Umweltzonen - Ab März droht jedem vierten Fahrzeug ein Fahrverbot

[i]Ab März droht jedem vierten Fahrzeug ein Fahrverbot
20.12.2006

Jedes vierte Fahrzeug in Deutschland könnte ab März ausgebremst werden.
Der TÜV Süd hat heute nochmals Details zur Umweltplakette veröffentlicht, die ab kommenden März eingeführt wird. Nur mit einer solchen Plakette sei die Einfahrt in eine Umweltzone möglich, auch wenn man einen Pkw der niedrigsten Schadstoffstufe fährt. Voraussichtlich ab Februar sind die roten, gelben oder grünen Plaketten bei Zulassungsstellen, AU-berechtigten Kfz-Fachbetrieben und TÜV-Centern für ca. fünf Euro erhältlich, die dann deutlich sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden muss.

Welches Fahrzeug welche Farbe bekommt, richtet sich nach der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Emissionsschlüsselnummer. In den alten Fahrzeugscheinen (ausgestellt vor dem 1. Oktober 2005) sind sie im Feld „zu 1“ (Fahrzeug und Aufbauart) zu finden. Relevant ist von der mehrstelligen Zahl die fünfte und sechste Ziffer. Sie ergibt die Emissionsschlüsselnummer. In den neuen Papieren steht die Nummer zwei Zeilen unterhalb der Euronorm (s. Downloadbox rechts). Während z.B. für Motorräder, Traktoren und Rettungswagen Ausnahmen gelten, ist derzeit laut TÜV Süd noch völlig offen, wie bei Oldtimer-Veranstaltungen verfahren wird.

Ziehe man die KBA-Bestandszahlen vom 1. Januar 2006 heran, drohe mindestens einem Viertel der in Deutschland zugelassenen Pkw und Lkw (Klassen M1, M2, M3 und N) auf jeden Fall ein Fahrverbot, so der TÜV Süd weiter. Bei einem bundesweiten Bestand von 45,2 Mio. Fahrzeugen würden immerhin 11,7 Mio. ohne emissionsoptimierende Maßnahmen keine Plakette erhalten. Eine rote Plakette bekämen 1,8 Mio. Kfz (vier Prozent des Gesamtbestandes), eine gelbe 4,3 Mio. (elf Prozent) und eine grüne Plakette 26,7 Mio. Einheiten (59 Prozent). Der ADAC kritisierte, dass unter den 6,7 Mio. betroffenen Pkw 5,6 Mio „relativ saubere“ Autos mit Ottomotor und einem geregelten Katalysator seien.

Angezeigt wird die Umweltzone durch ein neues, rechteckiges Verkehrsschild mit rotem Kreis auf weißem Grund. In der Mitte steht das Wort „Umwelt“. Darunter sind die Umweltplaketten in grün, gelb und rot abgebildet - ein Signal dafür, welche Fahrzeuge in der Zone fahren dürfen. Am Ende der Umweltzone stehen schwarz-weiße „Aufhebungsschilder“.

Spätstart in vielen Kommunen

Allerdings dürfte sich in vielen Kommunen die Einrichtung der Umweltzonen noch verzögern. So meldete z.B. die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer heutigen Ausgabe, dass der in München ohnehin erst für Oktober 2007 vorgesehene Starttermin in Frage steht. Als Grund nannte der Umweltreferent der Stadt der Zeitung die überraschend hohe Zahl von 80.000 in der Landeshauptstadt zugelassenen Fahrzeugen, die von einem Fahrverbot betroffen wäre. Man müsse nun neu über die Umweltzone, die ursprünglich den gesamten Bereich innerhalb des Mittleren Rings umfassen sollte, nachdenken. (ng)

Quelle >> Auto Service Praxis

Emessionsschlüsselnummer >> http://www.autoservicepraxis.de/fm/2353/Umweltplakette_ASP.pdf

Fahrzeugschein >> http://www.autoservicepraxis.de/fm/2353/Umweltplakette_Fahrzeugschein%20(2).pdf
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Der 2.0TDI BKD bekommt eine grüne Plakete (Emessionsschlüsselnummer 62).

Gruß

Raoul

Und was bedeutet das für die 8L-Fahrer ? Vermutlich müssen wir schlappe 700 Euronen aus dem Fenster werfen und RPF nachrüsten ?

Matse

Dieses Schaubild ist vielleicht etwas überschaulicher

http://www.adac.de/Auto_Motorrad/Umwelt/umweltzonen_plaketten/plaketten.asp?ComponentID=149632&SourcePageID=142577

gruß

Was passiert wenn ich dagegen verstoße?

Hab mal eben nachgeguckt… wäre also Klasse 30 und somit eine gelbe Plakette.
Mit nachgerüstetem PMS käme man auch zu einer grünen Plakette. Kostet das wirklich 700,- EUR??
Kommen evtl. auch Steuererhöhungen auf einen mit gelber Plakette zu? Bzw. im Umkehrschluß Steuerersparnis bei grüner Plakette?

ASZ bekommt gelb ausser bei nachgerüstetem PM2 ?! was bedeutet PM2 ?

+ Dieser Beitrag wurde von ben_a3 am 20.12.2006 bearbeitet

Wie kommst du da drauf?
Alle Benziner mit geregeltem Kat (schon der Audi 80 hat den) kommt man automatisch in die grüne Zone

Gruß

Also brauch ich mir kein Kopf drum zu machen, dass der Staat wieder pro Kopf 5€ abzocken will? :slight_smile:

leider doch.
denn obwohl dir eine gruene plakette zusteht, musst du diese erwerben, um die fahrverbotszonen befahren zu duerfen. 5 euro…

gruss,
tom

zum einen. ICH will keinen häßlichen aufkleber!
:flop:

  1. Sind nicht moderne Diesel ohne RPF genauso sauber wie ein alter Kat Otto Motor?

Nein, nicht mal ein RPF kann das leisten. Insb. im Bereich der Stickoxide NOX sind Diesel dreckig. Das wird sich erst mit der Harnstoffeinspritzung ändern.

Wie siehts eigentlich mit den Ausländern aus? Sollten wir uns doch mal zu euch verirren.

Ausländer hört sich doch doof an… lieber Nachbar!
Leider müssen wir euch auch abzocken… :rauchen:

Auch ausländische Autofahrer müssten sie sich, nach derzeitigem Planungsstand, besorgen.

wie siehts denn da mit so nen stinknormalen Diesel aus? Bj.01 1,9tdi? braucht normalerweise ne gelbe Plakette… net dass ich nicht mehr aus meinem hof rausfahrn darf…:traurig:

mfg, schaumi



Ich glaube er meinte das es an der Zeit ist auszuwandern. Vor allem die Aussage in München das es so viele Fahrzeuge gibt die davon betroffen wären und man das daher verzögert zeigt doch wie unsinnig und unnötig diese Regelung ist.

Sollen se machen was se wollen - Spatzenhirne.

Göks

+ Dieser Beitrag wurde von Gerks am 21.12.2006 bearbeitet

Gilt dies nur für mehrspurige Kraftfahrzeuge? Sonst fahrt ich einfach mitm Motorrad (gehört eh mal wieder durchgeputzt).

jo, 2-3 rädrige Fahrzeuge betrifft es net! Hab i mir auch schon gedacht, dass ich dann mitm bike fahr! Is sowieso geiler! Aber wenns kalt is… brauch ich doch mein Auto!

Ich sag dazu nur eins:
Armes Deutschland!!!

mfg, schaumi

+ Dieser Beitrag wurde von Schaumi am 21.12.2006 bearbeitet

bzgl. Armes Deutschland fällt mir nur ein …
Parkpickerl und Vignette
:lolhammer:

lol… so ein ding besorg ich sicher nicht

Das ist falsch siehe Anlage XXIII StvZO

Was ist wenn man mit GAS fährt???