[Recht] TÜV auf Privatgrundstück

Servus zusammen,

ich habe hier ein Rechtsproblem und würde gern ein paar Meinungen und Erfahrungen wissen. Evtl weiß auch jemand über die Rechtssprechung Bescheid.:vertrag:

Das Auto meiner Schwester steht seit einiger Zeit nicht Fahrbereit in der Einfahrt. Das Auto wird und kann z.Z. nicht bewegt werden. (Die Trommelbremmsen haben sich festgefressen). :mauer:
Das Auto wird auch definitiv nicht benutzt das meine Schwester auf Kur ist.
Nun ist der Tüv abgelaufen und ein eifriger Gesetzeshüter hat sich auch gleich drüm gekümmert
:boese:

Muß ein Auto was nicht fahrbereit (aber Angemeldet und Versichert ist) auf privatgrundstück steht Tüv haben??? :verwirrt:

Wer kann was dazu sagen?

Thomas, der sich mal drum kümmern soll

+ Dieser Beitrag wurde von thommyboy am 11.10.2006 bearbeitet

Ich frage mich eher was zum Teufel dieser besagte Gesetzeshüter auf dem Grundstück verloren hat?

Soweit ich weiß darf auf einen Privatgrundstück ein Fahrzeug rumstehen ohne TÜV solange keine Umweltschaden entsteht durch ggf. Auslaufen von öl oder Bezin.

Wie sonst sollte man Autos überwintern können…

Wenn man nicht total Blind ist, sieht man es auch vom Gehweg aus. Nur um den Zettel anzuhängen musste er in die Einfahrt :schläge:

Das ist dann schonmal Hausfriedensbruch! Und total verboten!

Du kannst auch auf Deinem Grundstück ein abgemeldetes fahrzeug stehen haben (Sommerfahrzeug) und wenn es kein TÜV hat auch … Ich kenne welche die abegmeldete Schrotthaufen auf dem Grundstück und solange es keinen stört ist das auch nicht verboten (Es sei den es verletzt das Bild der Wohnsiedlung etc. da kann das Ordnungsamt wohl einschreiten)

ich würd auch sagen das des auf privaten grundstücken stehn kann. ob mit oder OHNE tüv. und wegen dem strafzettel oder was du da bekommen hast würd ich gleich mal einspruch einreichen und ne anzeige wegen hausfriedensbruch stellen.
is ja echt unerhört was der oder die polizist(in) gemacht hat.

Gruß
Andi

Hallo,

so, das Jura-Studium muss ja was genutzt haben…

Solange das Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen, muss auch der TÜV-Termin eingehalten werden! Egal, wo es steht…

Hausfriedensbruch nach § 123 StGB ist das natürlich auch nicht, weil eine Widerrechtlichkeit nicht erkennbar ist.

Hoffentlich konnte ich ein wenig helfen…

Viele Grüße
Marc

Eine kleine Ergänzung: Es ist eine ganz normale Garageneinfahrt ohne Kette oder Tor.

Hat jemand was aus der aktuellen Rechtssprechung zur Hand auf das ich mich berufen kann?

Ich kann euch sagen, sooooo ein Hals hab ich schon wieder auf die grünen.

Aber wenn mal wirklich was ist …

Hallo,
Ich glaube schon das ein Fahrzeug welches angemeldet ist auch TÜV haben muß, könnte ja sonst jeder sagen das das Fahrzeug nicht bewegt wird. Ich hätte einfach die Nummernschilder abgeschraubt und in den Kofferaum gelegt dann sieht es aus als wenn der Wagen abgemeldet wäre. Und ein abgemeldetes Fahrzeug darf man auf einem Privatgrundstück stehen haben.

Gruss Dirk

Würde mich der Aussage von chillbert anschließen.
Das Problem ist, das das Auto angemeldet ist, ohne Nummernschild wäre das was anderes.

Ist aber schon ein Ding, das der auf Euer Grundstück geht!

Boris

Das war die richtige Aussage.

Ein Auto darf in einem privaten Hof bzw auf einem Grundstück abgestellt werden ohne das es TÜV hat und auch nicht angemeldet ist. Solange der Besitzer des Grundstückes nix dagegen hat, ist das kein Problem. Das Auto darf allerdings nicht umweltschädigend abgestellt werden!
Und man darf es ohne TÜV und Kennzeichen (nicht angemeldet) auf dem Bereich der StvZO nicht abstellen. Selbst wenn man es dort abstellt, darf man dieses nur zwei Wochen meines Wissens.

Ich hatte dieses Problem schonmal, deßhalb weiß ich das.

Gruß Jan

EDIT: @Thommyboy , hoffe ich konnte helfen

+ Dieser Beitrag wurde von blackhawk am 11.10.2006 bearbeitet

Was ich halt bräuchte ist ein Aktenzeichen oder ein § wo das eine oder andere klar drinsteht. :regeln:
Mein Problem ist: der klare Menschenverstand vs. Rechtswillkür.:schläge:

Da kann ich dem Herren das unter die Nase halten :vertrag:und die sache ist erledigt oder ich muß mich halt fügen. :traurig:



Aso, da kannst vielleicht @motorradteig fragen

Greetz

korrekte Aussage: Solange der PKW sich nicht im Bereich befindet, wo die STVZO gilt,dass ist ja nunmal Dein Grundstück, dann kann das Fahrzeug da stehen…egal ob angemeldet oder mit TÜV. Bezüglich Deiner Frage; WIE antworten? Schau auf die Verwarnung auf was sich bezogen wird und Du wirst den § finden, aber der gilt wahrscheinlich nur im Bereich der STVZO, somit obsolet. GRuss, Holger

+ Dieser Beitrag wurde von Holger5 am 11.10.2006 bearbeitet

Das Problem ist das das Auto angemeldet ist, daher ist es doch auch TÜV Plichtig.?
Wielange ist denn der TÜV abgelaufen?

Die Anzeige beläuft sich ja wie oben gesagt nur auf den darin genanten §, trifft das nicht zu kannst Du Einspruch erheben. Steht da also, Dein Auto stand auf der Straße kannst Du sagen das es nciht so war und das war es, dann kommt normal auch nichts mehr, denn das Verfahren ist zu teuer.

Boris

@sven_HX kann sicher auch sinnvolles beitragen :wink:

Hallo zusammen,

vielen Dank für die konstruktiven Beiträge.

Aber: Wie sieht das aus mit Werkstätten und Gebrauchtwagenhändlern. Die haben doch auch nicht alle eine Kette/ Schranke an Ihrer Einfahrt (so daß man es als befriedetes Gebiet bezeichnen könnte).

Da stehen doch auch oft abgemeldete und Tüvlose Autos da :verwirrt:

Gruß
Thomas
:verwirrt:

Zum einen sind diese, wie schon einige Male geschrieben wurde nicht angemeldet und nicht versichert. Du kannst das Auto mit Saisonkennzeichen versehen oder vorübergehend abmelden, dann kannst du es auf privatem Gelände ohne Probleme auch ohne TÜV Rumstehen haben (außer bei Umweltgefährdung).

TÜRLICH TÜRLICH @rob

Is genauso wie oben beschrieben.

Tüv muss vorhanden sein, genauso wie die Versicherung

Somit kann es auch sein, dass wenn die Versicherung nicht mehr existent ist und gekündigt wurde, ein Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz existiert…

Wenn ein KFZ für den öff. Straßenverkehr zugelassen ist muss TÜV drauf sein und muss auch eine Versicherung existieren. Somit kann hier für das oben genannte geparkte Auto eine Mängelkarte und/oder ein Bußgeldverfahren geführt werden (klingt zwar total blöd, ist aber so)

Zum zweiten Thema: Hausfriedensbruch
Kannst du knicken, das wirst du nicht durchziehen können, da ein Besitztum rundum SICHTBAR eingefriedet (eingezäunt o. ä) sein muss, ich lass dies aber auch gern von unseren JURA-Studenten weiter ausführen

ERGO: Bleibt nix unterm Strich, rechtmässiges Handeln steht hier auf der Tagesordnung.

Gruß
Sven