Hallo,
weiß einer von euch ob man solche spitzen Nabendeckel auch legal fahren darf??? Hab auch mal im Freundeskreis nachgefragt und viele meinten das des nicht erlaubt sei, obwohl ich der Meinung bin solange die Teile inerhalb des Tiefbetts bleiben müsste es doch legal sein…
hier noch ein paar Bilder von einem Passat mit spitzen Naben…:
Soweit ich informiert bin sind die Dinger in Deutschland komplett verboten. Es dürfen sich keine scharfen Kanten oder auch Spitzen an einem Auto befinden. Das es bei einem Unfall passieren kann das sich besagte Teile vom Auto lösen und jemanden verletzen.
Mein Freund hat ebenfalls die oben gezeigten NArbendeckel auf seinen Schmidt Felgen. Beim Tüv hat er sie halt nicht dabei gehabt und danach wieder draufgesteckt und nie Probs damit bekommen. Ich würde sie raufmachen und falls dich die Grünen anhalten…kleine Geldstrafe aber das wäre mir die Optik wert.
Was heisst klein, wirst wahrscheinlich das ganze Gutachten der Felge verlieren, was 3 Punkte in Flensburg für Halter und Fahrer macht + 150 € Geldstrafe
ich hab ja auch Kelgel für die Felgen (siehe AudiTuning) aber die kommen bei mir nicht während der Fahrt drauf nur für Treffen.
1 es ist nicht erlaubt da du kein Gutachten für das Alu oder so bekommen wirst dann kommt noch ne Einzelabnahme dazu und ich glaub der Prüfungsaufwand wird ziemlich teuer
Was machst du wenn das Teil wegfliegt unter der Fahrt so bei 50 kann das ja schon ganz schön probleme geben wenn du in der Innenstadt fährst möcht nicht wissen was da alles pasieren kann - das kleinste übel wär noch wenn der Kegel dir dein Auto und Felgen zerstört aber was ists wenns nen Dritten trift – was auf der BAB passieren kann möcht ich mir gar net vorstellen
Wie willst du des überhaupt fest machen damit du dir sicher sein kannst das es wegfliegt - hab mir lange den Kopf darüber zerbrochen die Kräfte die aber drauf wirken sind viel zu stark (bedenke 180 auf der BAB, unebene Straßen usw. )
also Fazit: Für Treffen schön und gut - im alltäglichen Gebrauch viel zu gefährlich
ich täte eher sagen du verlierst die ganze Betriebserlaubnis des Autos - das sieht dann bei uns so aus - Auto stehen lassen abschleppen und zum nächsten tüv damit
eine Bekannte hatte letztens das Problem mit ihren Polo (tief, breit, und sonst nix - alles eingetragen) war der Polizei leider zu tief - stillgelegt - und innerhalb von 2 Tagen in geänderten Zustand vorführen müssen
Bei uns haben die Grünen zur Zeit den Flaschen - Trick drauf, d. h. ne 0,7er Wasserflasche wird von hinten unters Auto gerollt wenn sie irgendwo steckenbleiben sollte - haste Pech gehabt Auto zu tief – ohne scheiß !
Nur das mit der Flasche ist rechtswiedrig. Das dürfen sie gar nicht. Denn es steht nirgendsgeschrieben wie tief ein Auto sein darf. Du darfst nur die Scheinwerferunterkante nicht unterschreiten. Diese muss bei 50cm vom Boden liegen.
Wenn du ein Auto hast wo die Scheinwerfer von Werk aus schon sehr hoch liegen, dann könntest du dein Auto eigentlich auch auf dem Boden aufliegen lassen können. Sie dürften in dem Fall nix machen.
Klar kommen sie dann wieder mit der Verkehrsgefährdung wenn da was weg fliegt von dem Auto. Aber das ist alles nicht rechtens. Solange es kein Gesetz giebt das besagt das ein Auto so und so viel Bodenfreiheit haben MUSS haben die keine Chance.
Volle Zustimmung, diese Flaschensache ist rechtswidrig, und wenn du den netten Beamten sachlich darauf hinweißt, dann wird er es auch lassen, wenn net, dann hat er bei der nexten Beschwerde echt ein Problem!
Da würde ich mich nicht untergriegen lassen!
[quote]
Nur das mit der Flasche ist rechtswiedrig. Das dürfen sie gar nicht. Denn es steht nirgendsgeschrieben wie tief ein Auto sein darf. Du darfst nur die Scheinwerferunterkante nicht unterschreiten. Diese muss bei 50cm vom Boden liegen.
Wenn du ein Auto hast wo die Scheinwerfer von Werk aus schon sehr hoch liegen, dann könntest du dein Auto eigentlich auch auf dem Boden aufliegen lassen können. Sie dürften in dem Fall nix machen.
Klar kommen sie dann wieder mit der Verkehrsgefährdung wenn da was weg fliegt von dem Auto. Aber das ist alles nicht rechtens. Solange es kein Gesetz giebt das besagt das ein Auto so und so viel Bodenfreiheit haben MUSS haben die keine Chance.
ich hab da aber was anderes gehört!
soweit ich weiß darf der tiefste punkt unter dem auto die 11cm nich unterschreiten!
aber wenn du beim TÜV noch über die Grube kommst, wo ja auch ne gewisse Höhe is wird das vom TÜV toleriert! aber eben nur vom TÜV und nich von den Grünen! also der tiefste punkt am auto nich tiefer als 11 cm!!
gruß
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Nur das mit der Flasche ist rechtswiedrig. Das dürfen sie gar nicht. Denn es steht nirgendsgeschrieben wie tief ein Auto sein darf. Du darfst nur die Scheinwerferunterkante nicht unterschreiten. Diese muss bei 50cm vom Boden liegen.
Wenn du ein Auto hast wo die Scheinwerfer von Werk aus schon sehr hoch liegen, dann könntest du dein Auto eigentlich auch auf dem Boden aufliegen lassen können. Sie dürften in dem Fall nix machen.
Klar kommen sie dann wieder mit der Verkehrsgefährdung wenn da was weg fliegt von dem Auto. Aber das ist alles nicht rechtens. Solange es kein Gesetz giebt das besagt das ein Auto so und so viel Bodenfreiheit haben MUSS haben die keine Chance.
habe auch spitzen Nabendeckel auf meinen Felgen. Habe diese seit ca. 2 Jahren drauf. Hatte noch nie Probleme, weder mit der Polizei noch mit dem TÜV. Der TÜV-Mitarbeiter hat nur gemeint solange diese aus der Felge nicht rausgucken ist es legal. Von diesen 2-Jahren fuhr ich allein 1-Jahr lang auf der BA zur Arbeitsstätte. Die Nabendeckel halten noch genau so gut wie am ersten Tag.