ich hab eine Unfallversicherung (mit noch 4jährigen Laufzeit) am laufen die ich gerne kündigen möchte.
Ich bekam heute Bescheid dass der Beitrag angepasst werden muss wegen Erhöhung der Versicherungsteuer und um 3% sich erhöht.
Dabei steht auch dass das kein Grund für eine außerordentiche Kündigung ist.
In der AGB steht aber: „Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Miteilung über Beitragserhöhung kündigen“
Geht nicht, da die Versicherung die MwSt. nicht beeinflussen kann und auch nichts davon hat. Es sei denn, die Versicherung erhöht um mehr als 3 Prozentpunkte…
Genau genommen dürfte sich die Versicherung durch die MwSt erhöhung aber nur zum ca. 2,5% verteuern… was ist mit den anderen 0,5%? Vielleicht doch ne kleine versteckte Preiserhöhung?
+ Dieser Beitrag wurde von Pow3rus3r am 27.12.2006 bearbeitet
Beispiel:
100€ (Bruttopreis inkl. 16% MwSt.)
dividiert durch 116 (=> wir erhalten 1% des Nettopreises) => ~0,86€
Das ganze mit 119 multipliziert (=> wir erhalten den Bruttopreis inkl. 19% MwSt) => ~102,5€, was einer Verteuerung um 2,5% entspricht.
Da es sich nicht um eine Beitragserhöhung handelt, sondern die Versicherungssteuer vom Gesetzgeber angehoben wurde, hast Du kein außerordentliches Kündigungsrecht.
Meine Rechtsschutzversicherung wollte mir im Zuge der neuen Versicherungssteuer zusätzlich 2€ mehr abnehmen. Darauf habe ich nur gewartet und gekündigt. Die Versicherung hats geschluckt.
Alos mal genau durchrechnen lohnt sich evtl.
für alle die es genau wissen wollen und zu faul zum rechnen sind ~2,586207 % gehen auf Kosten der Mehrwertsteuererhöhung von 16 auf 19 % will deine versicherung mehr, dann kannst du kündigen
so und jetzt mal weiterdenken Klar, sind das 3€ mehr, aber aufgepasst:
Dein Startwert ist 116, dein Endwert 119, das macht dann Steigerung in Prozent: 119/116 = 1,0256…, also 2,56…% Steigerung!!
Stimmt, wenn du vorher 116€ Brutto hattest (mit 16% MwSt.) und nun durch 116 dividierst und mit 119 multiplizierst bekommst du 119€ raus - was aber trotzdem einer Steigerung von 2,58620…% entspricht, weil 116€ * 1,0258620 ~ 119€ sind
Prozentrechnung for Dummies :grins:
+ Dieser Beitrag wurde von Pow3rus3r am 27.12.2006 bearbeitet
Die Versicherung schrieb aber gegenüber dem Kunden, dass die Versicherung sich um 3% für den Kunden verteuert (und da ist die MwSt schon drin). Wenn der Kunde im Endeffekt 3% mehr wie vorher (also plumb gesagt 103€ pro Jahr statt vorher 100€), dann hat die Versicherung neben der MwSt die Preise erhöht - und die hat dann wieder nix mit der MwSt Erhöhung zu tun, das ist dann eine ganz normale Preiserhöhung. Wenn der Threadersteller also kündigen will und die Versicherung das wirklich so handhabt, wäre das mal ein Angriffspunkt für den Threadersteller (auch wenns ned viel Preiserhöhung is).
+ Dieser Beitrag wurde von Pow3rus3r am 27.12.2006 bearbeitet
so, und um jetzt alle prozentrechenkünstler vollends aus dem konzept zu bringen und noch weiter vom thema abzukommen noch ein kleines highlight am rande: die mehrwertsteuer wurde um 18,75% erhöht, nicht wie viele glauben um 3%!