[Recht] TÜV auf Privatgrundstück

das sehe ich anders…

das Fahrzeug nimmt aber nicht am öffentlichen Strassenverkehr teil, solange es auf einem Privatgrundstück steht! Es muss nur dann TÜV drauf sein und Pflichtversicherung etc, wenn es sich im Strassenverkehr befindet (dazu zählt auch parken auf öffentlichen Strassen). Alles das regelt die Straßenverkehrs-Ordnung (STVO), aber wie im Wort schon steht „Straßenverkehr“.

Nach der Straßenverkehrs-Ordnung werden die Regeln für sämtliche Teilnehmer am Straßenverkehr klassifiziert, aber nicht für Privateigentum. Sobald er das Fahrzeug auf der Strasse geparkt hätte, dann kann er berechtigt einen Strafzettel erhalten.

Es sei denn, die Einfahrt des Privatgrundstücks gilt als öffentlicher Strassenverkehr was ich aber nicht glaube, da ich mein Grundstück nicht zwingend einzäunen muss?!

Gruss,
Holger

+ Dieser Beitrag wurde von Holger5 am 12.10.2006 bearbeitet

diese Diskussion erinnert mich doch glatt an GEZ…

Auto = Radio
Zulassung = „Radio-Benutzungsmöglichkeit“
TÜV = GEZ

auf Deutsch:
ein Auto ist angemeldet, steht auf dem eigenen Grundstück, hat aber keinen gültigen TÜV…
muss man TÜV haben?? Antwort: JA!
ob man jetzt fährt oder nicht, ist egal, denn man „könnte“ ja mit diesem Fahrzeug (mit Nummernschild) einfach auf die Straße fahren…
und die Polizei kann ja nicht davon ausgehen, dass das Fahrzeug wirklich nicht bewegt wird!

oben wird immer über das straffreie Abstellen (z.B. Überwintern) auf eigenem Gelände ohne TÜV gesprochen… klar, aber dann ist damit gemeint, dass das Fahrzeug nicht zugelassen ist! ob ohne Nummernschild oder mit Saisonkennzeichen!!!

Nein,der TÜV ist in dem Fall völlig uninteressant,man kann auf dem Grundstück abstellen was man will,wäre ja noch schöner.Solange,wie schon oben geschrieben,die Umwelt nicht irgendwie beeinflusst wird darf man da so viele Autos mit oder ohne TÜV,oder auch mit oder ohne Anmeldung abstellen wie man will.

Man KÖNNTE auch komplett ohne Anmeldung und TÜV fahren,diese Begründung ist somit völlig irrelevant.
Fakt ist:Wenn es mein Grundstück ist darf ich da abstellen was ich will!

Ist doch ganz einfach: Solange ein Fahrzeug angemeldet ist, muss es versichert sein und TÜV haben. Ist doch völlig egal wo es steht.

Darum werden ja auch Leute von Versicherungen geschickt, die die Landesplaketten abkratzen, wenn die Versicherung gekündigt wurde. Weil mit der Kündigung auch die Zulassung erloschen ist.



Aber nicht wenn es auf dem Grundstück steht!

auch dann…

Dann schon gar nicht

§ 29 Abs. 1 StVZO:

„Die Halter von Fahrzeugen, die ein eigenes amtliches Kennzeichen … haben müssen, haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten … in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.“

Die periodische Zwangsprüfung aller Kraftfahrzeuge und Anhänger auf Vorschriftsmäßigkeit bezieht sich damit ausnahmslos auf ALLE angemeldeten Fahrzeuge, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen.


Jetzt dürfte es doch nun aber endlich genug sein. Wenn ein Fahrzeug zugelassen ist, bestimmt der Staat was für Pflichten dem Halter obliegen. Und das ist nun mal die Versicherung und der TÜV. Es gibt doch auch auf der Zulassungsstelle keine Kennzeichen ohne TÜV und Versicherungsnachweis. Auch wenn das rundstück auf einem privaten Gelände steht gilt das.

All das ist nur dann nicht notwendig wenn es abgemeldet ist. Zum Beispiel Fahrzeuge die nicht über amtliche Kennzeichen verfügen da sie nur auf dem Werksgelände bewegt werden müssen nicht versichert sein und auch nicht TÜV geprüft!

@Holger5

Les mal meinen Beitrag oben. Da kannst du sicher sein, dass das stimmt.

@Wacken
Das Ordnungsamt geht sogar auf das Grundstück und entstempelt dort die Autos, wenn diese nicht über eine Pflichtversicherung verfügen…

Aber hier geht es um den TÜFFFFFFF und fakt ist, egal wo es geparkt ist, solange es für den öff. Straßenverkehr zugelassen ist und somit für das Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen zugeteilt ist, müssen TÜV, AU und auch eine Versicherung existieren!

Punkt.

Nach genaueren durchlesen muss ich da zustimmen…
Wenn das Fahrzeug ZUGELASSEN ist muss es auch TÜV haben, wenn es ABGEMELDET IST kann es sein wie es wil…

Weil ein zugelassenes Auto immer fahrbereit sein muss da es ja auch jederzeit losfahren kann…

Hatte mich am anfang verlesen…

ihr braucht gar nicht mehr zu diskutieren.

sven_hx weiss es defakto aus täglicher arbeit :wink:

also sobald ein fahrzeug zugelassen ist muss es tüv haben.
egal wo es steht !

so ist das nunmal und änderts ich auch nicht, wenn man drüber diskutiert :wink: