ich hab da mal ne Frage. Per suche habe ich da nicht wirklich was gefunden.
Also, ich würde mir gerne eine Unterbodenbeleuchtung an mein Wägelchen bauen, aber dann bitte Legal mit Eintrag.
Geht das überhaupt? Habt Ihr da Erfahrung?
War nämlich mal bei unserem TÜV und der meinte, dass Unterbodenbel. generell nicht erlaubt ist und auch nicht eingetragen wird. Egal wie geschalten oder sonstiges. Hat irgendwas mit den Vorschriften für Licht usw. zu tun aber das hab ich net gerafft.
Aber Innen solls es erlaubt sein und ich muss es nicht mal eintragen meinte der TÜV Mensch. Nur eben Aussen nicht. NO WAY !
Auch nicht ganz korrekt, wenn du im Innenraum Birnen installierst (LEDs) die auch während der Fahrt anzuschalten sind, und blenden, sind die auch verboten.
Also LEDs so geschaltet, dass die während der Fahrt aus sind, sind dann im Innenraumbereich erlaubt…
Man kann die wohl als Einstiegsbeleuchtung eintragen lassen.
Dann aber nur wenn man die Tür auf macht. Während der Fahrt und von innen nicht einschaltbar das soll legal sein.
Innen ists genauso nicht einschaltbar und so Scherze. Aber manchmal muß man das Gesetz brechen :king:
…das Problem an der Geschichte ist, dass die Lampen wohl Prüfzeichen tragen, welche eine TüV-Eintragung ermöglichen könnten…allerdings sind alle bekannten Halterungen nicht abgenommen…
Ich hatte am vorherigen Wagen Unterbodnebeleuchtung und zwei Mini-Kaltkathodenröhren als Innenraumbeleutung. Als mal wieder der TÜV-Termin fällig war, habe ich den Prüfer gleich mal wegen Eintragung gefragt. Verschaltet war es als Einstiegshilfenbeleuchtung, sprich Tür auf - Licht an.
Der Prüfer hat sich sogar die Mühe gemacht, in den neusten Unterlagen (war im Januar diese Jahres) nachzuschauen.
Resultat: Ich mußte die Unterbodenbeleuchtung vor Ort demontieren (Röhren ab, Vorschaltgerät raus) ansonsten hätte ich keine Plakette bekommen. Die Innenraumbeleuchtung sollte ich eigentlich auch abmachen, habe allerdings noch Glück gehabt, daß ein Kollege des Prüfers meinte, das sei schon okay. Allerdings sind sich auch bei diesen Beleuchtungen wohl die Prüfer nicht so ganz einig, da man so etwas je nach Einbauplatz auch von außen sehen kann. Dann wäre es verboten (wie auch beleuchtete Nummerschilder (Manfred u.ä. bei Truckern) oder Weihnachtsbäume, die hinter der Windschutzscheibe stehen). Also am besten nur im Fußraum verbauen, dann blendet nichts und ist somit auch gesetzeskonform, so habe ich es zumindest verstanden.
Ja … Unterbodenbeleuchtungen jeglicher Art, egal ob sie nun vorn weiss hinten rot und an den Seiten orange sind … sind absolut verboten … die amerikanische Version des Mercedes SL hat ja auch ne Ausstiegsbeleuchtung in serie … sogar die muss für Deutschland ausgebaut werden …
Naja stimmt schon, aber wie immer das Aussehen ja Geschmackssache :grins:
Was mich halt echt :kotz: das in good old Germany wegen so ner Kleinigkeit so ein Aufstand gemacht wird. Versteh ich net.
Die orig. Ausstiegsleuchten von Audi hab ich auch drin. Werd ich wohl auch noch ausbeuen dürfen, wenn die mal der TÜV sieht. Ach Du sch… und ich hab da so beleuchtete „Katzenaugen“ in den Türen. Da könnte ich den den nachvolgenden Verkehr stören. Ohhhhh mann…
Hab ich schon erwähnt, dass mich der TüV in good old Germany :kotz: ???
Naja trotzdem Danke für eure Antworten.
Dann gehts halt leider nicht (zumindest legal )
[Zitat] Umgehung der Vorschrift möglich? Die DEKRA hat dazu (angeblich) folgendes mitgeteilt (auch nachzulesen im Internet hier)
"Sehr geehrter Herr Mustermann, für die "Einstiegs- und Umfeldbeleuchtung" hat sich lt. Aussage unserer Produktbetreuung ein Sonderausschuss im Verkehrsministerium beschäftigt und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:
Es muss grundsätzlich durch technische Mittel ausgeschlossen sein, dass die Leuchte bei der Fahrt brennt. Die Leuchte darf nur im Stand und nur beim Ein- und Aussteigen brennen können. Das austretende Licht muss indirekt wirken und darf nicht als Illumination des Fahrzeugs von unten ausgestaltet sein. Die Beleuchtungseinrichtung darf nur während des Öffnungsvorgangs der Tür brennen und muss sich bei Bewegung des Fahrzeugs selbständig ausschalten. Sie darf nur bei eingeschalteter Innenbeleuchtung brennen. Bei einem selbst hergestellten Bausatz "Einstiegsbeleuchtung" halten wir aufgrund der vorgegebenen Bedingungen eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr für erforderlich. Mit freundlichen Grüßen DEKRA Automobil GmbH AP7 Betriebsmittel und Infosysteme i.A. J. Stein"
Unterbodenbeleuchtung also doch „JA“?
Ohne Einschränkung verboten ist alles Licht- und Flackerzubehör, das nicht zum Erscheinungsbild gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gehört. Für die Unterbodenbeleuchtung gibt es also angeblich Ausnahmen, nämlich dann, wenn sie nur bei geöffneter Tür funktioniert. Das nennt sich dann Ausstiegsbeleuchtung. Dafür müssten aber die o.g. fünf Bedingungen erfüllt sein.
Dieses scheint technisch kaum möglich und wäre auch ein Verstoß gegen § 19 (siehe oben) und ein Widerspruch zu § 49a Abs. 1 Satz 3. Erteilung einer Betriebserlaubnis durch den TÜV.
Wird an einem Fahrzeug manipuliert und herumgebastelt, so erlischt i.d.R. die Betriebserlaubnis. Daher kann man beim TÜV gemäß § 20, § 21ff einen Anbau oder Umbau von Teilen genehmigen lassen. Wie oben ausgeführt, wird der TÜV aber für eine Unterbodenbeleuchtung keine Betriebserlaubnis ausstellen. Man muss nicht zum TÜV und braucht keine besondere Betriebserlaubnis, wenn eine EWG-Betriebserlaubnis oder eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung vorliegt (§ 19 Abs. 3 Satz 2a StVZO).
Das „Unterbodenlicht“ müsste also das bekannte Prüfzeichen und eine ABE haben und es müsste der ordnungsgemäße Einbau / Umbau nachgewiesen werden, so wie man das z.B. durch den nachträglichen Einbau von Anhängerkupplungen oder Lenkrädern kennt.
Ein Unterbodenlicht hat aber keine solche Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein solches Prüfzeichen. Daher ist das Unterbodenlicht also schlichtweg verboten, die Betriebserlaubnis erlischt und das Fahrzeug gilt sogar als Verkehrsunsicher.
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FALSCH. Denn wie willst Du dem TÜV nachweisen das die befestigten Röhren bei Tempo 180 nicht den Abflug machen und dem Hintermann in die Windschutzscheibe rasseln?!
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Man kann die wohl als Einstiegsbeleuchtung eintragen lassen.
Dann aber nur wenn man die Tür auf macht. Während der Fahrt und von innen nicht einschaltbar das soll legal sein.
Innen ists genauso nicht einschaltbar und so Scherze. Aber manchmal muß man das Gesetz brechen :king:
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FALSCH. Denn wie willst Du dem TÜV nachweisen das die befestigten Röhren bei Tempo 180 nicht den Abflug machen und dem Hintermann in die Windschutzscheibe rasseln?!
Hab letztens auf Motortalk gelesen, dass da nen Kerl seine UBB eingetragen bekommen hat, da sie nur beim Tür-öffnen an und ausgegangen ist (Einstiegsbeleuchtung)… Nachträglich nen Schalter unterm Handschuhfach installiert und siehe da: Der Typ fährt mit ner legalen UBB und kannse anmachen wann immer er will, denn sie ist eingetragen… Weiß nicht ob die Story stimmt, aber glaube nicht das sich das jemand aus den Fingern saugt… Kommt mit Sicherheit auch zu nem großen Teil auf den Prüfer an…