WORD !
Genau das hab ich auch im Wirtschaft/Recht LK gelernt.
Lt. einem aktuellen Urteil nicht, weiss leider nicht mehr um was für Ware es sich handelete. War auf jeden fall auch ebay. Glaub auch ein Navi. Eine Freundin hatte mal ein Notebook ersteigert, ähnlich zu dem Fall hier. Die S/N des notebook war nicht als gestohlen gemeldet, also durfte sie es behalten, ansonsten hätte siees abgeben müssen.
@Haarmann68 das gleiche ist mir auch passiert gleicher ablauf mein navi ist aber auch nicht gekaut gewesen war der verkäufer rein zufällig tief… ?
Gruß Devil666
@low_quattro
Mir wurde erklärt, daß man keinen Besitz an etwas Gestohlenem erwerben kann, egal ob man davon wußte oder nicht. Ich hätte es in jedem Fall abgeben müssen, wenn es gestohlen gewesen wäre.
@Devil666
Der Verkäufer war laut ebay aus Berlin, hatte dann aber doch eine polnische Adresse. Das Geld habe ich nach Berlin überwiesen, das Paket kam aus Polen. Er hieß mit Vornamen genauso wie der erfolgreichste Formel 1 Fahrer…
Dann haben die Bullen keine Ahnung.
Im BGB steht eindeutig:
§ 932 BGB - Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten - dejure.org
sag ich doch
[/quote]
Dann haben die Bullen keine Ahnung.
Im BGB steht eindeutig:
http://dejure.org/gesetze/BGB/932.html
[/quote]
Sorry aber diese Eindeutigkeit wird durch § 935 wieder eingeschränkt:
§ 935
Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen
(1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.