ich kann dir das Teil in Trier abholen, is kein Thema!
das klingt doch super, ich kläre die abholung ab und gebe dir bescheid.
Ja dumm gelaufen für ihn, wollt wohl sparen und hat wahrscheinlich gedacht: "Jo, läuft schon!".
Hab grad mal nachgesehen, die Provision richtet sich nach dem Verkaufspreis am Ende der Aktion, also egal ob Startpreis 1€, 100€ oder 500€ immer 9% des Verkaufspreises. Nur die Angebotsgebühr richtet sich nach dem Startpreis und diese max. 4,80 € (ab 250 € Startpreis) wären mir es wert.
Aber das Alles hilft dem Theadersteller auch nicht weiter Ich habe damit leiter keine Erfahrungen, ist mir zum Glück noch nicht passiert sowas.
1€ für ein Amaturenbrett ist halt auch peinlich günstig und ich wüsste nicht ob der Euro mir den ganzen Stress mit Anwalt usw. wert wäre, auch wenn ohne Zweifel ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Ah! Siehste papa-rene schon hat sich ein lieber A3-freund gefunden Jetzt bin ich mal gespannt was dabei rauskommt. Halt uns bitte auf dem Laufenden
auf alle fälle, es soll ja noch ein umbauthread mit dem tt a brett kommen.
fehlen zum glück nicht mehr viele teile
und der eine euro bzw. käuferschutz wäre mir mit einer normalen überweisung auch egal !
Das stimmt so nicht, der Anwalt wird eine Frist zur Erfüllung des KV setzen. Verstreicht diese Frist, wird er einen Rücktritt vom Kaufvertrag dem Verkäufer erklären und klagt auf die Summe, die ein gleichwertiges Armaturenbrett kosten würde. Also Streitwert rund 400 Euro.
Dann kommt es zum Schadensersatz statt der Leistung und es wird hier nicht um einen Euro geklagt, sondern um den Schaden, den der Käufer erlitten hat, weil er auf das Geschäft vertraut hat.
Erstens hat eine Haftpflicht generell nichts mit dem Ausgleich von Rechtsanwaltsgebühren zu tun und zweitens, wer eine Rechtschutzversicherung mit SB abschließt nur um im Jahr 20 Euro zu sparen, ist selber schuld…
Natürlich kann der Verkäufer mitteilen, dass der Artikel kaputt gegangen ist, gestohlen wurde oder dass er keine Lust hat, die Ware auszuhändigen.
Im Endeffekt ist es egal, wenn er nicht liefert oder vielleicht liefert und das Paket unversichert verschickt wird und auf dem Postweg verloren geht…
Der Käufer hat in jedem Fall das Recht auf Erfüllung des geschlossenen Kaufvertrages. (Übergabe und Übereignung) (immer, immer, immer, immer,…,…,…)
Man kann sich versuchen gütlich zu einigen, evtl. fällt der Vertragspartner darauf herein (wenn er einfach keine Ahnung hat)
Wenn er schlau ist, wird in jedem Fall bei Nichterfüllung Kaufvertrag um SE geklagt und im Kaufrecht ist es relativ einfach SE zu bekommen, wenn der Vertrag nicht eingehalten wird.
schreiben kann man hier ja viel aber was am Ende dabei heraus kommt steht auf einem ganz anderem Blatt.
Werde die Sache hier mal beobachten was raus kommt.
@mgor wahrscheinlich kennst du dich damit besser aus als mein Anwalt - ich selber habe damit nich viel am Hut
den ausgang der geschichte werde ich auf alle fälle posten.
er hatte sich mal kurz gemeldet, abholen geht klar, abernur nach vereinbarung. ich warte seid gestern mittag wiedermal auf eine antwort
Du hast den Sachverhalt (ohne das ich deine Darstellung abschließend gewürdigt habe) vermutlich zutreffend dargestellt, problematisch wird es allerdings wenn vom Verkäufer nichts zu holen ist, dann kann man zwar viel Geld einsetzen um letztlich einen Titel gegen ihn zu erwirken, aber greif dann mal einem nackten Mann in die Tasche!
Also m. M. mit Nachdruck versuchen den Artikel zu bekommen (einfach weil es nervt, wenn solche Leute damit durchkommen) aber weder Nerven noch größere Beträge dafür aufwenden, auch wenn diese durch den Verkäufer erstattet werden müssten - denn wenn er nix hat gehst du leer aus!
ich würde erstmal mit dem anwalt drohen, mal gucken wie der reagiert.
und einen nackten mann in die tasche greifen ?!??!
DER HAT ´N TT-Armaturenbrett ?!? passendes auto vllt auch noch.
mfg
so er hat sich heute früh gemeldet, ich soll ein paar termine vorschlagen
mal gucken , was kommt
Und mit Paypal haste eine Betrügerfirma am Hals, auch nicht besser
So ein Titel hat man schließlich 30 Jahre lang.
D.h. 30 Jahre lang kann man an den Arbeitgeber herantreten und Lohn/ Gehaltspfändungen erwirken, Konten pfänden oder den Vollzieher die Schränke in der Wohnung des Schuldners durchsuchen lassen.
In 30 Jahren ändert sich viel, man könnte eine Freundin haben oder heiraten, auf alle Fälle hat der Schuldner immer den Vollzieher am Hals, wenn es der Gläubiger so will. (30 Jahre lang)
In 30 Jahren kann es auch sein, dass man erbt. Die Chance, dass man über diese lange Laufzeit nicht an sein Geld kommt, ist gering. Letztendlich kommen dazu noch Zinsen.
Und ich weiß nicht, ob es sich lohnt, für 400 Euro Insolvenz anzumelden.
Letztendlich bleibt abzuwarten, was hier rauskommt. Günstig für den Verkäufer ist es, das Brett zu verschicken.
Gibts hier schon was Neues? Brett geliefert bekommen??
so, heute ist das a brett gekommen.
paddy85 hat es abgeholt beim vk und mir geschickt, alles in butter
haste ja glück gehabt gut das es das forum gibt ^^
jop, sonst hätte sich das bestimmt noch ewig gezogen