heutzutage ist es wirklich schwer geworden ein kfz vor ort und stelle stillzulegen (wegen erlöschung be), das wird dir in diesem fall nicht passieren!
ich geh mal davon aus, dass deine rückleuchten nicht lasiert, sondern orig vom hersteller abgedunkelt sind, jedoch die auflage haben (wie bei allen abgedunkelten) einen zusätzlichen reflektor anzubringen!
für die rückleuchten wird diese regelung kommen:
Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger *) und verstießen dabei gegen das Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen **).
§ 49a Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; BKat ( B - 1 ) 20,00
und für die led birnchen folgende:
810118 Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen Kennzeichenbeleuchtung nicht den Vorschriften entsprach.
§ 10 Abs. 6, 12, § 48 FZV; § 24 StVG; 179 BKat ( B - 1 ) 10,00
oder ggf. diese (je nach dem, welchen kollegen du vor dir hast)
330000 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen.
§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; – BKat ( B - 1 ) 25,00
es handelt sich hierbei um ordnungswidrigkeiten! kein bußgeld, sondern verwarnungsgeld!
in der regel werden beide verstöße als "Tateinheit" gesehen und NICHT als "Tatmehrheit". Demnach werden NICHT beide Beträge addiert, sondern es gilt für beide Verstöße der höchste Betrag!
In dem Fall eben die 25Euro!
Bei "Vorsätzlicher Begehung", die dir nun leider zu unterstellen ist, wenn er dich bereits angehalten hat und du um alle Umstände weißt, steht der Polizei frei das Verwarnungsgeld zu verdoppeln!
Somit werden aus 25 Euro -> 50 Euro! Das bedeutet (da über 35 Euro) Bußgeld und das bedeutet, dass dazu eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige geschrieben wird und diese an die Bußgeldstelle geht!
Bei der Bußgeldstelle kommen IMMER noch knapp 24Euro Verwaltungsgebühren dazu, sodass du schließlich bei 75 Euro ankommen wirst!
Hinzukommt, dass dir mein Kollege noch einen Kontrollbericht geben wird, mit dem du zum Tüv fahren darfst, um sicherzustellen, dass du alle Mängel behoben hast (innerhalb von 14 Tagen), was auch Geld kostet!
Um simsalabim! Haste mal locker 150 Euro weg und musst so oder so die Mängel beheben! Ich würde es nicht darauf ankommen lassen!
Edit:
Das dürfte in der Regel… der Gang sein, den deine Geschichte einschlagen dürfte (jedenfalls würd ich es so machen).
Da es sich um Owi's handelt und die Polizei ein Entschließungssermessen und Auswahlermessen hat - kann aber auch anders kommen.
Aber härter dürfte dich die Strafe nicht treffen.
Wäre rechtlich nicht vertretbar
Gruß D.W.