Wenn du meinst. Bin mal gespannt was die Aya dazu sagt.
Ja schauen wir mal…
EDIT:
Also im Regelwerk der AYA steht das die Sicht des Fahrers nicht mehr als 100cm² eingeschränkt sein darf sonst gibts nen Punktabzug.
Wenn ich jetzt die Hochtönerkugel mit ihren 30cm² rechne bleiben 70cm² für die Mitteltönerkugel über und die wird ja niemals gesamt berechnet da höchstens 20cm² davon überhaupt im Sichtfeld wären. Auf der Beifahrerseite ist gar nichts im Blickfeld. Also könnte ich mir noch glatt ne zweite Hochtönerkugel neben die Andere setzen…
EDIT2:
Weil mir das jetzt keine Ruhe gelassen hat habe im Netz nach rechtlichen Antworten gesucht.
Die Definition "Sichtfeld" wird so gemessen:
In einem Umkreis von 180° vom Fahrersitz aus gesehen, darf die Sicht ab 12 Meter Entfernung nicht Eingeschränkt werden. Das gilt genauso für Navis. Deshalb ist es verboten ein Navi in der Mitte der Scheibe unter dem Rückspiegel anzubringen.
Die alte STVO wurde aufgehoben und seit dem 1.4.13 gilt die neue Stvo mit vwv-stvo.
Für Steinschlagschäden in der Frontscheibe gilt diese Reglung nicht.
Da wird das Sichtfeld anders definiert.