Was passiert bei einer (noch) nicht erfolgten Eintragung?

@dreierlei
Grundsätzlich richtig, die Versicherung ist zur Zahlung verpflichtet, holt sich das Geld aber vom Versicherungsnehmer wieder. UNd das kann sehr schmerzhaft sein.

Da muss ich @Mozart zustimmen. Jetzt mag einer sagen die Summen für die max. Regressforderungen sind ja gar nicht so hoch (Siehe Link). Es sollte aber bedacht werden dass Versicherungen nach einer Schadenabwicklung sofort den Vertrag Kündigen können. Dazu kommt das Versicherungen untereinander kommunizieren. Da kann es passieren, dass man über Jahre überhaupt keine Versicherung mehr findet die einen nimmt, oder nur zu ordentlich erhöhten Beträgen. Das wäre es mir dann nicht wert.

http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/verkehrsrecht/versicherung/content_02_03.html

Gruss Dirk

@a3opa
Wir verstehen uns :slight_smile: Daher finde ich immer wieder die Aussagen "Eintragungen braucht kein Mensch" so absolut fehl am Platze…:slight_smile: Aber erst mit dem Schaden werden ja manche erst klug.

Aber damit wäre das ja auch geklärt.