Was würdet ihr tun ??

Hallo Leute,
ich muss mal meinen Frust loswerden über einen ziemlich beschissenen Klassenkameraden.
Ich besuche die Berufsschule und dort habe ich zufällig mitbekommen, dass ein Mitschüler(fast schon Kumpel…) ein Notebook verkauft.
Meine Freundin hat eh eins gesucht
Super dachte ich mir, sein Preis waren 650, ich konnte ihn auf 600 runterhandeln.
Am nächsten Tag wollte er mir es bringen, und ich das Geld. Noch am selben Tag ruf der mich an und sagt:" Du , ich dachte die Garantie von dem Gerät sei abgelaufen, aber sind noch fast 10 Monate, sorry, aber mein letzter Preis sind 680, 600 geht leider doch nicht". Dachte ich mir, na toll, was für ein toller Held… Naja schwamm darüber, bisschen aufgeregt hatte ich mich schon, weil ich der Übermittler zwischen mir und meiner Freundin war und sie enttäuschen musste. Meine Freundin wäre maximal 630 bereits gewesen zu zahlen, trotz vereinbarten 600 Euronen.

Nun ja, 2 Tage später kommt der zu mir und fragt mich, ob ich es für 650 haben will, da meinte ich, ne sorry, Freundin gibt maximal 630 aus. Es kam keine weitere Reaktion seinerseits.

Vor 3 Tagen(am Freitag) ruft er mich an und sagt mir, dass ich es für 630 haben kann. Wir haben ALLES abgemacht, treffpunkt, uhrzeit(heute um 18 Uhr).
Meine Freundin hat am nächsten Tag ihr altes Notebook verkauft, da sie bereits einen potentiellen Käufer hatte . Besser kanns ja nicht laufen…

Dem war nicht so: Vor ca. 10 Minuten hat der mich angerufen und meinte: „Du ich hatte das Notebook in der Firma ausgeschrieben, und jemand bietet mir 700, sorry, kanns dir nicht verkaufen“. Ich dachte ich spinne, ich war so was von wütend, habe ihm alles erzählt was man erzählen kann(NICHT beleidigt). Ich habe in meinem Leben noch nie einen Menschen erlebt, der 2 mal hintereinander sein Wort bricht. Was soll ich jetzt nur meiner Freundin erzählen? Sie hat sich heute total auf das ding gefreut.
Und ihr Notebook(ihr altes) ist auch schon verkauft.

Wieso gibt es nur so Menschen, ich hätte von dem das nie erwartet.

Was meint ihr?

euer suedi

  • Dieser Beitrag wurde von suedi am 25.07.2005 bearbeitet

Mal mein BGB-Wissen rauskramen gg!
(zu was ein Studium alles gut sein kann)
:lol:

Du hast mit deinem Kollegen einen Kaufvertrag geschlossen, denn eure 2 Willenserklärungen stimmen ja über ein (Notebook, Kaufpreis 630 €)
Von daher ist der Kaufvertrag wirksam gem § 433 BGB i.V.m. §151
Ob du nun einen schriftlichen, oder mündlichen Kaufvertrag geschlossen habt ist egal! Ihr wahrt euch ja über die Kaufsache einig. Und beim Kaufvertrag gilt Formfreiheit!

Nun hast du einfach 3 Möglichkeiten!
a) Du berufst dich auf deinen entsandenen Kaufvertrag
und verlangst von ihm den entstandenen Schuldteil!
(Übereignung des Notebooks gegen vereinbarter Kaufpreiszahlung).
Rechtsgrundlage wie gesagt §433 BGB

b) Du berufst dich auf Schadensersatz aus §280 BGB i.V.m §281 wenn er

  1. wirklich nicht leisten will (also Übereignung des Notebooks)
  2. wenn deine Freundin bereits das Notebook verkauft hat
    und ihr durch das fehlen des Notebools ein Schaden entsteht (Arbeitsausfall etc)

oder die nichtrechtliche Möglichkeit:

c) du lässt dich auf ein kühles Bier einladen und vergisst den Ärger!

Wenn du das ganze gutachtlich haben willst, dann schreib ich dir das ganze auch nochmal sauber auf, wie es ein Rechtsanwalt ebenfalls machen würde. Dafür einfach eine PM an mich!

Drück dir die Daumen dass du das ohne größere Probleme über die Bühne bekommst!

Grüße
FloH

  • Dieser Beitrag wurde von FloH am 25.07.2005 bearbeitet

Nein, das ist geregelt mit dem. Unter Freunden und ein „Wort geben“ verstehen ich was anderes, habe ich zu ihm gesagt… Danach habe ich das Telefonat beendet!!


dann versteh ich deinen thread nicht sorry???!!!
:verwirrt:

na wenn du was von dem einklagen willst, dann nimmt der sich nen anwalt und macht einen auf unzurechnungsfähig und damit kommt der 100pro durch nach soner story mit 3ma" ja" und 4mal" doch nich" gleich hinterher…
:lolhammer:

also schwamm drüber, anderes nb suchen, freundin zum essen einladen…

Weil ich eure Meinung WISSEN WILL, deshalb habe ich den Thread geschrieben:-)

na aber wenn du das jetzt geregelt hast, dann versteh ich es immer noch nicht so richtig… naja die meinung ist wohl einhellig (obwohl wir halt nur deine seite kennen) klar ist das scheisse gelaufen, aber deswegen macht man bei solchen geldbeträgen auch was schriftliches, hab die anzahlung und den verkauf meines autos auch haarklein dokumentiert weil genau das passiert ist was ich dachte das der typ nach der unterschrift nachverhandeln will… hat mich zwar nerven gekostet (weil er sich fast mit mir geschlagen hätte) aber ist jetzt durch… du wirst jetzt sagen „ja aber ist doch fast ein freund“ ja… FAST und selbst unter freunden würde ich immer was schriftliches machen denn wie sagt man so schön freundschaft und geld gehen nicht hand in hand…
:freak:

hol ihr das maxdata:

http://www…guenstiger.de/gt/main.asp?produkt=355845

das hat mein vater und ist total zufrieden. für den rest geht essen und vergeßt den geldgeilen idioten… :slight_smile:


oh nein kein maxdata, das ist der letzte schrott, ich weiß wovon ich spreche(unsere Firma vertreibt diesen Mist…)

Manche Leute sind einfach nur dankbar…

Kaufe im mal in der schule ein Getränk und Spucke vorher hinein, dann linkt der dich bestimmt nie wieder
:respekt:

Meine Meinung,

schon beim ersten Meinungsumschwung von ihm hättest Du ihn stehen lassen müssen, und dass Deine Freundin ihren Laptop schon vorher verkauft hatte war auch nicht besonders geschickt.

Kann Deinen Frust aber verstehen, manchmal macht man halt Dinge die im Nachhinein ganz anders zu beurteilen sind.

Hake es einfach als Erfahrung ab … und den Typ würde ich ab sofort mit dem Arsch nicht mehr anschauen.

Matse

Habe gestern abend noch ein Notebook ersteigert, gleiche ausstattung, bessere Grafikkarte, marke Peacock(kennt ihr sicher) für 500 Euronen:-) Hole ich heute ab.

Ich glaube das war schicksal, jetzt hat meine freundin sogar 130 euro gespart für ein insgesamt besseres notebook. Ich danke hiermit dem, der sich freund nennt:-) (In meinen Augen ist der aber kein Freund mehr,halte jetzt mit Sicherheit Abstand von dem)

Na dann ist doch jetzt alles paletti … und der Typ kann dahin gehen wo der Pfeffer wächst … wenn man was verkaufen will, muss man auch das Risiko tragen können, dass ein Käufer bei einem günstigen Angebot zuschlägt und nicht wie ein kleines Kind rumweinen.

Matse

Wo hast du studiert und was?

Also Punkt a und b kannst du komplett in die Tonne kloppen, weil
a.) er das Notebook bestimmt schon verkauft hat, und der Käufer im guten Glauben gehandelt haben wird. Eine Übereignung ist dahingehend dann unmöglich.
b.) es sich bei der Freundin, wenn überhaupt, um einen abstrakten Schaden handelt, der schwer zu beziffern sein wird. Das sie das Notebook verkauft hat ist ihr eigener Fehler.

Ausserdem glaube ich nicht das es all den Ärger wert wäre, selbst wenn er kein billigeres Notebook ersteigert hätte.
Fazit: Nimm Option c und mach 2 Bier daraus. :slight_smile:

Gruß

edit: So ist mein Wissensstand. Wenn der falsch ist, dann korrigiert mich. Sowas ist ja immer gut zu wissen.

  • Dieser Beitrag wurde von zwaen am 26.07.2005 bearbeitet

Hast ne PN

Tut mir leid, aber dann ist dein Wissen leider unvollständig. Wenn er das Notebook an einen dritten verkauft, dann ist der dritte Eigentümer geworden. Und er hat geschrieben das sein Kollege es an einen aus der Firma verkauft. Daran gibt es nix zu rütteln. Selbst der gutgläubige Erwerb von gestohlenen Sachen ist möglich, wenn der Eigentümer diesen Gegenstand freiwillig aus seinem Verfügungsbereich entfernt hat. Die Ausnahme wäre der § 935 Abs.1. Aber das ist ein anderes Thema, soll nur zur Verdeutlichung dienen.

Wenn sie ihr Notebook verkauft, ohne schon die Verfügungsgewalt über das neue zu haben, ist das ihr Problem. Der Schaden wird abstrakt und schwer zu betiteln sein, da PC-Systeme heute an jeder Ecke zu haben sind und keine Vertragsstrafe vereinbart wurde. Erschwerend kommt hinzu, das es sich um eine Gattungsware handelt und sie, wenn es für die Aufrechterhaltung ihres Geschäftsbetriebes unabdingbar wäre, einen Gattungskauf vornehmen könnte. Dieser Unterschiedsbetrag müsste dann von dem Verkäufer des Laptops getragen werden.
Es handelt sich aber um ein Privatgeschäft, nicht um einen ein- oder zweiseitigen Handelskauf, und ich glaube nicht das eine Kausalität für so eine Maßnahme gegeben wäre.
Ferner ist zu beachten das die Rechtsgrundlage hierfür nicht nur § 433 Abs.1, sondern vielmehr auch die §§ 323 und 325 BGB, da der § 433 Abs. 1 nicht die alleinige Rechtsgrundlage hierfür bildet.

Nun zu dem Thema Studium der Rechtswissenschaften etc.
Lasst euch von niemandem hier, auch nicht von mir irgendwelche verbindlichen Tips geben, was solche Sachen angeht. Halbwissen kann sehr teuer werden, wenn man denkt man ist im Recht, und der Richter einen dann eines besseren belehrt. Also alles nur unter Vorbehalt.
Wie gesagt, die softe Tour ist bei sowas das Beste.

Und bitte keine PN mehr. Das hier ist ein Forum. Ihr könnt hier nicht irgendwas reinschreiben, worauf vielleicht andere vor Gericht ziehen, und dann eine PN schreiben. Wenn etwas falsch ist, dann sollte das auch im thread klargestellt werden.
Das soll jetzt auf keinen Fall böse klingen. Ich finde es nur für die Betroffenen besser.
Wie gesagt, wenn ich falsch liege, schreibt es ruhig hier rein.

Gruß

zWaEn

edit: Das ganze soll nicht böse gemeint sein. Ist denn hier kein Anwalt, der was dazu sagen kann?
Also nochmal, ist nicht böse gemeint. Bei dem Ton der hier manchmal herrscht, kann man das ja nicht oft genug dazu schreiben.

  • Dieser Beitrag wurde von zwaen am 26.07.2005 bearbeitet

„Was würdet ihr tun?“

a) ihn abschreiben
b) überlegen ob man selbst nicht so handeln würde wenn man die 70€ wirklich braucht. für manch einen ist 70€ sehr sehr viel geld wobei das eine derartige handlung natürlich nicht rechtfertigt. aber bei vielen leuten hörts bei kohle halt auf da zählt dann jeder cent. ist halt einstellungssache.

mag „heute dies und morgen das“ leute auch nicht sonderlich. fällt unter zuverlässigkeit und die ist dann nicht gegeben. also a) :slight_smile:

grüsse
göks

Hab ich auch nicht als böse verstanden!
Nene um Gottes-Willen
:lol:

Ich habe nur eine PM geschrieben, weil ich dachte, dass die unterschiedliche Ansichtsweise hier im Thread nicht ausdisskutiert werden muss! Wollte daher nichts vertuschen, verfälschen oder ähnliches!

:liebe:

Also ich habe das im Kopf(öfters irgendwo gelesen), dass sobald man ein Vertrag abschließt, egal ob mündlich oder schriftlich(am besten mit zeugen) dieser Rechtsgültig ist.
Bei Vertragsbruch kann man dann Schadenersatz verlangen.

Naja in dem Fall ist es ja für meine Freundin so besser gelaufen:-)