Streifenwagen verfolgt und Anzeige?

er sagte, bei der Messung die er gemacht hat, also dieses hinterher fahren,
wird eine Toleranz von 20% abgezogen, vor 4 Monaten sagte er, waren es nur 15% die bei diesem Messverfahren abgezogen werden !

Dann sagst du er hat sich nicht getraut schneller zu fahren :laugh:

ouh nein,
habe auch gerade dieses dazu gefinden :

Bei Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren müssen in aller Regel höhere Fehlertoleranzen angesetzt werden als bei am Straßenrand aufgebauten Anlagen. Zumeist sind es bei mobilen Videomessungen 5 % des Meßwertes, mindestens 5 km/h. Wird mit einem normalen Fahrzeug ohne besondere Meßeinrichtung oder gar mit ungeeichtem Tacho gemessen, sind die zugrundezulegenden Toleranzen erheblich höher, teilweise bis zu 20 %. Bei Einsatz eines geeichten Fahrtschreibers sind ca. 10 % der abgelesenen Geschwindigkeit abzuziehen.

Ich glaube echt ich bin am Arsch,
jetzt wo ich nochmal nachdenke …
die 30km/h die er meint, waren glaube ich darauf bezogen das er 190km/h gefahren ist und ich 220km/h!
Wenn man davon 20% abzieht, haut das mit dem einen Monat Fahrverbot voll hin !

das ist mir neu, da könnte ja jeder kommen und dich anhalten und ne geschwindigkeitübertretung anhängen

Das war mir auch neu, aber wenn man in den Foren liest, ist das wohl garnicht mal soo selten !

ich wollt nur mal so reinwerfen waren sie zu zweit im auto? wenn ja nicht so gut dann gilt gegenseitige aussage(dann könnten sie sich gegenseitig vor gericht bestätigen aber is auch noch nicht rechtskräftig ohne nachweis) wenn du nix zugegeben hast also nicht gesagt hast wie schnell du gefahren bist können sie dir garnix weil sie dir es nicht nachweisen können wenn du was gesagt hast nimmt er deine aussage als feste geschwindigkeit so das er dich dran kriegen kann weil du ja eine übertretung der geschwindigkeit dann zugegeben hast.er muss aber noch die tolleranzen abziehen und auf der autoban ist das noch was anderes als auf ner nebenstraße bird nicht so hart bestraft. Sie werden dich glaub ich nur verarscht haben weil sie dir wenn gefilmt wurde das videomateial anbieten hätten müssen zur einsicht so das du eine stellungnahme dazu geben hättest geben können ist dies nicht geschehen könnten sie dich im auto gelasert haben is aber sehr ungenau und würde glaube ich… nicht vor gericht anerkannt dar sie ja dann nur die überschreitung lasern können und wenn die 190 gefahren sind dann geht das ja garnicht weil sie ja selber auch zu schnell fahren sind und nicht 100kmh … wenn sie aber ein video besitzen is es kacke denn auch bei regen sieht man durch die abstralung des kenzeichens durch ihre scheinwerfer dein kennzeichen … ist er mit dem ausweis zum auto zurück gegangen und hat der beifahrer nen fukspruch abgesetzt hast du das sehen können weil dann haben sie die zentrale dran gehabt und deine fuhrungsakte mit deinen 3 punkten gesehen und wollten dich villeich vor den nächsten bewahren ^^ in dem sie dich schocken … is 30% pech gehabt 70% glück gehabt würd ich sagen :wink:

weil sie müssen dir das beweismaterial wenigsten anbieten! damit du es einsehen kannst und eine stellungnahme dazu abgeben kannst.

ja, das kann ich nur hoffen,
aber wie ich auch gelesen habe, ist das bei Streifenwagen nicht direkt möglich jemanden das Video zu Zeigen weil die keinen Bildschirm dafür Installiert haben, die Aufnahme muss erstmal ausgewertet werden,
ich hoffe natürlich dies ist nicht der Fall …

Quelle Wiki: Der 15. Februar 1959 markierte in der Bundesrepublik Deutschland den Beginn einer neuen Ära der Überwachung der Geschwindigkeit im Straßenverkehr. Im Regierungsbezirk Düsseldorf wurde erstmals ein mobiles Radargerät zur Geschwindigkeitskontrolle genutzt (Telefunken VRG 2). Später kamen zur mobilen Ausstattung die Laserpistole, das Laserfernglas, das Lichtschrankenmessgerät oder die Videokamera im Polizeiauto dazu.

[b]Nachfahren mit Dienstfahrzeug

  • mit justiertem Tachometer: 15 %
  • mit nicht justiertem Tachometer: 20 %.[/b]
    also, nachdem ich mich immer mehr erkundige, glaube ich immer mehr das die mich dran kriegen können !

sie sind aber dazu verpflichtet, dir die möglichkeit zu geben, das eventuelle video anzusehen. desweiteren müssen sie dir eine bestimmte strecke nachfahren um dich zu filmen. der nächste mir unklare punkt ist, wie könnte er deine geschwindigkeit messen, wo er ja erst beschleunigen muss, um dir zu folgen und du ja 30kmh schneller warst? in der zeit bist du längst über alle berge, zumal er deine reisegeschwindigkeit nicht erreicht hat, irgendwie passt es nicht

Also mal zur kleinen Klärung des Ganzen:

Es ist richtig, dass die Polizei teilweise auch in Streifenwagen Kameras haben. Allerdings sind dies keine ProVida Geräte, sondern Kameras zum Aufzeichnen von Verkehrskontrollen. (Vergleiche Amerika)

Geschwindigkeitsmessungen auf der Autobahn werden mittels Zivilwagen und ProVida System gemacht.

Kommt jetzt son Knaller wie @Strucki in einer Baustelle oder sonstigen Geschwindigkeitsbeschränkung an mir (ALS STREIFENWAGEN) vorbeigeschossen, ist er erstens selbst schuld und zweitens blind. Das nur kurz dazu. Nicht bös gemeint, ist aber so.

Bei der Verfolgung fährt der Fahrer ganz normal hinterher und der Kollege auf dem Beifahrersitz notiert auf einer längeren Distanz die Geschwindigkeit des eigene Tachos. Davon wird die erlaubte Geschwindigkeit abgezogen und die Differenz ist die Überschreitung. Von der Überschreitung werden bei dieser Variante der Geschwindigkeitsmessung 20% abgezogen.

Beispiel:
Baustelle: erlaubte Geschwindigkeit --> 100km/h
Verfolgung mit einer Geshwindigkeit --> 160km/h
tatsächliche Überschreitung --> 60km/h
20% Abzug --> 12km/h

Verstoß: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 48km/h

Folge ist klar, oder???

In Deinem Fall wurde Dir nachgefahren mit 190km/h und die Distanz wurde auf eine geraume Zeit eine gewisse Meterzahl größer (Leitpfostenrechnung). Dadurch wird die grobe Geschwindigkeit ermittelt (immer zu Deinen gunsten) also weniger als es eigentlich waren.

Also, was die Kollegen da gemacht haben ist ganz normal rechtens und so leid es mir tut, wirst Du zu 99% Post bekommen und selbst vor Gericht keine Chance haben.

Kannst es natürlich gerne versuchen. Ich drücke Dir EINEN Daumen, dass Du keine Post bekommst oder Dich mit Anwalt rauswinden kannst. Das ist mein Forumsdaumen hier, weil Du User bist.

Der andere ist leider mein dienstlicher und da kann ich Dein Verhalten nur schlecht dulden… sorry, aber wie gesat: selbst schuld!

@papa-rene
Die Toleranz bei normalen Geschwindigkeitsmessungen beträgt immer aufgerundete 3%. Bis 100km/h --> 3km/h generell, ab 101km/h sind es 3% (4km/h) usw…

Hoffe, ich konnte etwas Erklärung hier beitragen.

Fazit: Sei froh, dass es kein ProVida Fahrzeug war, da wärste schlimmer dran gewesen, GARANTIERT!!

Danke für die Antwort,

ja, also zur Verteidigung vorab mit dem Blind sein,
es war dunkel und bei der Geschwindigkeit achtet kein Mensch auf den rechten Fahrstreifen ob da ein Streifenwagen fährt …
zumindest ich achte da auf mein Fahrstreifen …

Naja, ABER, was mich halt stört ist, das die mir erstens nicht hinterher gefahren sind, sondern er sagte, er hat versucht auf zu holen und hat es nicht geschafft, erst wo ich abfahren wollte und langsamer wurde kamen die mir dran,

er sagte AUCH, das er mir ab einer bestimmente auffahrt gefolgt ist, ich nenne die mal Auffahrt X (und die Ausfahrt Z) und zwischen den beiden Auf- und Abfahrten also von X nach Z liegen 4500m (höchstens)… d.h. der ist mir keine 2 minuten gefolgt, bzw. er musste ja erstmal aufholen, das ist das was mich stört, d.h. der ist mir nicht wirklich hinterher gefahren, …

also fahre ich 200km/h lege ich 55meter in der sekunde zurück,
also 55meter/sec mal 60sec(also 1 Minute) sind das schon 3300m

bis der also beschleunigt hat usw. der kann mir doch garnicht wirklich gefolgt sein … !

Ach so und dein Beispiel :

Beispiel:
Baustelle: erlaubte Geschwindigkeit --> 100km/h
Verfolgung mit einer Geshwindigkeit --> 160km/h
tatsächliche Überschreitung --> 60km/h
20% Abzug --> 12km/h

die Toleranz zeiht man immer von der Gesamtgeschwindigkeit ab die man gefahren ist, also zumindest bei diesem Messverfahren oder nicht …

der Polizist rechnete mir bei 200km/h - 20% , also 40km/h abzug der Toleranz.

Oh, ja natürlich. Sorry.

Das war jetzt mein Fehler.
Natürlich wird nicht von der überschrittenen Geschwindigkeit die 20% abgezogen sondern von der gefahrenen.

korrigiertes Beispiel:
Baustelle: erlaubte Geschwindigkeit --> 100km/h
Verfolgung mit einer Geshwindigkeit --> 160km/h
20% Abzug --> 128km/h
tatsächliche Überschreitung --> 28km/h

Tschuldigung für die kleine Verwirrung

Sag doch einfach mal Deine Geschwindigkeiten und die erlaubten.
Dann kann ich Dir die Verfahrensweise sagen.

Also die Rechnung vom Polizist war so …
Zitat: Ich bin 190km/h gefahren, konnte Ihnen nicht folgen also Vermuten wir das sie 200 km/h gefahren sind, er sagte er dürfte das so schätzen.

also 200km/h - 20% Toleranz also 40km/h abzug von den 200km/h .

also 160km/h mit Abzug der Toleranz gefahren,
an einer Stelle war 100km/h also 60km/h zu schnell auf der Autobahn !

Ja, die Rechnung ist so korrekt, erlaubt und gerichtlich zugelassen.

Echt ? der darf sagen ich bin schneller gefahren, einfach so ohne Messung ?

Er nimmt seine Geschwindigkeit und Du warst schneller.
Also sind denk ich 10 km/h noch eine "gute" Wahl von Ihm in Deinen Augen.

Wie gesagt: Mit ProVida wärste wahrscheinlich richtig am Ar…!

trotzdem finde ich das Total schwachsinnig … vor allem weil ich das Video nicht sehen durfte/konnte …

Müssen die das Video den für das Gerichts Urteil behalten ?
oder gilt es auch nur mündlich ?
D.h. der hätte auch einfach sagen können ich sei 210km/h gefahren oder so ?!