Auf öffentlichen Plätzen gelten die Regeln der StVo, und die sieht keine mehr oder weniger unkontrollierten Schleuderfahrten vor. Desweiteren verbietet die StVo eigentlich auch sinnlose/ unnütze Fahrten, mir fällt jetzt nur der genaue Wortlaut nicht ein.
Auf einem privaten, der Öffentlichkeit nicht zugänglichem Platz darfst du natürlich machen was du willst.
war gerade beim driften auf einem öffentlichen Platz beim driften.
auf einmal stand ein fahrzeug der straßenwacht also son organges auto dar und hat zugesehn. wals ich wegwar ist es hinter einen busch gefahren, um andere zu beobachten
muss ich mit einer strafe rechnen, obwohl die polizei nicht vor ort war?
sobalds lärmbelästigung wird, oder sich jemand dadurch lärmbelästigt fühlt, kanns schon ärger geben, unabhängig wo das ist, interresant wirds dann, wenn du auf ne lärmmessung bestehst ^^
auf privatgrundstück kannst ja ansich rumfahren wie du willst, nur wer hat das schon ( :
gegenfrage an die allgemeinheit: z.B. real- oder Kauflandparkplatz, sind defintiv privat, aber öffentlich frei zugänglich (im gegensatz zum z.B. Siemenswerksparkplatz)
Kann die Polizei von sich aus, was tun, oder muss da erst ein Kauflandfutzi sich beschweren? bzw. ist das dann eventuell mit dennen schriftlich ausgemacht, das die Polizei hausrecht o.ä. hat?
Oder greift da des Schild "Hier gilt StVO", die ansich ja kein driften vorsieht?
Ach… ich fahr lieber auf nen ADAC-Verkehrsübungsplatz^^
wenns einer war nein, wenns zwei waren schon eher…
aber der Aufwand für die is ja auch ziemlich hoch und denke nicht,das da was passiert.Du hast ja nichts kaputt gemacht usw…Denke sowas wird schnell eingestellt.
JA, es kann dich jeder Anzeigen wenn er sich belästigt fühlt vom Prinzip her könnten das sogar wir hier im Forum zumindest im Zusammenhang wegen der Umweltsache, ob man damit Erfolg hätte müsste man dan sehen.
Anzeigen kann dich in Deutschland jeder, wegen eigendlich allem.
solange niemand dabei gefährdet wir machen die nicht viel mir hat ja die rennleitung sogar zugeschaut :-)) die waren auch mal jung und sehen des ja auch ein. man sollte es halt nicht übertreiben.
Kurz:
Auf Privaten Gelände (bsp. OBI-,Kaufland-,LIDL-,REWEparkplatz) darf die Polizei nichts machen. Da es privates Gelände ist und nicht zum öffentlichen gehört. Das ist nämlich eine Zivilrechtliche Sache, die Firmen können es zwar es zur Anzeige bringen, wird aber meistens auf Grund mangeldes öffentliches Intresse geschlossen die Anzeige.
Ich schätze mal es wird nach Ladenschluss geduldet, wenn man niemanden in Gefährdung bringt oder was zerstört von der Anlage.
aber NUR, wenn das gelaende baulich (z. b. durch eine schranke) von der strasse abgegrenzt ist und somit nicht oeffentlich zugaenglich.
ansonsten duerfen sie sehr wohl!
nope.
Arbeite selbst beim REWE. Wir haben ein Unfallfahrzeug vom Unbekannten auf unseren Parkplatz seit Oktober dort stehen, die Polizei weigert sich ihn abzuschleppen oder ihn anzuschreiben, weil dies Privatgrund ist und das ist eine Zivilrechtliche Sache. Kurz: Müssen wir selber drum kümmern, also rottet der fast neue Ford vor sich hin.