Rote Ampel überschlichen?

Hallo zusammen,

kurz zur Einleitung, Moralapostel bitte den nächsten Thread lesen, danke :slight_smile:

Ansonsten hier die Schilderung. War neulich in München unterwegs und habe auf einer Kreuzung gewendet, beim Anfahren auf die Kreuzung wurde die Ampel gelb, aber in so einem Abstand, dass eine Vollbremsung mitten auf der Kreuzung geendet wäre.

Bin also an die Kreuzung gefahren, Ampel wurde gelb dann hab ich gewendet. Kurz darauf hat mich dann ein Polizeiwagen angehalten und meinte ich wäre bei rot über die Ampel gefahren. Hätte ich das, würde ich es zugeben.

Heute kam der Bescheid, Aussage des Polizisten:
Ampel wurde gelb, da war ich 8-10 Meter von der Ampel entfernt.
Ampel wurde rot, da war ich 4 Meter von der Ampel entfernt.
Es gibt keine Messungen, keine Lichtbilder, nur die Aussage von einem Polizisten.

Die besagte Ampel hat eine Gelbphase von 5 Sekunden, Wenn ich die 5 Sekunden auf die 4 Meter zwischen Gelb und Rot umrechne, komme ich auf eine Geschwindigkeit von 2,8km/h die Stunde, also fast langsam als ein Fußgänger. Und rechne ich das weiter, hätte ich die Ampel nach 5 Sekunden Rot überfahren…

Gibts da Chancen, weil die Entfernungs und Farbangaben ja schon sehr abenteuerlich sind. Ich möchte mich auch nicht mit der Geldbuße und den Punkten abfinden, da ich definitiv nicht bei rot drüber bin, da ich schon einen Rot Verstoß hatte, würde ich sowas nicht mehr tun, mal lernt ja :slight_smile:

Danke für eure Hilfe und Erfahrungsberichte.

Hallo,

würde die Sache einfach an deinen Verkehrs-Rechtsschutz übergeben. Denen die Sache genau schildern und dann mal abwarten.

Gruss Thomas

Moin!
Denk schon dass du da Chancen hast.
Interessant wäre wie/womit dir der EINE Sheriff einwandfrei (also auch ggf. vor Gericht)nachweisen will, dass das wirklich so war wie er das schildert.
Bin jetz 'n bissche faul deine Rechnung zu überprüfen!:biggrin:
Aber wenn die so stimmt dann sollte das sicherlich bei deinem einspruch irgendwo mit zu sprache kommen.
Meine Vorgehensweise wäre: Innerhalb der gesetztlichen Frist einspruch anmelden, dann die ganze Sache von nem Anwalt für Verkehrsrecht prüfen lassen (biste beim ADAC o.ä. mit Rechtsschutz versichert?) und dann im ernstfall vor Gericht gehen.
Is bloß halt die Frage ob sich der Aufwand lohnt!
Allerdings is von einem Fahrverbot + Punkte + ne ganze Menge Schotter auszugehen.

Hab hier ma noch 'n Auszug aus dem aktuellen Bußgeldkatalog 2008 rangehangen:

-innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil 50,- EUR; 3 Punkte
-mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
-bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
-mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

Hoff ich konnt 'n bissl helfen
Bye

als strafe wurde 3 punkte, 50 Euro festgelegt. also überfahren innerhalb einer Sekunde. was wiederrum heißen würde, ich hätte auf 144 km/h beschleinigen müssen um die restlichen 4 Meter in 1 Sekunde zu schaffen, UND dannach gewendet… denn ich hab ja auf der Kreuzung gedreht…

Wie gesagt, ab zum Anwalt damit. Wenn du eine Verkehrsrechtsschutz hast umso besser! Wenn du beim ADAC bist gibts ja die erste Beratung kostenlos, dann kannst du auch mal nachfragen ob deine Rechnung so aufgeht.

Rein vom logischen her hast du natürlich Recht. Bist du sicher mit der 5 Sec. Gelbphase? Innerorts sinds ja meist nur 3sec.

Auf jeden Fall wünsche ich dir viel Erfolg bei der Sache.

Gruß

Hab heute früh extra an der Ampel gestanden und auf die Uhr geschaut, wie lange Gelb ist :slight_smile:

Mal schauen was der Anwalt meint.

also ich würd an dem gleichen wochentag und vorallem um die gleiche uhrzeit kontrollieren…ampeln sind unterschiedlich geschalten um den verkehrsfluss bestmöglich zu gestalten…

Mich würd auch ma interessieren ob das Wort eines Sheriffs vor Gericht mehr zählt als dein eigenes.
Denn rein vom logischen steht jetz Aussage gegen Aussage! Keine der beiden Parteien kann einen Beweis vorlegen dass es auch wirklich so war wie es geschildert wird. Das heißt nach meinem Info Stand: Aussage gegen Aussage -> Mangel an Beweisen -> zu Gunsten des Angeklagten -> Freispruch!!

Is hier jemand aus der Paragraphen Szene unter uns bzw. kennt einer jemanden aus diesem Milieu?

Bye

hab ich, die Geschichte war auch an einem Montag, zeitlich vielleicht 15 Minuten später.

Gesetzlich sind wohl so 4 sekunden festgelegt.

hmm… ich glaub da es aussage gegen aussage steht und der polizist im falle des falles leider ehr recht zugesprochen bekommt, siehts da schlecht für dich aus. zumal du aus der sicht der rechtsprechung auch leicht als wiederholungstäter abgestempelt werden könntest.

ist ne auslegungssache:

  • der eine sagt: der hat das schon mal getan, der wird es wieder tun

  • der andere sagt: der hat es schon mal getan, wurde bestraft und wird es nicht mehr wieder tun

wünsch dir aber glück. vllt klappts zu deinen gunsten! :slight_smile:

@Dormicum
jein…
aussage gegen aussage und an mangels von den beweisen freispruch ist nicht immer drin…
ein kumpel von mir hat nen e39 540 (V8) und hat echt pech und leider einige unfälle (5 innerhalb von nem guten halben jahr) gehabt…er war auch nie schuld und hat sie auch nicht absichtlich verursacht…
bei dem vorletzten zahlte die verursacherin nicht weil sie ihrer meinung nach nicht schuld hatte OBWOHL sie am unfallort einen wisch unterschrieb wo das drauf stand dass sie schuld hätte…nachher sagte sie sie hätte es nicht unterschrieben…polizei zeigte meinen kumpel wegen urkundenfälschung an…
vor gericht: unfallgegnerin mit beifahrer und mein kumpel mit beifahrer
–> mein kumpel wurde schuldig gesprochen (wegen urkundenfälschung --> unfall ist noch nicht geklärt) und das resultat sind 6000€ strafe…er geht aber in berufung…aber da war auch jeweils nur aussage gegen aussage mit zeugen…

was ich damit sagen will, dass die glaubwürdigkeit eine entscheidende rolle spielt…
bei dem jetzigen beispiel: er hat schonmal einen verstoß wegen rot und der polizist hats "gesehn" so ist die glaubwürdigkeit des ereignisses eindeutig für den polizisten wobei seine meterangabe wiederrum sehr wacklig vor gericht sein wird allein von der logik…

warst ein wenig schneller rainbow

Also wie ich gelesen habe gilt bei Aussage gegen Aussage immer zu Gunsten der Polizei. Weil für ihn ja mehr auf dem Spiel steht, Job und so.

Hab jetzt nochmal mit 4 Sekunden durchgerechnet und müßte somit zwischen 3,6 und 5,4 km/h gefahren sein auf dem Weg von Gelb zu Rot.

und du hast nicht "gaaanz zufällig" doch einen zeugen dabeigehabt?

Und wie schnell warst du tatsächlich (grob geschätzt)?

Nein, leider kein Zeugen in der Westentasche gehabt :wink:

Hm, tatsächlich, ich tippe mal so auf 20-25 vor der ampel, und dann eben auf der Kreuzung gedreht. mit 20 km/h hätte ich in der gelbphase locker 22 meter zurückgelegt. Also ein weites Stück hinter der Ampel.


Da is was dran
Ich frag mich aber immernoch wie der Grüne (oder wars schon einer in Blau?:uhoh:) seine vagen Behauptungen zum Thema Abstand zur Ampel und Zeitliche Messungen Beweisen will!denn das wird er dann machen müssen wenn es zum Prozess kommt!
Wiederholungstäter hin oder her!
Aber man muss es ja auch gar nicht zum Prozess ankommen lassen. Wenn der Einspruch stark genug is und man dem Sheriff irgendeinen gravierenden Fehler vorwirft könnte es doch eigentlich durchaus sein, dass das Verfahren wegen "Geringfügigkeit" oder ähnlichem Blödsinn eingestellt wird.
Das wäre zumindest mal ne vernünftige Maßnahme!:dafuer:

Bye

ist halt deutschland…viel lärm um nichts…^^

Also ich will hier nichts vermiesen oder schlechtreden:

Ich bin der Meinung in irgendeinem Bericht gelesen oder gehört zu haben, das Gelb bedeutet: "Vor der Kreuzung ist auf das nächste Zeichen zu warten."

Und wenn aufgrund der Geschwindigkeit es nicht möglich ist angemessen zu reagieren, darf bei Gelb noch schnell uber die Kreuzung gefahren werden.

Da die Polizisten/ der Polizist dir nun eine geringe Geschwindigkeit bescheinigen, hättest du noch angemessen reagieren und vor der Kreuzung zum stehen kommen können.

(Ich war jetzt zu Faul um deine errechnten 2,8 km/h zu bestätigen)

Jedenfalls kannst du aus 2,8 km/h noch abbremsen, was die ganze Sache für dich schwierig macht…

yep, aber da hätte ich ja schon im standgas mit extrem schleifender kupplung die 10 meter zurücklegen müssen.

ich glaub jeder fußgänger ist schneller als 3 km/h :slight_smile:

und soviel ich weiß, ist das Schätze von Geschwindigkeit durch die Polizei nur in der Schweiz zulässig.