ok aber warte mal die Tassen waren von meiner Freundin. (Sprich vom Vater)
Kann man dann nicht seine Rechtsschutz nehmen weil er über mich verkauft hat.
ok aber warte mal die Tassen waren von meiner Freundin. (Sprich vom Vater)
Kann man dann nicht seine Rechtsschutz nehmen weil er über mich verkauft hat.
Dann würde ich mich einfach mal bei SEINER Rechtsschutzversicherung erkundigen.
Matse
Ich leih mir die Pistole von meinem Vater und erschiess einen, kann ich nun die Rechtsschutz meines Vaters nehmen… OK krasses Beispiel, soll aber verdeutlichen, dass es nicht funktioniert, das Rechtsgeschäft, welches ja zur Debatte steht, wurde ja nicht mit dem Vater abgewickelt, beteiligt sind hier der Käufer und Verkäufer und Ebay, der dieses Rechtsgeschäft abgewickelt oder vielmehr die Plattform zur Verfügung gestellt hat.
Sorry, doch das wird nicht funktionieren.
Würde einen Brief aufsetzen, den Vorfall dort schildern und trotzdem mit rechtlichen Schritten drohen, auch wenn Du diese nicht durchsetzen wirst, mal schauen was passiert.
Wünsche Dir viel Erfolg
Gruß
Paulaner
ok ich wollte halt nur wissen ob es gehen würde.