Vorladung von Polizei erhalten - Navi ersteigert

stimmt… ein jahr aufbewahrungspflicht JEDER Privatperson…
Und die nachverfolgung sollte für banken auch kein problem sein, das weis man spätestens, wenn man da mal nach ´nem Kredit gefragt hat… die gehen mal eben nen paar jährchen zurück und schauen, wie dein einkommen so war… zumindest war´s damals bei mir so… Da hab ich auch nich schlecht geschaut…

Aber der Hehlerware is das natürlich schon so ne sache…
Gerade die RSN-E gehen bei uns im Audizentrum Hannover wie warme Semmeln über den Parkplatz! :wink: is noch gar nicht so lange her, da waren´s ungefähr 20 Autos, die aufgeknackt waren…
denn wenn man richtig überlegt, wer hat schon mal eben nen RSN-E zuhause rumliegen…?? Womöglich wohnhaft in Polen!? Möööp - Stinkt!

Aber abwarten was passiert, was anderes kann man da glaub ich nicht tun…
auch wenn´s hart kommt, aber "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".
Blöder Spruch, ich weis, aber is halt so…

Was,wie ??? Das gab es mal in Deutschland, heute sorgen Schäuble und Co. dafür, dass wir in ca. einem Jahrzehnt den vollen gläsernden Bürger (Sozialversichungskarte,Steuernummer,Bankdaten etc.) haben, dem Anti-Terrorschutz sei dank. Die Hartz IV Empfänger müssen sich doch heute schon ´ausziehen´ vor einem Arge-Mitarbeiter.
Man sollte (das ist jetzt mein voller Ernst) den Schäuble u.a. auf seinen Geisteszustand kontrollieren :gun:
Aber das ist eine andere Geschichte… Ich reg mich schon wieder auf :grml:
Cu

Wenn es jeder so machen würde, wären viele Firmen glücklicher. Man sollte Bankauszüge 3 Jahre lang aufbewahren. Guck mal wie weit du bei deinem Onlinekonto zurück datieren kannst.

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Ja ok aber ich z.B. könnte die garnicht vorlegen weil ich Kontoauszüge immer nur überfliege und dann wegschmeiße und seit Online-Banking bekomme ich sowieso keine mehr!

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Ok also bei mir lag der Fall auch schon über 5 Jahr zurück bis es zur Verhandlung kam und deshalb ging das bei mir das ich keine Kontoauszüge oder ähnliches mehr hatte.
Das war ja von mir auch keine Anleitung zum biegen der Gesetze sondern nur ein Bericht wie ich es gemacht habe.
Weil ich find es richtig mies das man am Ende als letztes Glied in der Kette der gear***te ist weil einem dann die Ware abgenommen wird und man auch seine Kohle los ist.

sorry, muß da m,al den BuhMann geben:
klar ist es Murks, wenn man was gekauft hat und dann ohne Kohle und ohne Ware dasteht. Ihr müßt aber auch mal die Sicht des Bestohlenen sehen: der steht ohne Ware und ohne Geld da. Bereichert haben sich bei sowas nur Dieb und Hehler.
Von daher find ich die Gesetzeslage, daß man an gestohlenem Gut kein Eigentum erwerben kann schon in Ordnung. Zumindest in einigen Fällen hat schlieslich der Käufer eher eine Chance den Braten zu riechen bevor er gutes geld für geklaute Ware hinblättert. Mich zumindest würden Verkäufe von relativ junger Ware ohne den Original Verkaufsbeleg stutzig machen, wenn der Preis unter Marktniveau liegt auf jeden Fall.

Zum Thema im guten Glauben, Zitat aus Wikipedia:

"Sachenrecht

Von besonderer rechtlicher Bedeutung ist der gutgläubige Erwerb des Eigentums an beweglichen Sachen gemäß § 932 BGB. Ein Erwerber kann von einem Veräußerer, der nicht Eigentümer, aber Besitzer ist, Eigentum an der Sache erwerben. Die Voraussetzung ist, dass der Erwerber gutgläubig in Bezug auf das Eigentumsrecht des Veräußerers ist. Er darf also weder wissen, noch aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht wissen, dass der Veräußerer nicht Eigentümer ist, so § 932 Absatz 2 BGB. Damit trifft das Gesetz eine Definition des "Guten Glaubens". Die Sache darf dem richtigen Eigentümer aber nicht abhanden gekommen – also etwa gestohlen – sein, bestimmt § 935 BGB. Hier bildet der Besitz des Veräußerers an der Sache den Rechtsschein, auf den der Erwerber vertrauen darf."

Und das ist aus meiner Sicht auch richtig so, denn wer mehr oder weniger bewusst bei Ebay Ware deutlich unter dem Marktpreis kauft, kann sich nicht darauf berufen diese rechtmäßig in seinen Besitz, besser gesagt in sein Eigentum gebracht zu haben!

Ich würde das mal ganz sicher richtig stellen, sonst machen die plötzlich ne Hausdurchsuchung und finden das Teil. Kannst du dann keinen Nachweis auf Kauf vorlegen, könntest du auch in den Verdacht kommen, dass das Teil von dir geklaut wurde.

Einfach anfangen Geld zu sparen, dann hast du bald ein Neues …

jaja, ebay. :grinsno:
irgendwann verschlucken wir uns noch an diesem virus.
hoffentlich bald…

gruss,
tom

So, erstmal vielen dank für die vielen Antworten.

Mir bleibt wohl nichts anderes übrig als den Termin am Freitag abzuwarten. In jedem Fall werde ich das Teil jetzt nicht verstecken oder ähnliches. Es steht ja auch in der Vorladung, daß ich es gekauft habe…

Leider steht nur in der Vorladung, daß ich als Zeuge gegen den Verkäufer aussagen soll. Es steht nicht drin, was ihm vorgeworfen wird. Wenn es direkt um mein Navi gehen würde, müßte ich es doch bestimmt auch mitbringen? Davon steht in der Vorladung nichts…

Ich finde, man kann bei eBay auch nicht wirklich über den Preis erkennen, ob es sich um Hehlerware handelt. Ich habe mein 4 Monate altes Concert II für 200 € versteigert, was ja nun auch deutlich unter Marktpreis war. Wenn man bei 1 € anfängt hat man halt mal Glück und mal Pech…

ja aber die 200€ sind der eigentliche ebay preis fürs concert…hab auch nur 7euro mehr für meins bekommen…

naja…halt uns auf dem laufenden…viel glück für "dein" navi…

Mach wie du schon gesagt hast, nichts verstecken oder sonst was.
Sei einfach ehrlich.

Schätze mal, daß du dem Concert II un den 200€ tschüss sagen kannst. Die gute Nachricht: ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß dir da ein Strick gedreht werden kann oder soll. Für die Zukunft: immewr darauf bestehen einen Erwerbsbeleg des Verkäufers (Rechnung, Kassenzettel, etc) zu sehen. Wenn das nicht geliefert werden kann, muß man eben auf den deal verzichten.

MAl so nebenbei, wenn du denen blöd kommst, wird sicherlich ein Ermittlungsverfahren wegen Unterschlagung gegen dich eingeleitet. Die Problematik der Unterschlagung in Anschluss an eine Hehlerei ist mir bekannt, aber Hehlerei liegt ja gerade mangels Vorsatz nicht vor, sodass die Unterschlagung greifen müsste. Du kannst dein Geld aber über § 812 I S. 1 1. Alt. vom VErkäufer kondizieren. Also halt dich ran und finde heraus wie der MAnn heißt.

das passiert, wenn man in einem thread antwortet, bei dem man keine ahnung hat und nur den letzten beitrag gelesen hat…
nochmal aus dem ursprungsposting:

gruss,
tom

So, nun habe ich meine Vorladung gehabt. Also gegen dem Verkäufer wird wegen Betrug und Hehlerei ermittelt. Er hat wohl schon zig Navis bei eBay versteigert und mehrere davon sind als gestohlen gemeldet gewesen. Seine Spur führt von Berlin nach (na wohin wohl?) nach Polen…
Ich habe nun bestätigt, daß ich ein RNS-E bei diesem Händler ersteigert habe (dies hatte der Polizeihauptkommissar aber auch schriftlich vorliegen…) und es auch noch besitze.
Er hat mir dann erklärt, daß von meinem Navi Fotos gemacht werden sollen (natürlich im ausgebauten Zustand) und dann mit der Seriennummer / Registriernummer überprüft wird, ob es als gestohlen gemeldet ist. Ich soll es also ausbauen, dann von der Kripo fotografieren lassen, dann kann ich es wieder einbauen. Wenn sich bei der Überprüfung heraus stellt, daß es gestohlen gemeldet wurde, muß ich es abgeben.
Meine Chancen mein Geld wieder zu bekommen schätzt er als sehr gering ein, da es sich hier wohl um eine profesionelle Organisation handelt.
Er wird nun mit mir telefonisch einen Termin vereinbaren, an dem ich das Navi vorzeigen soll und dann soll ich auch noch vorhandenen Schriftverkehr mitbringen…

Ich melde mich wenn's weiter geht… :frown:

Schönes Wochenende

Was für ein Ärger !

Dir auch trotzdem ein schönes Wochenende

:flyaway:

Sehr bedauerlich…!

Aber, wie es ja schon hieß…an Hehlerware kann man kein Eigentum erlangen…

@ krally,

hab erstmal noch den Beitrag gelöscht.

Gruß Andy

@andy

ich hab die sachen hier mit dem threadersteller besprochen und er entschuldigt sich für den mist…daher hab ich aufgeräumt un der thread kann weitergehen.

So, ich bin Euch ja noch den weiteren Verlauf schuldig…

Als erstes hatte ich in der Zwischenzeit von einem Urteil gehört, daß ein Gericht entschieden hat, daß man bei einer Auktion nicht automatisch von Hehlerware ausgehen muß und deshalb, falls mein Navi als gestohlen gemeldet ist, ich keine weitere Bestrafung erwarten muß.

Letzte Woche Dienstag hatte ich in der Mittagspause nun meinen Termin. Ich habe das Navi Mittags auf dem Parkplatz der Kripo ausgebaut, wollte ja morgens nicht ohne Musik zur Arbeit fahren…

Die erste Frage, die mir der freundliche Beamte stellte war dann:"Oh, haben sie das Gerät schon ausgebaut?" Meine Antwort:"Nur deshalb mußte ich doch nochmal wieder kommen, weil ich es das letzte Mal nicht ausgebaut hatte…"

In der Zwischenzeit hatte er aber nun festgestellt, daß die Seriennummer nicht mehr auf dem Gehäuse steht, sonder über das Menue abgefragt wird…

Nun, wir erstmal ins Büro, er Fotos von dem Gerät gemacht, mir ein paar Fragen zu der Auktion gestellt. Wann ersteigert? Preis? Neupreis? Unregelmäßigkeiten usw.

Dann sind wir wieder raus, ich habe das Gerät wieder angeschlossen und er hat mir dann vorgelesen, welcher Tastenkompination wir an die S/N gelangen. Nummer aufgeschrieben, und wieder ins Büro… Er an seinen PC und die Nummer eingetippt. Nun wurde ich doch nervös… Nach der Eingabe und einem weiteren Klick endlich die erlösende Aussage:"KEIN TREFFER!" Er hat dann die Eingabe nochmal überprüft, aber es blieb bei keinem Treffer.

Nun endlich die erlösende Aussage:"Das Gerät ist nicht als gestohlen gemeldet, sie dürfen es also behalten und der Fall ist für sie erledigt!"

H U R R A !!!:dafuer:

Dann hat er die Nummer in das Vernehmungsprotokoll für die Berliner Kripo eingetragen und ich mußte unterschreiben…

Und die Moral von der Geschicht:"Nicht immer mit dem Schlimmsten rechnen…"