Was würdet ihr tun ??

Puuuh. Gut.
Na ja, aber es geht ja um das Thema. Und wie gesagt, kann sein das meine Argumentationskette ja auch unvollständig oder lückenhaft ist, aber wenn hoffe ich fällt es einem auf. Beim nächsten mal bin ich dann auch schlauer, falls mir mal sowas passiert. Kann ja nur nutzen.

Gruß

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Hab ich auch nicht als böse verstanden!
Nene um Gottes-Willen
:lol:

Ich habe nur eine PM geschrieben, weil ich dachte, dass die unterschiedliche Ansichtsweise hier im Thread nicht ausdisskutiert werden muss! Wollte daher nichts vertuschen, verfälschen oder ähnliches!

:liebe:

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Klar. Nur welchen Schaden hat sie denn erlangt? Darum geht es ja. Bei Gattungswaren ist sowas nur bei einem Deckungskauf vorhanden. So Laptops gibt es ja wie Sand am Meer. Hätte sie ihn mit einer Spezialanfertigung beauftragt, die sie dringend braucht, und wäre ihr dann durch das nicht-liefern ein Schaden entstanden, weil dieses Teil so schnell nicht zu beschaffen ist, dann sieht das anders aus. So hätte sie vielleicht nur den Differenzbetrag einklagen können, den der Deckungskauf eines gleichwertigen Notebooks zur Folge gehabt hätte. Dafür müsste sie dann aber auch nachweisen, das dieser Kauf nötig war, um diesen oder jenen Schaden abzuwenden.
Aber so ist das Recht. Dies muss stimmen, und jenes, und dann steht da noch ein Paragraph. Und wenn dann bla bla.
Und eindeutig ist es dann trotzdem nicht. Die Anwälte haben nicht umsonst so einen Stundenlohn.

Im Endeffekt steht ihr ja jetzt noch besser da. Sei doch froh. Und wenn das ein Freund von dir war, würde ich den aus meinem Freundeskreis aussortieren. Man steht zu seinem Wort, oder man gibt es nicht. Das ist wohl noch das Schlimmste an der ganzen Sache.

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Also ich habe das im Kopf(öfters irgendwo gelesen), dass sobald man ein Vertrag abschließt, egal ob mündlich oder schriftlich(am besten mit zeugen) dieser Rechtsgültig ist.
Bei Vertragsbruch kann man dann Schadenersatz verlangen.

Naja in dem Fall ist es ja für meine Freundin so besser gelaufen:-)

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Ja das mit Wort nicht einhalten ist wirklich das schlimmste, ich hätte das von dem nie erwartet. Ich halte ab sofort Abstand von ihm.

Naja da stellt sich mir die Frage: Wenn ich jetzt zum beispiel bei ebay einen Laptop kaufe, und der Verkäufer mir regelrecht sagt: „Ne verkaufe nicht an dich, der preis ist mir zu niedrig“, kann ich das doch auch einklagen und auf den Verkauf bestehen oder nicht?

So lange er ihn noch nicht weiterverkauft hat. Natürlich. Es geht dabei nur darum, das er den Laptop schon weiterveräussert hat. So ein Laptop ist halt Gattungsware. Den kriegst du einige Male. Bei einem einzigartigen Gemälde etc. sieht das glaube ich anders aus. Der andere Käufer muss aber immer im guten Glauben sein. Wenn er von der ebay-Versteigerung wusste, dann ist das Geschäft mit dem dritten nichtig. Wie gesagt, genau weiss ich es auch nicht. Das ist immer so eine Sache mit dem Recht, und bei mir war es nur ein Schein aus dem Grundstudium. Kann sein das ich da noch was übersehen habe, und es doch noch mal ganz anders ist. Gefährliches Halbwissen halt. :slight_smile:
Egal. Ist ja nochmal gut gegangen.
Wenn du was in Erfahrung bringst ob es anders ist, lass es mich wissen.

Gruß

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Ja das mit Wort nicht einhalten ist wirklich das schlimmste, ich hätte das von dem nie erwartet. Ich halte ab sofort Abstand von ihm.

Naja da stellt sich mir die Frage: Wenn ich jetzt zum beispiel bei ebay einen Laptop kaufe, und der Verkäufer mir regelrecht sagt: „Ne verkaufe nicht an dich, der preis ist mir zu niedrig“, kann ich das doch auch einklagen und auf den Verkauf bestehen oder nicht?

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