Verkehrsordnungswiedrigkeit beim Parken?

Er meint damit, dass man in einer Einbahnstraße z.B. links und rechts parken in die Fahrrichtung parken kann, was man auf einer normalen Straße ja wie festgestellt nicht darf. Alles klar? :grins:

Sorry. Ich meinte, dass man in Einbahnstrassen beidseitig parken darf. Natürlich ausschließlich in Fahrtrichtung …
Danke volcom85. :daumen:

kann mir jemand sagen was es für einen mindestabstand bei parken gibt wenn man in einem wohngebiet mir den rechten reifen auf gehsteig drauffährt.nur soviel das man halt nicht auf der kante steht. was für einen abstand muss ich zwischen auto und gartenzaun haben und wo wird gemessen

Um gegen Fahrrichtung parken zu können musst du auf der Gegenfahrbahn fahren. Und das ist nicht erlaubt.

Was es dich aber kosten wird etc. weiss ich nicht.

Du kennst doch bestimmt, die manchmal im Gehweg eingezeichneten Parklinen. Die sind etwa ein Reifen breit (kommt auch auf den Reifen an :slight_smile: Jedenfalls ungefähr soviel darfst aufn Bordstein fahren

wieso in gegen fahrtrichtung?? welchen abstand muss ich zu durchlaufen frei lassen

Oh hatte auf den Post von August geachtet…:slight_smile:

+ Dieser Beitrag wurde von S3_TDI am 18.12.2006 bearbeitet

soweit ich weiß darf man gar nicht auf den Bordstein fahren bzw nur wenn es gekennzeichnet ist
da liegt denke ich der Fehler

ciaoi © padrino

Das hab ich auch noch so aus der Fahrschule in Erinnerung, auch wenn sich fast niemand daran hält. Und der Höchstabstand zum Bordstein is glaub ich ein halber Meter, wenn ich mich nicht irre…