Hallo,
Also ich hab nen Unfall gebaut!Vor mir sind zwei Autos ziemlich langsam auf der landstraße gefahren!!Hab dann beide Autos überholen wollen,als ich mit der Spitze meines Autos auf ca. der höhe der Fahrertür des ersten Autos war,zieht der pötzlich auch zum überholen raus,um das auto vor ihm zu überholen…ich hab sofort gebremst,aber es kam trotzdem zum zusammenstoß,wobei der andere mich in den Graben abgedrängt hat…wer hat da Schuld???der andere muß doch Schulterblick machen,oder nicht???
also ich würde das so einschätzen dass der andere die schuld tragen muss
Hallo ,
der andere ist schuld der nuß ja auch nach hinten schauen
aber die rechtsprechung ist klar def. wer hinten reinfährt ist schuld
vielecht kommst Du mit einer Teilschuld weg
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also ich würde das so einschätzen dass der andere die schuld tragen muss
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Jepp, der Überholende hat sicherzustellen das er gefahrenlos überholen kann.
Ich hoffe du habt Zeugen.
Imho würde ich auch zu 99% sagen das der andere Schuld ist…
Viel Glück dafür.
Greetz Birne
aber hat nicht der recht er am weitesten vorne ist?
wenn drei hintereinander fahren darf doch eigentlich erst der 2te überholen…dacht so hat man das in der fahrschule gelernt
dass der andre beim überholen noch schulterblick machem muss/soll is klar
aber würd sagen dass du da schuld bist zumindest is das ne teilschuld
gruß
Hallo,
also wegen der Schuldfrage. Wenn du zwei Autos gleichzeitg überholst, ist die Schuldfrage ziemlich einfach.
Du bist Schuld, da so ein Überholvorgang nicht erlaubt ist.
Wenn Du glück hast bekommt der andere eine Teilschuld wegen dem fehlenden Schulterblick. Mehr auf keinen Fall. Ist sehr ärgerlich für dich… aber es war ja dein Fehler.
Gruß
mdg
Nein. Ist natürlich vernünftig, den Vordersten zuerst überholen zu lassen, aber das Recht, zuerst zu überholen hat dieser nicht.
- Dieser Beitrag wurde von qqilihq am 25.09.2005 bearbeitet
Hi!
Nem Kumpel von mir is das letztes Jahr auch passiert. Der, der Rausgezogen is, bekam die volle Schuld weil er keinen Schulterblick gemacht hatte. Ergebnis von dem ganzen war dass das Auto nen totalschaden hatte, war aber ein Neuwagen also bekam er ein neues gg
MfG
Im Paragraph 5 steht jedenfalls nichts bezüglich Überholverbot mehrerer Fahrzeuge:
Es bezieht sich darauf:
- Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.
Ein Freund mir hatte einen ähnlich Fall und in der Urteilsbegründung ging es um § 5 StVO 4.
Gruß
mdg
Das wäre mir neu. Belege?
Im Paragraph 5 steht jedenfalls nichts bezüglich Überholverbot mehrerer Fahrzeuge:
http://www.jusline.de/%C3%9Cberholen_5_StVO.html
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Also ich bin mir ziemlich sicher, dass AudiTobi nicht schuld ist.
Es sei denn, ihm kann Fahrlässigkeit o.ä. nachgewiesen werden.
Ansonsten müsste doch gelten, dass sich jeder, also auch der 1. Wagen vor ihm, vor dem Überholvorgang vergewissern muss, dass hinter/neben ihm keiner ist.
Aber um auf Nummer Sicher zu gehen: wenn Du ADAC versichert bist, kannst Du versuchen, das bei einer kostenlosen Beratung durch einen Anwalt zu klären.
Das was Du gepostet hast, bezieht sich ja wohl eindeutig auf denjenigen, der ausgeschert und den verkehr nicht beachtet hat.
Wenn ich von hinten eine Kolonne überhole, MÜSSEN alle anderen in der Kolonne nen Schulterblick machen und mich, der gerade am Überholen ist, erstmal überholen lassen.
Es gibt KEIN Gesetz und keine Vorschrift die ein solches Überholen verbietet.
Wenn Dein Kumpel tatsächlich mit dieser Begründung „verknackt“ wurde, hätte ich alle Hebel in Bewegung gesetzt und Anwälte losgehetzt !
Gruß
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bah typisch wieder scheiß deutschland! 243958734857395793876938 Gesetze und vorschirften und keiner blickt durch!
ahhhhh wie ich es hasse!
soory musste ma gesagt werden!
wichtig bei der ganzen sache ist das du genug voraussicht hattest und du dir sicher sein konntest das du das überholmanöver sicher abschließen kannst im bezug auf gegenverkehr… ansonsten bin ich auch der meinung das du nicht schuld bist…
grüße
gerade ist ein Bericht in SAT1 (das Automagazin) zum Thema Kolonnenüberholen…
ansonsten kann ich Dir da nichts zu sagen, weil ich kein Jurist bin und diese Hobbyjuristenmeinungen dich nicht weiterbringen.
selbiges thema hatte sat 1 auto auch gerade
Sehe das auch so das der der rauszieht einen Schulterblick machen muss und dich geshen hätte wenn er ihn gemacht hätte >> Daher volle Schuld bei ihm! Woher sollst du wissen was der plant? Wäre ja noch schöner wenn wir jetzt noch hellsehen beginnen müüssen beim überholen.
Wenn du keine andere Verkehrsregel gebrochen hast (Überholen im Überholverbot oder zu schnell oder sonstwas) ist der voll schuld.
Ausserdem wer sagt das du beide in einem Zug überholen wolltest und nicht erst den Einen und dann den Anderen? Also damit haste nichts Verbotenes getan und gut.
Hallo,
also wegen der Schuldfrage. Wenn du zwei Autos gleichzeitg überholst, ist die Schuldfrage ziemlich einfach.
Du bist Schuld, da so ein Überholvorgang nicht erlaubt ist.
Wenn Du glück hast bekommt der andere eine Teilschuld wegen dem fehlenden Schulterblick. Mehr auf keinen Fall. Ist sehr ärgerlich für dich… aber es war ja dein Fehler.
Gruß
mdg
Also ich hatte vor ungefähr einem Jahr das selbe Szenario.
Der andere (der noch vor mir auf gleicher Höhe rausgezogen ist) musste damals den kompletten Schaden zahlen.
Überlegt doch mal:
Was wäre, wenn eine alte Oma mit ihrem Punto hinter einem Traktor hinterherfährt und sich nicht zu überholen traut - dann dürfte ja theoretisch NIEMAND darauffolgend überholen. Na, dann stellt euch mal die 10000000000km Stau in Deutschland vor…! HEHE
Meine Sicht: Ganz klar ist der andere Schuld!!
Gruß
Steve
Und mir fällt natürlich auch noch was dazu ein :). Wer will dir denn beweise, dass du beide überholen wolltest?! OK, hattest du vor, aber das weiß ja keiner :).
Wenn der zweite dich gerammt hat, dann hätte es ja auch sein können, dass du vor dem wieder rein wärst, wenn das nicht passiert wäre. Der muss ja auch so viel Abstand halten, dass du wieder einscheren kannst.
IMHO ist der schuld ;)…
Moin Moin,
da ich längere Zeit bei einem Autoversicherer gearbeitet habe, kann ich nur zwei Sachen dazu sagen:
-
Grundsätzlich muss der nachfolgende Verkehr beachtet werden… daher Schuld des anderen.
-
Es gibt z.B. Regelungen, in denen Dir eine Teilschuld auferlegt wird. Diese wird dann mit der Begründung „überholen in unüberschaubaren Verkehrssituationen“ begründet. In diesen Fall wird eine leichte Fahrlässigkeit unterstellt… und dann zumeist mit 30% Teilschuld verrechnet.
Du hast auch nicht geschrieben wo der Unfall stattgefunden hat. Ortschaft? Ausserhalb geschlossener Ortschaften? War die Polizeit da? Wie hat die Polizeit den Unfall aufgenommen? Musste einer von euch was bezahlen? u.s.w
Diese Faktoren entscheiden im Endeffekt über den Ausgang dieses Falls.
MfG
der Typ