Vorladung von Polizei erhalten - Navi ersteigert

Moin moin,
ich habe vor einem Jahr ein 2 Jahre altes Navi (RNS-E) bei eBay für 650 € ersteigert. Der Verkäufer hatte um die tausend positive Bewertungen. Nun habe ich eine Vorladung unser Kreispolizeibehörde erhalten. Ich bin als Zeuge gegen den Verkäufer des Navis geladen. Es steht auch darin, daß ich das Navi ersteigert habe. Hat jemand Erfahrung mit so etwas und kann mir sagen, was mich erwartet?

:confused:
erstens um was geht es eigentlich?!
hast du ein problem mit dem verkäufer bekommen?
hat der verkäufer ein problem zwecks verkauf?
ist das navi welches du gekauft hast geklaut und dank unserer polizei erst jetzt "gefunden" worden?
hat er allgemein solche ware verkauft?

bei einer vorladung muss der tatbestand der zu ermitteln ist oben stehn…was steht da genau wenn du als zeuge aussagen musst?

mfg alex

Moin !!!
Hast wohl Hehlerware bei Ebay gekauft. Wenn Du Pech hast, ist Dein Navi & die 650 € futsch.
Außer Spesen nichts gewesen.Trotzdem viel Erfolg !

Bye :flyaway:

Okay, kann sein das Navi und das Geld wirklich weg sind, aber was wäre denn wenn es ihm geklaut wurde oder er es weitererkauft hat?

Also ich hatte letztens erst so einen ähnlichen Fall und ich würde sagen du weißt nichtmehr an wen du das Geld überwiesen hast und wo das Paket herstammt. Schriftverkehr ist auch nichtmehr vorhanden und das Navi ist kaputt gegangen und du hast es entsorgt weil sonst kann es dir echt passieren das du beides los bist Geld und Navi.
Ich weiß ist zwar nicht die sauberste Lösung aber wieso sollst du dafür bluten das er jetzt dreck am stecken hat?

ihm = Haarmann68?!
naja…blöd dass dies hier ein öffentliches forum ist…:breaker:

naja…aber es gibt auch noch eine bank --> bankauskünfte können problemlos eingeholt werden oder auch die vorlage der kontoauszüge gefordert werden…

kann mich täuschen, aber ist das nicht "gutgläubiger erwerb"? wenn er das teil in gutem glauben erworben hat darf er es doch eigentlich behalten, dachte ich… (hab sowas mal in wirtschaft+recht mitbekommen)

Ja ok aber ich z.B. könnte die garnicht vorlegen weil ich Kontoauszüge immer nur überfliege und dann wegschmeiße und seit Online-Banking bekomme ich sowieso keine mehr!

sorry @shawket…aber so einfach läuft das nicht…wenn person a das navi gestohlen hat und person b verkauft die an person c…so ist person c richtig "dumm" denn person c muss sowohl das navi an person a wieder abgeben und außerdem bekommt er wohl das geld von person b nicht wieder…person b bekommt einen kleinen tritt von der polizei und nur mit gaaaanz viel glück droht im noch gefängnis oder größere strafen…ist mittlerweile zu easy geworden um heiße ware zu verticken ohne richtig einen draufzubekommen…

naja…die bank kann trotzdem immernoch deinen ganzen verlauf offenlegen…

Soweit ich weiss kann man an Hehlerware nie Eigentum erlangen…ob gutgläubig gekauft oder nicht.

Zum anderen kann man kaum Kontoauszüge von irgend jemanden bekommen, denn das würde unter Verletzung des Bankgeheimnissen fallen…!

nicht unbedingt…da muss ich die enttäuschen…wenn es zu einer verhandlung gegen den verkäufer kommt kann ohne probleme zur sicherung der beweise der kontoauszug verlangt werden oder beantragt werden!
desweiteren würde sogar der käufer diesem zustimmten --> sonst könnte man annehmen er hätte es ja garnicht gekauft sonder evtl (selbst)geklaut…dies würde dann den käufer entlasten und im gegensatz den verkäufer weiter belasten…

wie weit zurück denn?

laut gesetz ist jede PRIVATPERSON dazu verpflichtet die kontoauszüge 1jahr(war es zumindest noch vor ca. 1 jahr) aufzubewaren, genauso wie sie zb regelmäßig zu überprüfen.

ups verlesen…
wie lange die bank das kann weiß ich leider nicht…aber normalerweise hast du die file schon ein paar jährchen…

Im Rahmen einer STraftat ist das sicher so…da hast Du Recht. Ich hatte es anders verstanden…also als Dritter kann man nicht einfach so verlangen :slight_smile:

Zudem kann die Bank aber auch den Kontenverlauf ausdrucken. Sie lassen es sich aber gut bezahlen. Da geht es weit mehr als 1 Jahr zurück :slight_smile:

Aber die Kontoauszüge sollte man schon regelmäßig kontrollieren…!

als dritte person ists klar dass das nicht möglich ist…

man sollte nicht nur die kontoauszüge kontrollieren sondern man ist gesetzlich dazu verpflichtet das ist ja das lustige…

…lsutig find ich das nicht…eher logisch :slight_smile: Aber naja, so wie ich das noch aus der Bank-Zeit kenne…tut das eh kaum einer…:frowning:

logisch denkt jeder…kaum einer machts wie dus schon gesagt hast…aber wenn es probleme gibt die auch nicht zu deinen gunsten sind und dir somit bewiesen wir dass die auszüge nicht kontrolliert wurden bekommst du desweiteren ärger…

bsp: eine firma war mit den monatlichen löhnen im verzug…die mitarbeiter kontrollierten dies anhand der kontoauszüge nicht…und bekamen erst später ihr geld…keiner merkte dies…die firma ging pleite…
–> konkurverwalter "zeigten" mitarbeiter an sie hätten dies melden müssen
–> gericht gab der anzeige recht…die nun nicht mehr in der firma beschäftigten früheren arbeiter die nun arbeitslos sind wurden desweiteren zu einer strafe verurteilt…

und das find ich lustig und nicht logisch…weil das ist mal wieder total bescheuertes deutsches gesetz!!!