rechtliche Frage Strafzettel Parken

Hab interessehalber mal eine Frage bezüglich Parken ohne Parkschein bzw mit abgelaufenem Parkschein. Wenn man erwischt wird, dann bekommt ja man so en Zettelchen in den Scheibenwischer gesteckt. Was wäre nun, wenn der Zettel von irgendwelchen Spaßvögeln entwendet wurde? Da zahlt der Halter des Fahrzeugs ja 20€ Bearbeitungsgebühr, ohne dass er was für kann, weil er ja nah einer gewissen Zeit eine Benachrichtigung geschickt bekommt.

Hintergrund ist, dass ich so nem 5€ Strafzettel im Scheibenwischer hatte und vergessen hab, den zu zahlen. Kam die Tage eine Benachrichtigung mit 23€ Bearbeitungsgebühr. Hab den Mist bezahlt, war ich ja auch selber Schuld. Sache ist nun für mich erledigt!

Nein, wenn der Zettel am Scheibenwischer entwendet wurde… oder von Winde verweht wird oder durchweicht vom Regen ist, muss dem Fahrzeughalter trotzdem die Möglichkeit angehört zu werden §55 Owig.

D.h., es muss eine Anhörung ergangen sein, wo der Name (bei Parkverstößen) des Fahrzeughalters auf einem Blatt Papier steht und verschickt wurde.

Diesem Anspruch auf rechtliches Gehör muss eine Belehrung beiliegen. (Bei einem Zettel an der Scheibe fehlt diese Belehrung zum ersten… und zweitens, wenn der Zettel an der Scheibe fehlt, fehlt die Belehrung auch. Diese ist aber Voraussetzung nach §56 Abs.2 OwiG, damit die Verwarnung wirksam wird/ werden kann.

Bei uns werden schon seit Jahren keine Zettel mehr mit Überweisungsträger an die Scheiben geheftet.

Bei uns gibts da nur eine Notitz, dass dem Halter in naher Zukunft eine Anhörung zukommen wird und dass man vor Eintreffen der Verwarnung von Anfragen absehen soll.

heißt ich könnte denen mit Verweis auf §55 Owig nen Zettel schreiben, dass mir eine Möglichkeit zur Anhörung gegeben werden muss. Da ich den Strafzettel am Wischer nie erhalten habe, sind die 23€ Bearbeitungsgebühr nicht rechtens? Weil der ursprüngliche Verstoß nur 5€ kostet?

Wäre gut zu wissen fürs nächste mal, wenn sowas passiert:happy:
Das ist nämlich ganz schön blöd da gemacht mit dem Parkticket. Man muss mindestens für ne halbe Stunde bezahlen. Wenn ich da für 2min bei nem Freund reinspringe, seh ich das irgendwie nicht ein für die Wucherpreise da nen Parkschein zu ziehen! Wenn das 5 mal gut geht, hat es sich schon gelohnt :smiley:

Ich hab zwar schon länger keinen mehr bekommen. Glaub der letzte war vor 6 Jahren.

Aber ich hab ihn mir immer nochmal schicken lassen da gabs keine Bearbeitungsgebühr in unserer Stadt.

deshalb! Ich hatte sowas auch noch nie!

Ich würde einfach fragen, wann eine Anhörung gegen sich ergangen sein soll. Du hast ja jetzt bei 23 Euro schon einen Bußgeldbescheid bekommen oder?!

ich habe letztes Jahr 560e an Falschparktickets gesamelt,und hab sie eigentlich nie direkt bezahlt (lange Geschichte). Im Prinzip ist es ja das selbe,ob er nun weg ist,oder ich das erste nicht sofort bezahle. Jedenfalls bekommst du nach 2,3 Wochen einen Brief nach hause,mit exakt dem Betrag,der auf dem Ticket draufstand. Ohne Mahn oder Bearbeitungsgebühren. Erst wenn du dieses auch nicht bezahlst,wirds teurer. So ist es jedenfalls bei uns in NRW.

Bei uns in Berlin das selbe. Beim 1. Brief entstehen keine Gebühren.

Vielleicht ist auch einfach der 1. Brief nicht bei dir angekommen?

Und wenn du die Leute im Amt bissl ärgern willst, zahlste beim Strafzettel den Betrag PLUS 1Cent…

Den müssen die dann in Ihrer Buchhaltung erstmal umbuchen und haben bissl "Spass" dabei…

Soll keine Garantie sein, aber bei mir hats so immer geklappt, dass ich sogar den kompletten Betrag zurücküberwiesen bekommen habe und danach von der Knolle nix mehr gehört habe

das hätte ich bei all meinen Tickets mal machen sollen^^

Also ich habe auf jeden Fall keinen Brief voher erhalten!
Sonst hätte ich ja die 5€ direkt gezahlt.

HAb mal hochgeladne wie der Quatsch aussieht

Ja, die werden sich schwarzärgern. Im Zeitalter des Computers werden Beträge hin und hergebucht, so schnell kannst du dir gar kein Loch in den Hintern freuen.

1 Cent beim Ordnungsamt zu viel eingezahlt, schon wird das an öffentlicher Stelle umgebucht.

Es könnte auf einem Sonderkonto landen und verbucht werden und du hast 3 Jahre Zeit, das 1 Cent-Geld zurück zu fordern, also für den einen Cent greifst du zu Telefon, schreibst einen Brief oder steigst ins Auto und musst zur Behörde fahren, dann sehen die Sachbearbeiter gleich, wer wirklich nix in der Birne hat.

Der eine Cent könnte auch mit anderren offenen Forderungen verrechnet werden, z.B. wenn du Unterhaltsschuldner wärst.

Wie gesagt, die sitzen eh den ganzen Tag am Rechner, den Bußgeldsachbearbeiter triffst du damit nicht, dein Geld geht an die Kasse… und die Kasse verbucht den ganzen Tag Gelder, also die machen nix anderes, als Gelder in Empfang zu nehmen und zuzuordnen.

Im Prinzip ist es so, als kaufst du im Kaufland 10 Tüten Bonbons und rennst 10 Minuten später wieder rein und sagst, du wolltest nur 9 Tüten haben.

Dem Verkäufer ist das egal, der denkt vielleicht im Moment, dass du nicht ganz dicht bist, aber 15 Minuten später hat er die Sache vergessen.
In der Frühstückspause wirst du dann nochmal als Bonbon-Tüten-Blödmann Gesprächsthema sein, das wars dann aber auch.

Den Punkt musst du mir nochmal erklären… wie kann das Ordnungsamt dir Geld zurück überweisen, wenn es deine Bankverbinung gar nicht hat?

Na was steht denn OBEN auf dem Zettel? Anhörungsbogen / Bußgeldbescheid?

Bußgeldbescheid

gut, dann wäre ein sinnvoller Schritt, zum Amt zu gehen und nachzufragen, wann eine Anhörung erfolgt sein soll.

Dann wird dir vor Ort gezeigt, wann an dich ein Anhörungsbogen mit der Bitte 5 Euro zu überweisen zugesandt worden ist.

Angenommen, ein Anhörungsbogen ist am 01.02.2012 erlassen worden und du hast ihn nicht erhalten, dann beantrage vor Ort eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Wenn du den Anhörungsbogen, z.B. durch Schlamperei der Post wirklich nicht erhalten hast, wird dir auf Antrag diese Möglichkeit eingeräumt.

Ich würde mit den 5 Euro zum O-Amt hinwandern und mit dem Sachbearbeiter reden und dann einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Diesen Antrag kannst du dem Mitarbeiter sogar diktieren und er muss es in den Rechner hacken und zum unterschreiben ausdrucken. :biggrin:

ok Danke für deine Auskunft!

http://www.luebeck.de/bewohner/buergerservice/begriffe/index.html?bid=128

da stehts nochmal ausführlich. Also lieb beim Amt den Antrag stellen und glaubhaft versichern, dass du keinen Anhörungsbogen erhalten hast.

Hier ist das Amt in der Nachweispflicht, dass er dir zugegangen ist. Da Anhörungsbögen aber nicht per Einschreiben verschickt werden, gelingt dieser Nachweis dem Amt definitiv nicht.

Entscheidend ist, der Anhörungsbogen muss dem Betroffenen zugegangen sein!

mit dem glaubhaft vermitteln kann ich ja gut machen. Hab ja nie einen Anhörungsbogen erhalten!

ja. Vielleicht ist ja in der Akte auch kein Anhörungsbogen. (das glaube ich zwar nicht) Das wäre an dieser Stelle ein Verfahrensfehler, der jedoch auch sofort geheilt werden kann, wenn die Anhörung evtl. mündlich vor Ort nachgeholt wird.

Also zwei Möglichkeiten:

Montag zum Amt und Akteneinsicht nehmen. Diese steht dir als Betroffener zu. (§49 OwiG Abs.1)

Anhörungsbogen fehlt= Verfahrensfehler, Anhörung nachholen, 5 Euro bezahlen, fertig.

Anhörungsbogen in der Akte (das wird sicherlich so sein)= glaubhaft versichern, diesen nicht erhalten zu haben, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen (Begründung, weil dir der Anspruch auf rechtliches Gehör nicht gewährt wurde und so blöd das klingt, "du dich in deinen Grundrechten verletzt siehst und die 5 Euro ja bezahlt hättest, wenn dir die Möglichkeit dazu gegeben worden wäre")

Ganz wichtig ist, die Behörde muss nachweisen, dass du den Anhörungsbogen erhalten hast (das kann sie definitiv nicht, weil diese grundsätzlich nicht per Einschreiben verschickt werden)

§ 4 Zustellung durch die Post mittels Einschreiben
(1) Ein Dokument kann durch die Post mittels Einschreiben durch Übergabe oder mittels Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden.
(2) Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein. Im Übrigen gilt das Dokument am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als zugestellt, es sei denn, dass es nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Im Zweifel hat die Behörde den Zugang und dessen Zeitpunkt nachzuweisen. Der Tag der Aufgabe zur Post ist in den Akten zu vermerken.

Ich kann bei Überweisungen doch sehen, von wo das Geld kommt…
Steht doch im Kontoauszug drin bzw im Zeitalter von PCs wenn du Onlinebanking machst in den Details