Was passiert bei einer (noch) nicht erfolgten Eintragung?

strenggenommen begehst du auch eine ordnungswiedrigkeit, wenn du in ner 30er Zone 31km/h fährst…
also nicht böse gemeint, und ich bin auch der Meinung man sollte schnellstmöglich die Sachen eintragen lassen, aber wenn man ne Woche so rumfährt und ngehalten wird wird nicht gleich die karre stillgelegt und siegel abgekratzt… zumindest nicht im großraum Köln.

Wie ist das eigentlich wenn man beim TÜV war, aber noch nicht bei der Zulassungsstelle, sprich alle nötigen Papiere sind da, aber die Änderung im Schein noch nicht drin?

Das kann ja logischerweise nie am selben Tag passieren, weil die Zulassungsstelle ja schon zumacht wenn der TÜV erst aufmacht :wink:

weiss ned wie das heisst, aber sowas hatte ich auch immer. denn ich war zb. bei finanzierten fahrzeugen immer zu faul den brief zu besorgen.

man bekommt dann so nen wisch, den man immer dabei haben muss. der is genausigut wie eine eintragung, bzw. es ist ja eine eintragung sozusagen auf nem 'extra zettel'.

abe heisst das teil aber nicht, denn die abe ist ja vom hersteller des zubehörs und muss ja zur eintragung vorgelegt werden (sofern in dieser nicht die eintragungsfreiheit beschienigt wrid).

hatte ich so gemacht bei dunklen rückleuchten, auspuff, alus …

so kenn ich das.

Ja sicher…Spielraum gibts immer…aber ne Woche rumfahren find ich schon hart. Bin halt einer, der dann nach Einbau zum TÜV fährt. bzw VORHER erst alles mit TÜV bespricht, Termin macht, dann einbaut und dann hinfährt. Tagsüber hat man dann mit der Argumentation zwecks TÜV-Termin keine Erklärungsnot…die Polizei kann es dann aj sogar nachprüfen. Aber abends kommt man damit nicht mehr durch. HIer in der Ecke gibts dann welche zwischen die Hörner…

Ja okay, aber wie will die Polizei das nachprüfen? Es macht ja nicht jeder vorher einen Termin beim Tüv sondern fährt auch mal einfach dahin.

Ja richtig…hier beim TÜV muss man für Eintragungen einen Termin machen, da nicht immer einer da ist, der das machen darf. Daher erübrigt sich BEI UNS die Frage :slight_smile: Wie es woanders ist, weiss ich nicht.

Die Polizei kann es ja mit einem Telefonat nachprüfen…:slight_smile: Hab ich auch schonmal einem Polizisten so gesagt, da er eminte, ich würde "lügen"…

ich habe meine Felgen auch nicht eingetragen, brauche ich auch nicht, weil ich ja die Abnahme vom Tüv habe. Muss jetzt nur das ganze Zeug mitrumfahren, was der mir ausgedruckt hat. Hatte bisher keine Probleme mit den "Grünen".

lg

Das ist ja quasi ne Eintragung. Eintragungen gibt es ja im alten Schein nicht mehr. Wer also noch den alten hat, bekommt halt nur die Abnahme bestätigt und das ist dann logischerweise absolut legal. Sonst würde die Abnahme ja kein Sinn machen.

Ich hab für Felgen+Fahrwerk auch nur son Wisch bei. Ich will halt nicht son neuen EU Schein. Find den grauenvoll.

Also da eingige immer von diesem "Wisch" reden Frag ich jetzt mal, also ich habe diesen Zettel für meine Felgen, hätte ich damit vielleicht gar nicht zum Tüv gemusst und die mich eventuell übers Ohr gehauen?
Denke doch mal das das nicht so ein Zettel ist, oder hätten da die Grünen nix gesgat wenn sie mich damit angehalten hätten?

ich habe schon den Neuen… ging trotzdem nur mit dem "Wisch" :wink:

Du kriegst nen A4 Blatt wo dann richtig Dekra (oder nen Anderer) drauf steht und es steht auch ausführlich oben, dass es abgenommen wurde von den und den und am xx.xx.

lg

Doch…ist ja ein Teilegutachten und in Absatz 62a steht deutlich, dass eine Abnahme erforderlich ist. Damit muss man immer zum TÜV…steht ja auch drin.

Korrekt, mit "Wisch" war nicht das Gutachten gemeint. Das ist für die Abnahme notwendig und DANN gibts den Wisch vom TÜV/Dekra. :wink:

Auf dem Zettel stehen halt sämtliche Daten deines Fahrzeugs und die abgenommenen Teile.

Selbst ne ABE gilt nicht immer. Zum Beispiel bei Felgen. Wurde ne Veränderung am Fahrwerk vorgenommen, müssen die Felgen in Verbindung mit dem Fahrwerk abgenommen/eingetragen werden.

Erwähnt hier jmd das Wort eintragen ist damit halt nicht zwingend das Eintragen in den Fahrzeugschein gemeint, sondern schlicht und ergreifen "ich muss damit zum Tüv, damit der sich das mal anguckt, ob da alles passt". :wink:

genau so sieht es aus @ tzyn

:wink:

Hallo,

dann melde ich mich auch noch mal zu Wort. Der Schein heißt Änderungsabnahme gem. § 19(3) StVZO.
Sicher muss man mit allen Anbauten zum TÜV sofern nur ein Teilegutachten und keine ABE vorliegt. Ich habe bis jetzt für alle Anbauten die ich gemacht habe oben genannten Schein bekommen.

@mozart, @rob früher sollten diese Änderungsabnahmen bei "gelegenheit" in den Fahrzeugbrief + Schein eingetragen werden. Lt. meinem TÜV ist dies aber nie zwingend nötig gewesen, vor allem seit es die neuen Fahrzeugpapiere gibt. Ich hatte bis jetzt auch mit keinem Polizisten oder bei der HU Probleme das ich nur die Zettel dabei hatte.

Habe die erste Seite mal gescannt, Seite 2 + 3 geben nur noch mal die genauen Daten der Eintragung wieder.

Gruss Dirk

@A3Opa

genau das meinte ich. :biggrin:

jupp… ich auch :wink: *g
also wenn de das hast, bist du auf der sicheren Seite!!!

:breaker:

@a3opa
Jo…das ist ja schon eine erfolgte EIntragung :slight_smile: Das sollte man bei nächster Gelegenhiet eintragen lassen…bei den alten Papieren. Bei den neuen ja nicht.

Der andere Scan war ja nur ein Teilegutachten, das eingetragen werden muss.

:slight_smile:

also…nach meinen erfahrungen ist es so das wenn es für anbauteile ein teilegutachten gibt sind diese prinzipiell für das auto zugelassen…eine tüv-stelle prüft dann nur noch den korrekten ein/anbau.
wenn man dieses mitführt ist es in der regel so das man eine mängelkarte bekommt. zumindest bei uns!!
wegen versicherungsschutz ist es so das man nach eu regel den versicherungsschutz NIE verlieren kann!! eine versicherung MUSS immer zahlen…kann jedoch einen regress fordern aber nur bis zu einer bestimmten summe. wie soll man einen multimillionenschaden von nem arbeitslosen bekommen…ist ja schon lächerlich…oder? :wink:
desweitern: sollte es zu einem unfall kommen, dann muss nachgewiesen werden das das betreffende teil massgeblich zum unfall beigetragen hat!!

ich bin jetzt mal ehrlich! ich hatte bis jetzt jedes jahr nen neuen satz felgen auf dem auto…und ich habe sie IMMER erst eingetragen wenn ich eben ne mängelkarte bekommen habe…ggg
das war bis jetzt 1 mal…
ergo: 8 mal felgen…jedes mal ca. 70 euro eintragung…gespart…

Die VS muss nich zahlen wenn dein Auto keine gültige Zulassung hat,ich würd es nicht drauf ankommen lassen.Die werden alles tun um in nem Schadensfall nich zu zahlen.In den Gutachten steht auch drinn das sofort nach dem Einbau das ganzen durch den TÜV abgenommen werden muss.
Dann könnt ja jeder Umbauten machen wie er will und dann bräuchte mann auch keine Gutachten etc.

Das wäre ja in dem Fall schon bewiesen da die Betriebserlaubnis des Auto´s erloschen ist bei nicht Eingetragenen Umbauten.

glaub mir…sie MUSS zahlen! vin gesetztes wegen!

beispiel: offener sportluftfilter -----------> auffahrunfall!!!