken" button. :smiley:
den haette @rainbowsix nun 2x verdient.

gruss,
tom

Das macht deine LED Lampen für den Außenbereich jetzt auch nicht legaler. :grinsno:

fuehl dich nicht immer angesprochen.
mit dir hab ich gar nicht geredet.

nur geht mir dein geseiher von wegen betriebserlaubnis erloschen sowas auf den senkel, weil das absolut nicht der realitaet entspricht.
von daher ist es toll, dass ein mann der praxis mal schildert, wie das wirklich ist und gehandhabt wird.

gruss an den rest,
tom

Ja Tom. Schon gut. Du liest auch nur was dir entgegenkommt.

led standlicht,led kennzeichen beleuchtung … deshalb auto standlegen xDDD ich hau mich weg xDDD

rainbowsix hat denke ich alles gesagt was man darüber wissen muss.
und solange das auto nicht leuchtet wie ein christbaum.

jungs kommt mal wieder zurück in die realität, ich denke es gibt ganz andere sachen am auto wo wirklich was passieren könnte
keine reflektoren
lasierte rückleuchten
spurplatten
usw

btw. kenne genügend ottonormal verbraucher wo nur ein standlicht oder eine kennzeichenleuchte leuchtet … ;D

da wir grade beim thema sind, gibt es mittlerweise soffitten die weiss leuchten?
bei den standlichtern und h1 h4 h7 usw. haben sie es ja auch schon hinbekommen.

ja, ich wuerde sagen, meine sind recht reinweiss.
der blaustich, der in billigen led ist, ist da kaum wahrnehmbar.

bei meiner eigenmarke sogar noch ein wenig reinweisser.

gruss,
tom

Ich weiss zwar nicht, wann ich mich über die Spritpreise aufgeregt haben soll (ich rege mich über die Praxis der Vermarktung von E10 auf - am Drehen der Preisspirale habe ich mich schon gewöhnt) oder wann ich auf der Suche nach billigstem Öl gewesen wäre… aber gut!

Ja, ich habe unglaubliche, lass mich nachdenken, 6 Euro für LED Kennzeichenbeleuchtung ausgegeben. Sicher, dafür tankst du zweimal voll O_o
Und ich komme Polizisten gegenüber NIE frech, solange sie es verstehen, ruhig und normal zu argumentieren! Meine Sätze sollten nicht angreifen, aber leider liesst man die Betonung nicht raus! Daher kannst du nicht einschätzen, wie ich das gemeint habe!

@t00i

ich meine keine led soffitten, sondern normale lampen.
da das auto auch durch meine freundin gefahren wird, sollte alles stvo konform sein.

Ich bin mit LED Kennzeichenbeleuchtung + LED Standlicht vor 2 Wochen sogar durch den TÜV gekommen. Völlig Kommentarlos. Polente hat mich auch schon ca 4x aufgehalten und NICHTS gesagt.

Kommt mal wieder runter von dem wichtigen Gehabe von wegen illegal. BMW fährt seit Jahren ab Werk mit weißer Kennzeichenbeleuchtung rum. Hat doch nur Vorteile. Die LED halten länger und sind besser Sichtbar.

Weder Polizei noch TÜV fühlen sich gestört wenn alles dementsprechend sauber und dezent gehalten wird. Also haltet den Ball mal bisschen flach…

@TheRingThing: Furchtbar dass du überall deine Ergüsse dazu geben musst…merkst du nicht, dass das massiv nervt?