ich habe hier ein Rechtsproblem und würde gern ein paar Meinungen und Erfahrungen wissen. Evtl weiß auch jemand über die Rechtssprechung Bescheid.:vertrag:
Das Auto meiner Schwester steht seit einiger Zeit nicht Fahrbereit in der Einfahrt. Das Auto wird und kann z.Z. nicht bewegt werden. (Die Trommelbremmsen haben sich festgefressen). :mauer:
Das Auto wird auch definitiv nicht benutzt das meine Schwester auf Kur ist.
Nun ist der Tüv abgelaufen und ein eifriger Gesetzeshüter hat sich auch gleich drüm gekümmert
:boese:
Muß ein Auto was nicht fahrbereit (aber Angemeldet und Versichert ist) auf privatgrundstück steht Tüv haben??? :verwirrt:
Wer kann was dazu sagen?
Thomas, der sich mal drum kümmern soll
+ Dieser Beitrag wurde von thommyboy am 11.10.2006 bearbeitet
Soweit ich weiß darf auf einen Privatgrundstück ein Fahrzeug rumstehen ohne TÜV solange keine Umweltschaden entsteht durch ggf. Auslaufen von öl oder Bezin.
Du kannst auch auf Deinem Grundstück ein abgemeldetes fahrzeug stehen haben (Sommerfahrzeug) und wenn es kein TÜV hat auch … Ich kenne welche die abegmeldete Schrotthaufen auf dem Grundstück und solange es keinen stört ist das auch nicht verboten (Es sei den es verletzt das Bild der Wohnsiedlung etc. da kann das Ordnungsamt wohl einschreiten)
ich würd auch sagen das des auf privaten grundstücken stehn kann. ob mit oder OHNE tüv. und wegen dem strafzettel oder was du da bekommen hast würd ich gleich mal einspruch einreichen und ne anzeige wegen hausfriedensbruch stellen.
is ja echt unerhört was der oder die polizist(in) gemacht hat.
Hallo,
Ich glaube schon das ein Fahrzeug welches angemeldet ist auch TÜV haben muß, könnte ja sonst jeder sagen das das Fahrzeug nicht bewegt wird. Ich hätte einfach die Nummernschilder abgeschraubt und in den Kofferaum gelegt dann sieht es aus als wenn der Wagen abgemeldet wäre. Und ein abgemeldetes Fahrzeug darf man auf einem Privatgrundstück stehen haben.
Ein Auto darf in einem privaten Hof bzw auf einem Grundstück abgestellt werden ohne das es TÜV hat und auch nicht angemeldet ist. Solange der Besitzer des Grundstückes nix dagegen hat, ist das kein Problem. Das Auto darf allerdings nicht umweltschädigend abgestellt werden!
Und man darf es ohne TÜV und Kennzeichen (nicht angemeldet) auf dem Bereich der StvZO nicht abstellen. Selbst wenn man es dort abstellt, darf man dieses nur zwei Wochen meines Wissens.
Ich hatte dieses Problem schonmal, deßhalb weiß ich das.
Was ich halt bräuchte ist ein Aktenzeichen oder ein § wo das eine oder andere klar drinsteht. :regeln:
Mein Problem ist: der klare Menschenverstand vs. Rechtswillkür.:schläge:
Da kann ich dem Herren das unter die Nase halten :vertrag:und die sache ist erledigt oder ich muß mich halt fügen. :traurig:
korrekte Aussage: Solange der PKW sich nicht im Bereich befindet, wo die STVZO gilt,dass ist ja nunmal Dein Grundstück, dann kann das Fahrzeug da stehen…egal ob angemeldet oder mit TÜV. Bezüglich Deiner Frage; WIE antworten? Schau auf die Verwarnung auf was sich bezogen wird und Du wirst den § finden, aber der gilt wahrscheinlich nur im Bereich der STVZO, somit obsolet. GRuss, Holger
+ Dieser Beitrag wurde von Holger5 am 11.10.2006 bearbeitet
Das Problem ist das das Auto angemeldet ist, daher ist es doch auch TÜV Plichtig.?
Wielange ist denn der TÜV abgelaufen?
Die Anzeige beläuft sich ja wie oben gesagt nur auf den darin genanten §, trifft das nicht zu kannst Du Einspruch erheben. Steht da also, Dein Auto stand auf der Straße kannst Du sagen das es nciht so war und das war es, dann kommt normal auch nichts mehr, denn das Verfahren ist zu teuer.
Aber: Wie sieht das aus mit Werkstätten und Gebrauchtwagenhändlern. Die haben doch auch nicht alle eine Kette/ Schranke an Ihrer Einfahrt (so daß man es als befriedetes Gebiet bezeichnen könnte).
Da stehen doch auch oft abgemeldete und Tüvlose Autos da :verwirrt:
Zum einen sind diese, wie schon einige Male geschrieben wurde nicht angemeldet und nicht versichert. Du kannst das Auto mit Saisonkennzeichen versehen oder vorübergehend abmelden, dann kannst du es auf privatem Gelände ohne Probleme auch ohne TÜV Rumstehen haben (außer bei Umweltgefährdung).
Tüv muss vorhanden sein, genauso wie die Versicherung
Somit kann es auch sein, dass wenn die Versicherung nicht mehr existent ist und gekündigt wurde, ein Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz existiert…
Wenn ein KFZ für den öff. Straßenverkehr zugelassen ist muss TÜV drauf sein und muss auch eine Versicherung existieren. Somit kann hier für das oben genannte geparkte Auto eine Mängelkarte und/oder ein Bußgeldverfahren geführt werden (klingt zwar total blöd, ist aber so)
Zum zweiten Thema: Hausfriedensbruch
Kannst du knicken, das wirst du nicht durchziehen können, da ein Besitztum rundum SICHTBAR eingefriedet (eingezäunt o. ä) sein muss, ich lass dies aber auch gern von unseren JURA-Studenten weiter ausführen
ERGO: Bleibt nix unterm Strich, rechtmässiges Handeln steht hier auf der Tagesordnung.