Rechts-Fragen bitte um Hilfe

Hi, ich brauche mal hilfe in Rechtsfragen. Bitte nur die leute antworten die sich auch damit ewtas auskennen.

Zum Problem.

Ich habe im Ebay Boxen gekauft von einem Händler. Habe sie ersteigert für knappe 20 euro.
Die Boxen sollten eine Leistung von 920 watt haben.
Nach erhlat der Boxen habe ich sie angeschlossen und die boxen hatten ein Rauschen und keine leistung.

Ich hatte keine lust mich deswegen rumzuärgern udn habe deswegen nicht reklamiert sondern nur eine schlechte Bewertung abgegeben in die ich geschrieben habe:

Schrott! Boxen rauschen und haben keine Leistung. Nicht zu empfehlen. Meine meinung!

Jetzt droht mir der verkäufer mit em Anwalt und mit Gericht und so weiter.

Aber ich habe warheitsgemäß die bewertung abgegeben und habe mir deshalb nichts vorzuwerfern.

Meine Frage ist jetzt ob die mir etwas machen können wegen der Bewertung ? Anwaltlich- Gerichtlich ?

Es steht ja auch geschrieben :
Die Meinungsfreiheit ist das in einer Demokratie gewährleistete subjektive Recht auf freie Rede, Äußerung und (öffentliche) Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild sowie allen weiteren verfügbaren Übertragungsmitteln.

Währe super wenn mir da einer etwas zu sagen könnte

Gruß Mr-Player

So einen ähnlichen Fall hab ich auch schon mal in einer anderen Community mitverfolgt.

Ergebnis: Deine negative Bewertung ist tatsächlich rechtswidrig, da du dem Verkäufer nicht die Gelegenheit gegeben hast, den Fehler zu korrigieren!

Erst wenn du den Fehler bemängelt hättest und der Verkäufer dann nichts unternommen hätte, wäre deine Bewertung i.O.

Wie würdest du denn reagieren, wenn dich jemand beschuldigt & du hattest nie die Gelegenheit, dich zu rechtfertigen?

So, und jetzt kommst du…:motzki:

ja ok da hast recht. ich habe aber im nachhinein versucht die bewertung rückgänig zu machen. Habe auch mit der firma e-mail geschrieben. die musste das bei ebay melden und die haben mir dann eine E-mail geschickt wo ich das anklicken musste leider kam da immer ein text das es nicht geht da ich nicht der richtige Käufer sei was ich nicht verstehe. ich habe es der firma geschrieben udn die meinten dann nur tja ist ja jetzt mein problem.

Wenn es tatsächlich so ist wie Du den Fall schilderst, dann hast Du ja keine Unwahrheit verbreitet, sondern lediglich den Kauf und die Kaufabwicklung bewertet (dokumentiert) so wie es den Tatsachen entsprochen hat.

Der bessere Weg wäre natürlich gewesen sich mit dem Verkäufer in Kontakt zu setzen und ihm die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. Allerdings sollte der Verkäufer die Ware natürlich auch auf Qualität und Funkttion überprüft haben.

Ich weiß nicht worauf der Verkäufer sich mit der Drohung Dir gegenüber berufen möchte. Stell ihm mal die Frage auf welchen Paragraphen des BGB er sich beruft wenn er Dir mit Anwalt etc. droht.

Aus den ebay-AGB´s (siehe Punkt 3!!!)

Wichtige Informationen zum Bewertungssystem

*

  Achten Sie darauf, dass Ihre Bewertungen stets fair und sachlich sind.
*

  Eine hohe Anzahl an Bewertungspunkten deutet in der Regel auf einen zuverlässigen Handelspartner hin. Sie sollten das Bewertungsprofil eines Mitglieds jedoch aufmerksam lesen und auch die negativen Bewertungen überprüfen.
*

  Bevor Sie als Käufer eine neutrale oder negative Bewertung abgeben, sollten Sie Kontakt zum Verkäufer aufnehmen und versuchen, etwaige Probleme zu klären.<br><br>

Zu beachten ist der Wortlaut: BEVOR Sie als Käufer…

Und das hat er nicht gemacht, sondern erstmal negativ bewertet und dann ne E-Mail geschrieben…

Ja das weiß ich leider auch nicht. Es ist ja so das ich die warheit geschrieben habe und es meine meinung ist das habe ich sogar dazu geschrieben.
Auserdem habe ich ja versucht die probleme zu beheben und wollte die bewertung rückgänig machen da ich keine lust habe mich mit sowas rumzuärgern. Da es aber nicht geht kann ich es leider auch nicht machen was ich der Firma mitgeteilt habe. Jetzt drohen sie mir eben mit Anwalt und sagen sie geben mir bis Mittwoch um 18 Uhr zeit das zu beheben.

tja ich weiß auch nicht .

Einerseitz soll man bewerten und wenn man schelcht bewertet ist man jetzt der dumme ??

"sollte" ist aber nicht "muss"
Der begriff "sollte" setzt einem den Rahmen der freiwilligen Bestimmung. Zwingend dagegen ist ein "muss"

Korrekt wäre die Formulierung:
"Bevor Sie als Käufer eine neutrale oder negative Bewertung abgeben, müssen Sie Kontakt zum Verkäufer aufnehmen und versuchen, etwaige Probleme zu klären."

Der Händler hätte das Recht dazu gehabt 2 mal nachzubessern.
Dazu hätte man das defekte Gerät in schriftlicher Form reklamieren müssen mit Termin zur Nachbesserung. Wenn der Händler das ablehnt kann man weitere Schritte einleiten.
Was ich nicht verstehe warum der Händler die defekten Boxen nicht zurück geschickt bekommen hat? Teure Bewertung für 20€…
Als Käufer hat man rechte aber als Verkäufer auch.

Mach dir da mal keine Sorgen. Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht und ist durch das Grundgesetz der BRD (Artikel 1, Absatz 2) garantiert.

Wie wir alle sicher wissen, sind die Menschenrechte das A & O in Deutschland (natürlich nicht nur in der BRD). Somit werden Hinweise von E-Bay natürlich nichtig.

Bist du Rechtsschutzversichert (ich meine natürlich NICHT die Verkehrsrechtsschutz, sondern eine allgeime Rechtsschutzversichert)? Wenn ja, sofort zum Anwalt und er soll mal den Kasper zurechtstutzen.

Schöne Grüße,
Martin

Hi ja ich weiß das der händler das recht gehabt hätte, nur mir war das egal die boxen haben mich nicht mla 20 euro gekostet udn deshalb war mir der aufwand da zu groß.

Aber ich kann doch dann eine negative bewertung abgeben und schreiben das es schrott ist habe ja extra noch hinzugefügt das es meine meinung ist .

Warum hast die Ware nicht zurück geschickt? Du hast das Recht drauf die Ware innerhalb von zwei Wochen ohne angabe von Grunden zurückzuschicken.

Aber so auf die schnelle und Eiskalt eine negative Bewertung einzuhauen ist sehr " scheiße " gewesen. Man kann halt mal eine defekte Ware erwischen, wenn du was von Saturn kaufst und diese dann einen defekt hat, rennst doch auch nicht gleich zur Polizei oder Anwalt, oder?

Nun ich habe die Boxe nicht verbaut nach dem eintreffen sondern erst 2 bis 3 wochen später. Aber ich darf doch schreiben wenn ich nicht zufrieden binn mit der wahre oder nicht ? die leistung fehlt ja trotzdem egal ob das rauschen da oder weg währe.

Geile Einstellung :down:
Na wenn Du es so dicke hast warum bewertest Du überhaupt? Ich meine Du bewertest ja niciht nur den Verkaufsablauf sondern auch entsprechende Dienstleistungen des Händlers zu dem Du ihm ja keine Chance gibst.

Nunja es war schrott für mich. warum also soll ich gut bewerten ??? sorry aber wegen knapp 20 euro schick ich die boxen nicht 5 x hin und her da sist mir einfach zublöd.

Wenn du jetzt verklagt wirst, würde mich das nicht wundern.

Du hast es dir selbst eingebockt also musst du dazu auch gerade stehen.

Sorry, ist aber so

"Aber so auf die schnelle und Eiskalt eine negative Bewertung einzuhauen ist sehr " scheiße " gewesen. Man kann halt mal eine defekte Ware erwischen, wenn du was von Saturn kaufst und diese dann einen defekt hat, rennst doch auch nicht gleich zur Polizei oder Anwalt, oder?"

Ich renne nicht zur Polizei, aber ich würde natürlich kundtuen dass ich in dem Laden schlechte Ware gekauft hab.
Über ATU schreibt hier auch niemand etwas positives. Eher im Gegenteil. Ist das auch ein Grund zur Anklage?

Diese ganze Sache, das Ausgangsposting, wird viel zu hoch gekocht.

Naja soweit wird es nicht kommen weils bei Ebay recht schwer ist das nachzuweisen.
Was ich eher assi finde ist eben das Verhalten: Och nur 20€ da interessiert mich dem Händler sein Recht doch nicht. Bewerte ich mal negativ weil eine Mail und ein Paket packen ist für 20€ zuviel Aufwand.
Komisch das man im nachhinein dem Verkäufer eine Mail schreiben kann weil man schiss bekommt das doch noch was nachkommen kann.

@Mr-Player @Timur : Sorry, aber Ihr seid ja auch Helden. Beim Kauf per Fernabsatzgesetz habt Ihr das Recht, die Ware nach Kauf ohne Angabe von Gründen zurick zu schicken. Desweiteren könnt Ihr durchaus funktionierende Ware verlangen. Es kann immer mal passieren, dass eine Ware DOA (Dead On Arrival) einfach beim Händler ankommt. Ein seriöser Händler tauscht solche Produkte Anstandslos um möglichst Hohe Kundenzufriedenheit zu erhalten.

Ich kann den Händler vollkommen verstehen und würde dir auch die Hölle heißmachen an seiner Stelle.

Und @wacek : Sorry, aber sich da auf Meinungsfreiheit berufen halte ich auch für ein bisschen Naiv. Dem Händler einfach ne Negative Bewertung reinhauen ohne sich überhaupt zu kümmern ist eher Rufschädigung als Meinungsäußerung. Sofern der Händler alles Korrekt abgewickelt hat, der Käufer seine Recht nach Fernabsatzgesetz nicht Wahrnimmt und dem Händler nicht die möglichkeit zur Nachbesserung gegeben wird ist meiner Ansicht nach der Händler vollkommen im Recht. Alles andere ist gegenüber dem Händler unfair und der Käufer ist selber schuld, wenn er nicht einfach die Ware zurückschickt.

So also habe mit ebay alles geklärt. Das recht ist auf meienr seite uns mir kann nichts passieren. Ebay sagt selbst das es dazu beweertungen gibt und das sie es verstehen das ich wegen 18 euro nicht ein packet packe das mich knapp 7 euro versand kostet.

Sie sagten ich solle es einfach lassen mir könne nichts passieren.

Auserdem habe nicht ich dem Verkäufer ne e-mail geschrieben sondern er mir und das ca 2 monate nach dem kauf. Und was noch dazu kommt ist das er nicht nur 1 schelchte bewertung hat sondern schon ein ganzen haufen .