Streifenwagen verfolgt und Anzeige?

Lohnt sich aber auch nur mit einer Rechtsschutzversicherung, die das übernimmt. (Vorher fragen!!!)
Sonst zahlste doppelt.

In wie fern kann der da was machen ?

Also ich habe eine Rechtschutzversicherung speziel nur für den Straßenverkehr!

Er kann sehr viel machen. Beweise beantragen und jede kleine Gesetzeslücke finden die dir den Popo retten, dafür sind Anwälte da…

Ps: Die Lektion die du gelernt hast gibt dir beim nächsten mal hoffentlich zu denken

Wart erstmal ab, ob denn Post kommt.
Vorab kannste bei der RSV fragen, ob Sie diesen Fall übernehmen würden.

Vielleicht packt es der Anwalt, dass der Richter nur denen Ihre Geschwindigkeit anerkennt, also die 190. Wobei sich dann auch nichts ändert glaub ich. Dann wärste glaube bei 152 also 52 drüber.

Beweise beantragen ist nicht, weil keine gibt. @18audia3
Es sind lediglich die Aussagen der Kollegen vor Ort. Die schreiben einen Vermerk dazu und dieser geht an die Bußgeldstelle. Von da aus wird eine Anhörung zugesenet, zu der er Stellung nehmen muss/kann. Anschließend wird ein Bescheid erlassen. Gegen diesen wird Einspruch eingelegt und dann geht das ganze über die Bußgeldstelle und wenn die nicht entscheiden möchte, geht die Sache zum zuständigen Amtsgericht. Das entscheidet wiederum, ob es zu einer Verhandlung kommt oder so entschieden wird.

Ok,
also wenn etwas kommt werde ich es auf jedenfall mal schreiben was daraus geworden ist.

Weiß vll. noch jemand ob es die möglichkeit gibt, irgendwo nach zu fragen ob überhaupt eine Anzeige in die wege geleitet wurde ?!

willst du noch öl ins feuer giessen?
füsse ruhig halten und warten…

Einfach abwarten.
Aber ich sag Dir gleich: 6 Wochen ist bei uns (RP Kassel) eine normale Bearbeitungszeit, bis die Anhörung kommt.

gibt die Möglichkeit ne Selbstanzeige zu machen ja :zunge::happy:

Zu laufenden Verfahren werden so wie so generell keine Aussagen getätigt.
Kannste direkt bei der Polizei, wie auch dem RP anrufen.
Die sagen nix dazu.

mal eine Frage welche Geschwindigkeit soll denn da gegolten haben?
wenn du 220 fährst und die Polizei 190 kmh öh und du 30 zu schnell warst,mir ist in dem Schilderwald der STVZO nicht bekannt das es auf der AB 170,180,190,200 kmh Schilder gibt.Man Darf doch schnell fahren wie man will bei keiner Geschwindigkeitsbegrenzung oder???

Er sagte ja schon, dass 100 erlaubte Geschwindigkeit war.

hundert und 30 zu schnell ja kostet geld aber fahrverbot?

Wie wäre es, wenn Du mal den kompletten Threat liest und nicht nur die letzten Einträge? :dafuer:

Dann kommen solche Fragen nicht zu stande.

Mh… ich hab jetzt alles gelesen. Das die schätzen dürfen wäre mir eigentlich auch neu, geht aber wohl. Was ich noch ganz interessant finde (nicht das es etwas an der Schuld ändern würde), warum sind die eigentlich mit 190 Km/h durch die 100 Zone gefeuert? Habe noch nie einen so schnell fahrenden Streifenwagen auf der Autobahn (OHNE Blaulicht) gesehen. Oder war vorher freigegeben und du bist dann erst in die 100 Zone? Da könnte man dann vielleicht was machen, da dir ein Toleranzweg um abzubremsen eingeräumt werden muss.

Ansonsten, Kackaktion aber auf jeden Fall dem Anwalt geben. Wenn nicht nachvollziehbar ist, wie sie die Meßstrecke etc. definiert haben, wirds in meinen Augen schwer und schon sehr willkürlich. Ich bin dieses Jahr auch aus einer Sache aus Mangel an Beweisen (wäre auch mit für die Beamten schwierig geworden aber naja) rausgekommen. Da hatte sich dann meine Rechtschutz mit einem Mal benutzen für 4 Jahre amortisiert, denn die habens wirklich auf ein Verfahren ankommen lassen ;-).

sind einige ungereimtheiten, die der te schreibt.

Ich wäre eh zu paranoid alles hier so reinzuschreiben und offen zu legen.

Der Feind liest mit :wink: !!!

ja… gibt ja auch den ein oder anderen polizist hier im forum. mein tipp an dich, schreib so storys nicht öffentlich! kann NUR gegen dich verwendet werden! ich hatte jetzt keine lust das ganze thema zu lesen aber ja es gibt ne videokamera im streifenwagen vorne. die kollegen von der autobahnpolizei haben auch eine zusätzlich hinten, weil die ihre anhaltevorgänge von vorne im regelfall machen. tut ja in der story nix zur sache. jedenfalls werden dort relevante daten aufgezeichnet, dazu kommt die beobachtung der beiden beamten, die aufgrund der berufsvereidigung vorm richter einen hohen beweiswert haben. es sind jedoch alles nur puzzlestücke die am ende einen verkehrsrichter dazu bewegen zu urteilen. genau so hast du die möglichkeit beweisanträge zu stellen und ins verfahren einzubringen, genau so deine aussage. ich sehe da auch divere ungereimtheiten in deiner story und kann dir nochmal davon abraten, hier deine story zu posten. bei deiner jetzigen aussage und dem ganzen geblubber würd ein verkehrsrichter dich in der luft zerreissen und den kollegen sofort recht geben. also entweder du stehst zu deinem fehlverhalten oder du lässt dir ganz bald ne gute verteidigungsstategie einfallen. und nein… wir schätzen keine geschwindigkeiten… es muss eine nachfahrt stattfinden, die muss eine gewisse zeit dauern um einen gerichtsverwertbaren geschwindigkeitsnachweis zu haben. davon wird dann eine gewisse toleranz zu deinen gunsten abgezogen und dann haste deinen vorwerfbaren gefahrenen wert. ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die kollegen gesagt haben: "so die anzeige ist jetzt geschrieben"… denn die anzeige wird auf der wache geschrieben. es werden lediglich die eckdaten vor ort aufgenommen und abschließend die anzeige geschrieben… dann zur bußgeldstelle geschickt… alles weitere entscheidet die bußgeldstelle bzw… abschließend ein richter, wenn es zu keiner lösung kommt. gruß

Joa, interessant.
Was für mich nicht eindeutig aus den Schilderungen herauszulesen ist: hat über die gesamte Zeit der "Verfolgung" Sichtkontakt bestanden?
Das ist doch eigentlich in meiner Rechtsauffassung der Knackpunkt!

Bei Regen & Nacht, sollen die Polizisten ein "vorbeirauschendes" Kennzeichen in Null Komma nix sich sammt Fahrzeug einprägen können?