ich habe bei ebay wiedermal ein schnäppchen gemacht. tt armaturenbrett für nen euro. im auktionstext stand nur abholung, ich habe angefragt, ob er auch versendet, diese frage beantwortete er mit ja. nach erfolgreicher ersteigerung werde ich nur noch vertröstet, ich kann den gesamtbetrag nicht überweisen, da ich im paypal keine änderung vornehmen kann. der kauf ist nun schon 10 tage her.
ebay einschalten?
ich habe erstmal den auktionbetrag bezahlt, damit er mir keinen strick drehen kann
Dann überweise es ihm einfach, sollte er es dann nicht versenden ab zur Polizei. Den Schritt musste ich auch bereits einmal gehen und muss echt sagen die Polizei handelt schnell und zuverlässig. Es gibt für ebay Betrügerein schon eine eigene Abteilung die Leute aufspürt
Überweise, wenn sich der Verkäufer nicht meldet, den 1 Euro Verkaufspreis per Paypal. Die Paypaladresse nutzt du auch, um den Versand zu überweisen.
Dazu einfach auf Geld senden gehen und 12 Euro für ein DHL Maximalpaket überweisen.
Somit hat der Verkäufer den Verkaufspreis und die maximal anfallenden Transportkosten auf dem Hals und muss liefern.
Unabhängig davon müsste der Verkäufer auch liefern, wenn noch nicht bezahlt worden wäre, denn den Übergabeanspruch hast du ja schon.
Jedoch ist eine schon bezahlte Ware ein besseres Druckmittel auf Herausgabe.
Bei der 12 Euro Geld senden Überweisung als Verwendungszweck Versandkosten Artikelnummer 123456789 angeben und Lieferadresse mitteilen UND "bitte liefern Sie bis zum 30.09.2011 per DHL"
Somit hast du 1. eine Frist gesetzt und 2. den Transportweg/ das Unternehmen, was du ohnehin bezahlt hast, bestimmt.
Dann heißt es abwarten.
Am 1.10.2011 suchst du dir einen teuren Autoverwerter und lässt dir ein Angebot über ein vergleichbares TT Armaturenbrett machen oder du suchst dir ein teures Sofortkaufangebot eines vergleichbaren gebrauchten Armaturenbrett und druckst es aus.
Sollte in deinem gekauften TT Armaturenbrett nicht gebraucht drin stehen, kannst du auch zu Audi gehen und lässt dir ein Angebot eines Neuteils machen, das gilt auch, wenn der Verkäufer in der Artikelbeschreibung damit geworben hat, dass der Artikel wie neu ist.
Was dann kommt, bezeichnet man als "negatives Interesse", du holst dir vom Verkäufer den Schaden, den du erlitten hast, weil du auf das Geschäft vertraut hast.
Im Klartext heisst das, Rücktritt vom Kaufvertrag, du bekommst den 1 Euro und die 12 Euro vom Verkäufer zurück. Den 1 Euro ziehst du von der Armaturentafel, die du nun anderswo kaufen müsstest ab und holst dir das viele Geld, was du nun benötigen würdest, per Klage auch noch vom Verkäufer.
Eine Armaturentafel musst du übrigens nicht von dem erstrittenen Geld kaufen.
Man muss den Verkäufer nicht zwangsläufig anzeigen, man kann es aber tun. Jedoch würde ich nicht in den ersten drei Wochen mit diesen Mitteln um mich schlagen.
zwei Sachen, wenn du zum Autoverwerter fährst, denke bitte an eine schwarze (LZ9W) Beifahrertür für den 8P Dreitürer
und wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, kannst du nach Nossen kommen, ich zeig dir, wie du den Kleinkram schnell und zuverlässig selber hin bekommst. Erfahrungsgemäß ist je nach Auslastung der Amtsgerichte diese Angelegenheit in einem schriftlichen Verfahren, wenn der Streitwert 600 Euro nicht übersteigt, in einem halben bis dreiviertel Jahr erledigt.
Käuferschutz interessiert überhaupt niemanden, den garantiert das Kaufrecht im BGB. Somit kannst du die 12 Euro Versandkosten ruhig einsetzen… die bekommst du auf alle Fälle zurück, es dauert nur ein kleines bisschen.
Wenn du also 13 Euro hier investierst und der Verkäufer nicht liefern will (oder kann… das ist absolut auch egal!) sitzt du mit einem geschlossenen Kaufvertrag hier am allerlängsten Hebel …( nur meiner ist noch länger )
ähm 10 Tage ist nicht lang. Ist ja schließlich kein Händler der jeden Tag versendet. Gerade bei so großen Paketen ist es als Privatverkäufer nicht leicht das zu verpacken und einen geeigneten Versand zu finden etc… vllt. ist er ja auch in urlaub oder krank geworden?? und wegen einem € würd ich mich jetzt mal gar nicht verrückt machen!
wieso ist 10tage nicht lange weil er kein gewerblicher verkäufer ist???
wenn man etwas in ebay oder sonst wo verkauft, hat man somit auch die pflicht zeitgemäß zu liefern, nachdem man das geld erhalten hat!
Ich würde dem Verkäufer gewaltig in den A**** treten wenn es so lange dauern würde.
und weiter oben der herr, 12euro kostet vlllt ein maxitransport… die verpackungskosten und der aufwand ist kostenlos oder was??
Sowas finde ich absolut umverschämt, verkaufe selbst viel in ebay und setze die Versandkosten immer 1-2euro höher an, für Verpackung + Aufwand!
Gerade bei nem sperrigen Artikel verbraucht man leicht mal ne rolle klebeband usw.
übrigens, bei ebay melden bringt absolut null, selbst schon gehabt, wenn du mit paypal bezahlt hast bekommst du nach ner ewigkeit dein geld zurück, bei überweisung kommt dann iwann eine nachricht von ebay "anwalt nehmen"
Du hast absolut keine Ahnung. Natürlich kommt man mit Schadensersatzansprüchen durch, wenn der Verkäufer nicht liefert.
Die Pflichten aus einem Kaufvertrag sind schließlich für beide Seiten absolut verbindlich.
Du kannst mir ja dein Auto für einen Euro verkaufen, wenn du dich traust…
als versandkosten hat der verkäufer 45 euro angesetzt mit dhl.
wegen paket und co würde ich 50 euro überweisen, so billig bekomme ich nie ein intaktes tt a brett.
es nervt nur das er unter der woche angeblich auf montage ist, ich habe viele kumpels, die da für mich das paket aufgeben würden
Das stimmt so nicht. Liefern musst du, wie es im Kaufvertrag vereinbart worden ist. §433 Abs.1 BGB von vorheriger Kaufpreiszahlung steht da gar nichts.
Erst im §433 Abs. 2 BGB kommt die Kaufpreiszahlung, aber auch hier steht nichts davon, wann bezahlt werden muss. Es kann somit auch nach der Lieferung bezahlt werden.
Ja, wenn ich im Ebay etwas kaufe und nach Versandkosten frage und nur Versandkosten berechnet werden, ist natürlich nur der Versand zu bezahlen.
Verpackungskosten bezahle ich, wenn Verpackungskosten berechnet werden.
Aufwandskosten ? Was ist das?
Du kannst nochmals im den §433 Abs 1 BGB schauen. Wenn ich etwas kaufe, hat der Verkäufer der Sache dem Käufer das Eigentum an der Sache zu verschaffen und zu übergeben.
Die Einigung und Übergabe ist im §929 BGB geregelt. Welchen Aufwand ein Verkäufer mit der Übergabe hat, ist mir somit egal.
Das Stück Butter im Netto hat auch Aufwand verursacht, es wurde eine Kuh gemolken, es wurde Strom verbraucht, es wurde Paprier gedruckt, es wurde eingepackt, es wurde gekühlt, es wurde mit dem LKW transportiert, es wurde aus der Großpackung genommen, es wurde ins Kühlregal einsortiert und letztendlich muss die Verkäuferin es noch über den Scanner ziehen.
Dieser Aufwand ist im Kaufpreis von 1.29 Euro mit enthalten. Wenn also eine Schalttafel verkauft wird, wird sie so verkauft, wie sie ist.
Du kannst also nicht nachher geschissen kommen und sagen:
Ich musste mir einen TT kaufen, dazu musste ich ins Autohaus laufen/ fahren. Dann musste ich 4 Monate mit dem Taxi auf Arbeit fahren, weil ich den TT noch nicht hatte.
Dann konnte ich den TT in Ingolstadt abholen, dann musste ich damit einen Unfall bauen, dann musste ich die Schalttafel ausbauen, dann musste ich Fotos machen, die Schalttafel ins Ebay setzen… und letztendlich muss ich die auch noch zur Post bringen.
Aufwand hin oder her, wenn ich eine Sache verkaufe, muss ich bereit sein, die Sache zu einem bestimmten Preis auch abzugeben und nicht noch überlegen, wie ich 1 oder 2 zwei Euro für Klebeband und Karton aus dem Käufer presse.
Ist der Aufwand zu groß ein Flugzeug mit der Post zu verschicken, kann ich kein Flugzeug verkaufen und auch keinen Versand vertraglich vereinbaren oder zusichern. Wenn mir der Aufwand zu gross ist, muss ich Selbstabholung zum Vertragsbestandteil machen.
Unverschämt ist das gar nicht, du kannst Verträge nach Belieben gestalten. Wenn du dein Klebeband deinen Kunden in Rechnung stellst ist das in Ordnung.
Jetzt muss ich mal fragen, ob es unverschämt ist, wenn du dein Klebeband, auf der einen Seite deinen Kunden in Rechnung stellst um am Jahresende steuerlich als Betriebsausgabe trotzdem ansetzt…
Somit verdienst du an deinem Klebeband doch doppelt… findest du das auch unverschämt?
…
Hier hat der Verkäufer 45 Euro für den Versand vereinbart. Da der Versand nur 12 Euro kostet, ist davon auszugehen, dass der Verkäufer für die restliichen 33 Euro die Sache ordentlich verpackt und schnell verschickt.
Wenn also in 14 Tagen ein Hermespaket ankommt, würde ich vom Verkäufer zuviel bezahlte Transportkosten zurückfordern, weil Hermes nicht DHL ist.
Man gestaltet und schließt ja Verträge, wie BEIDE Parteien damit leben können und wenn nach Vertragsschluss einseitig etwas anderes bestimmt oder veranlasst wird, was zum Nachteil der anderen Vertragspartei führt, könnte man es als unverschämt bezeichnen.
Für 33 Euro Versandkosten reicht es garantiert nicht aus, dreimal Folie drumwickeln und 14 Tage verstreichen zu lassen, um die Ware zu versenden.
Hier steht zudem noch im Raum, ob der Verkäufer überhaupt Lust hat, seine Schalttafel überhaupt für einen Euro abzugeben.
Leider muss ich dich enttäuschen.
In diesem Fall hast du einen Streitwert von 1€.
Dein Anwalt, der dich trotz Haftpflicht meisstens auch 150€ Selbstbeteiligung kostet, würde dir sagen - Nehm den Verlust hin - alles andere kostet dich unnötig Geld.
Mal am Rande: mit dem oft angesprochenen 12 EURO Paket von DHL kann man kein Armaturenbrett verschicken, da das Gurtmaß nicht passt. Es bleibt höchstens das Paket mit Sperrgut-Service(30 EUR) oder der Maxitransport (45 EUR) übrig, wobei es mit den Maßen vom Sperrgut auch eng werden könnte.
meiner meinung nach habe ich einen kaufvertrag mit dem verkäufer und dieser ist bindend.
anwalt einschalten habe ich keine probleme, advocard mit 50 euro selbstbeteiligung.
der streitwert ist nicht der euro, sondern die ware, die ich dfafür erworben habe. wenn der verkäufer mehr geld hätte haben wollen, hätte er einen mindestpreis setzen können. da er aber sparen wollte, muss er auch mit verlust rechnen.
ich werde nächste woche mal rechtlichen beistand aufsuchen und mich beraten lassen.
sehe ich auch so, ich habe kein problem die 45 zu zahlen und würde noch 4 euro für aufwand und verpackung dazulegen.
was mich nervt, ist die mangelhafte kommunikation und das sinnlose rausgeschiebe.
problem ist, der standort ist nicht um die ecke, sondern gut 500km entfernt. bis 150 km würde ich abholen fahren.
Eventuell findet sich ja hier jemand dem du vertraust und der es für dich abholen und verschicken könnte. Glaube ja nicht, dass es wirklich am Versand liegt, der will das Teil einfach nicht für 1€ hergeben
Ja aber wenn der das Teil für 1,00 € nicht her geben möchte, das hätte er sich auch vorher überlegen können und das Angebot rechtzeitig rausnehmen, solange noch keine Gebote da waren.
Wenn ich etwas für 7 Tage rein stelle und zum 5. Tag noch keine Beobachter habe und Bieter, dann bin ich doch lieber vorsichtig und nehm das Teil raus.
Besteht außerdem für ihn nicht die Möglichkeit NACH dem Kauf auch noch sowas zu sagen wie: "Sorry, das Teil hat nen 5 Meter langen Riss und er könne es deswegen doch nicht rausgeben" oder sowas?
Also ich würde wohl unter diesen Umständen auch nicht lange rum machen und Rechtsbeistand zuziehen.