Es gab Zeiten, da hat man die UBB eingetragen bekommen, ja, das stimmt so. Und wenn sie einmal eingetragen ist, kann man dir die Eintragung wohl auch nicht wegnehmen. Meinte im Januar mein Prüfer vom TÜV. Allerdings hat sich zu diesem Zeitpunkt die Rechtslage soweit geändert, daß es jetzt aus bekannten Gründen nicht mehr erlaubt ist und eine Eintragung nicht mehr gegeben wird. Der Prüfer meinte es zumindest zu mir und hat mir dann netterweise zwei Möglichkeiten gegeben:
UBB dranlassen und keine Plakette
UBB ab und Plakette dran.
[quote]
Hab letztens auf Motortalk gelesen, dass da nen Kerl seine UBB eingetragen bekommen hat, da sie nur beim Tür-öffnen an und ausgegangen ist (Einstiegsbeleuchtung)… Nachträglich nen Schalter unterm Handschuhfach installiert und siehe da: Der Typ fährt mit ner legalen UBB und kannse anmachen wann immer er will, denn sie ist eingetragen… Weiß nicht ob die Story stimmt, aber glaube nicht das sich das jemand aus den Fingern saugt… Kommt mit Sicherheit auch zu nem großen Teil auf den Prüfer an…
naja, nur weil´s für „tür-öffnen“ eingetragen ist heißt es nicht das die polizei dich auch damit so einfach fahren läßt … eingetragen ist nicht gleich eingetragen!
In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.
Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.
Man kann die Unterbodenbeleuchtung auch nicht „retten“, indem man sie mit Schaltern versieht oder als Ausstiegshilfe deklariert. Diese muss bei geschlossenen Türen im Innenraum sein, also z.B. an der Unterseite der Türen.
Zum Thema Innenraumbeleuchtung: Hier ist in der StVZO nichts geregelt. Kritisch wird es, wenn aus der Innenraumbeleuchtung eine Außenbeleuchtung wird, also zu viel Licht direkt nach aussen strahlt. Das ist im Einzelfall vom Sachverständigen zu prüfen. Was und in welcher Farbe im Fußraum leuchtet ist demnach egal, wenn es nicht zu stark nach aussen strahlt.
Grundsätzlich gilt: Egal, ob im Stand oder während der Fahrt, ob mit Zündung bzw. Schalter oder ohne, ob im Bereich der StVZO und StVO betrieben: Sobald die unzulässige LTE (lichttechnische Einrichtung) am Fahrzeug verbaut ist, erlischt die Bteriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr.
@seb0 hat vollkommen recht. es iritiert nur andere verkehrsteilnehmer. wie sieht es aus, wenn jeder dritte so eine beleuchtung an hat??? das nimmt man irgendwann mal kein polizeiwagen oder rettungswagen mehr wahr.
habe selber schon mehrere pkw’s stillgelegt unter anderem auch einen mit einer eintragung. die eintragung spielt für die polizei keine rolle. der polizeibeamte hat vorrang zum TÜV.
aslo habe mich auch mal erkundigt zu diesem Thema.
Und mein Tüv sagte das eintragen ist soweit kein Problem aber er brauch ein CE Zeichen was für die Strassenzulassung auch zu gelassen ist und das haben alle Neon und LEDs nicht man könnte dies extra über ein gutachten machen lassen aber das können sich nur groß Firmen leisten und die machen es auch nicht weil die chanche sehr gering das es dan auch zugelassen wird.
Das Lustige ist Mercedes hat es in manchen Modellen als zubehör angeboten als Einstigsleisten beleuchtung an den seiten mit weißen LEDs die beim auschliessen angehen und beim motorstart wieder ausgehen, daher kam ich auf die Idee aber naja unser sehr genaues Deutschland wird es wohl nie zulassen.
Heiraten wir eine Amerikanerin dann dürfen wir alles.
Aber auf der anderen seite ich persönlich glaube das thema mit der ubb ist vorbei war mal ganz lustig und nett aber ohne ist auch wieder dezenter und keine stress mit dem Tüv.
Wenns den anderen spass macht damit zu protzen, na dann jedem das seine und mir das meiste
:king:
und was mir dazu einfällt, ich hatte letztens nen 3er touring als leihwagen, der hatte beleuchtete türgriffe serienmäßig, sah sehr geil aus im dunkeln…
+ Dieser Beitrag wurde von africola am 17.04.2006 bearbeitet
Yepp der neue 1er hat das auch drin. Wenn das Autohersteller machen ist das natürlich in Ordung g Brabus bietet so Sachen ja auch an. LEDs in den Seitenschwellern.
Grüsse
Göks
Naja während der Fahrt rumleuchten find ich eh panne
+ Dieser Beitrag wurde von Gerks am 17.04.2006 bearbeitet
Ich hatte auch über ein jahr lang UBB an meinem A3 und wurde auch oft angehalten.
Schon alleine wenn ich aussteigen musste um zu Pusten (natürlich 0,0 Promille) oder sonst was, gingen die Teile ja schonan.
Ich hatte meine UBB an die Innenlichter angeklemmt und einfach Kabel durch den Motorraum gezogen.
Die Polizisten gingen mit gemischen Gefühle dran.
Die einen staunten, die anderen fanden es nicht so toll, aber da hatte ich wohl Schwein, weil die dann einen Einsatz hatten.
Wobei zwei mal die es sich nur angeguckt haben und nichts weiter zu gesagt haben…obwohl die noch nichtmal eingetragen sind.
Vielleicht liegts auch daran, dass die mich schon kannten (woher auch immer)!
Ich hätte schon gerne wieder rote Ausstiegsbeleuchtung.
PS:Prollen?..ich will mein Auto so wie es MIR gefällt und nicht um andere zu beeindrucken! Ich finds schön und was Andere denken ist doch egal! Geschmäcke sind zum Glück anders?!