Ich hab mal ne Frage, ich komme gerade eben zu meinem geparkten Auto, und finde folgenden BLAUEN Zettel, Ihnen wir eine Verkehrsordnugswiedrigkeit zur Last gelegt Sie werden deshalb in nächster zeit post bekommen.
Ahm Ticket hatte ich ich hab nur gegen die Fahrtrichtung geparkt wobei ich erlich sein muss ich habe glaube ich in meiner Fahrschule nie gelernt das das Verboten sei.
Irgendwie hab ich das Gefühl das mich da ein 50 Euro Knollen erwartet.
Oder was meint ihr ?
+ Dieser Beitrag wurde von xxstadtkindxx am 07.08.2006 bearbeitet
abwarten und tee trinken.
hab auch schon mal so einen Zettel bei mir drin gehabt, aber kam nie was.
Selbst wenn eine ordnungswidrigkeit ist nicht soooo teuer.
Parken gegen Fahrtrichtung allein sollte aber nur Verwarngeld und 15€ sein. Ausser es kam noch was dazu, Sichtbehinderung, Behinderung des fließenden Verkehrs oder gar Behinderung von Einsatzfahrzeugen (Feuerwehr usw).
Gruß
+ Dieser Beitrag wurde von rasterman am 07.08.2006 bearbeitet
ahh okay, also da kam nix anderes dazu, aber wieso hatt die mir nicht gleich nen Knöllchen gegeben ? hab schon seid jahren kein Ticket mehr bekommen, bins aber irgendwie gewöhnt das der Überweisungsträger gleich mit unter dem Scheibenwischer liegt.
ist bei mir bei den letzten 4 knöllchen auch so gewesen (ich sag nur schule / schülerparkplatz) … weil die geilen politessen während den unterrichtszeiten umherlaufen um so jede konfrontation zu vermeiden … ich glaub das mit dem einfachen zettel ist neuerdings üblich.
Steht aber in der Straßenverkehrsordnung. Und daran halten wir uns ja alle in Deutschland :grins:
§ 12 Abs. 4 StVO
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben (…) Soweit auf der rechten Fahrbahnseite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220), darf links gehalten und geparkt werden. (…)
Hab auch eins bekommen und dazu noch fast ne Anzeige wegen Zettelschmapenbeleidugung… bekommen die eigentlich ein Honorar nach verteilten zetteln? Wenn man 2 Minuten diskutiert (oder die Zeit dazu hat) oder sacht „okay, dann fahren se eben weg“, dann frage ich mich echt ob die keinen Spaß am Leben haben und uns (teilweise wirklich nicht-extra) Falschparkern eins reindrücken wollen…
Erklär mir mal, wie du beim Ausparken NICHT entgegen des Straßenverkehrs fährst, wenn du gegen die Fahrrichtung geparkt hast?!
Merkst du was? :grins: Frage ist damit hoffentlich beantwortet.
Achja @ Topic: ich hab letzte Woche erst Post vom Ordnungsamt bekommen, wegen Ordnungswidrigkeit etc. Falschparken halt, OHNE, ich wiederhole, OHNE etwas am Auto gehabt zu haben, weder son Postkarten Verschnitt Teil noch sonst irgendein Hinweis…
+ Dieser Beitrag wurde von volcom85 am 07.08.2006 bearbeitet
du schlaumeier beim wenden und ausfahren von ausfahrten berührst du auch die entgegen gesetzte spur.
[quote]
Erklär mir mal, wie du beim Ausparken NICHT entgegen des Straßenverkehrs fährst, wenn du gegen die Fahrrichtung geparkt hast?!
Merkst du was? :grins: Frage ist damit hoffentlich beantwortet.
Achja @ Topic: ich hab letzte Woche erst Post vom Ordnungsamt bekommen, wegen Ordnungswidrigkeit etc. Falschparken halt, OHNE, ich wiederhole, OHNE etwas am Auto gehabt zu haben, weder son Postkarten Verschnitt Teil noch sonst irgendein Hinweis…
Dieser Beitrag wurde von volcom85 am 07.08.2006 bearbeitet
Quatsch, ist auch bei uns nicht erlaubt z.B. in blauer zone wenn in beiden richtungen gefahren und geparkt wird, darf man nicht auf der gegenseite verkehrt rum parken.
Mich hat mal ne politesse freundlicherweise davor gewarnt so zu parken.
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diese Regel wurde eingerichtet, damit beim Ein- und Ausparken der Gegenverkehr nicht gekreuzt wird. Das wäre nämlich sehr gefährlich.
Außerdem würdest du, beim Parken entgegengesetzt zur Fahrtrichtung gegen das Rechtsfahrgebot verstossen. Das ist eines der Grundgebote des Straßenverkehrs und wird bei Verstößen dementsprechend geahndet.
Insofern ist diese Regelung sogar mehr als sinnvoll.
Engegengesetzt zur Fahrtrichtung darf man parken, in Einbahnstraßen, verkehrsberuhigten Zonen und Straßen mit Straßenbahnschienen die sich rechts der Fahrbahn befinden.
Hä mal nicht so persönlich werden… nochmal dein Kleinhirn anstrengen und drüber nachdenken, wenn du wendest, fährst du nicht zwangsläufig entgegen der Fahrrichtung, weiß ja nicht wie du wendest (und in der Fahrschule lernt man auch nicht wenden, wie du es vielleicht machen würdest). Und wenn ich ne Ausfahrt rausfahre, ja nee is klar dass ich dann die Fahrbahn kreuze, aber wo bitte fahr ich da entgegen?!
Nochmal: ging nicht ums „berühren“, sondern wenn ich auf die rechte Fahrbahn will, aber links parke (ergo entgegengesetzt der Fahrtrichtung der linken Spur), muss ich zwangläufig zumindest kurzzeitig auf der linken Spur „fahren“ um auf die rechte zu kommen. U know what i mean? Ich hoffs mal.
War ja auch nur MEINE Erklärung, ob die so stimmt, sei mal dahingestellt.
Wie soll das gehen ohne dass man eine verkehrswidrigkeit begeht?
Einbahn strasse darf nur in einer richtung gefahren werden?!
Und wenn Du entgegengesetzt parkst dann…
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