rechtliche Frage Strafzettel Parken

Habe auch eine rechtliche Frage zu Strafzetteln.
Ich hatte gerade eben ein Knöllchen in der Scheibe wegen Parken im Haltverbot Zeichen 283.

Unter dem Haltverbotschild ist ein weiteres Schild mit der Aufschrift "10 Meter", allerdings ohne Pfeile. Das bedeutet doch, dass erst in 10 Metern Haltverbot gilt, oder nicht?

Die einzige Möglichkeit, die ich mir erklären kann, ist, dass ich ca. 3-5cm mit dem Heck hinter dem Schild stand und ein paar Meter danach eine Kreuzung kommt.

Habt ihr eine Erklärung? Kann ich da Einspruch einlegen?

Gruß
OTR

Also das Schild bedeutet du darfst 10m vor und 10m nach dem Schild nicht halten.

Allerdings habe ich etwas geggogelt und das hier gefunden:

Bei Z.283 sind besondere zusatzschilder zulässig. Die Meter Angabe zählt aber nicht als besonderes Zusatzschild.

Parkt man 9m entfernt begeht man eine ordungswiedrigkeit. Parkst du 11m weit begehst du aber auch eine Owi (platzsparend es parken)

Ah ok danke, wieder was dazu gelernt. Dann muss ich die 15€ wohl blechen :dagegen: