Problem mit Ebay Käufer und Ebay

Blöde Sache.

Wie willst du denn gegen ebay vorgehen? Ist ebay überhaupt verpflichtet dir einen Account zu gewähren? Ich glaube nicht das du einen Anspruch auf einen ebay-Account hast.

Hier mal der Nutzungsvertrag:

§ 4 Sanktionen, Sperrung und Kündigung
eBay kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Mitglied gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die eBay-AGB oder die eBay-Grundsätze verletzt oder wenn eBay ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz der Mitglieder vor betrügerischen Aktivitäten:

Löschen von Angeboten oder sonstigen Inhalten

Verwarnung von Mitgliedern

Be-/Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes

Aberkennung des PowerSeller-Status

Vorläufige Sperrung

Endgültige Sperrung

Bei der Wahl einer Maßnahme berücksichtigt eBay die berechtigten Interessen des betroffenen Mitglieds, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Mitglied den Verstoß nicht verschuldet hat.

eBay kann ein Mitglied endgültig von der Nutzung der eBay-Website ausschließen (endgültige Sperre), wenn es

im Bewertungssystem gemäß § 6 wiederholt negative Bewertungen erhalten hat und die Sperrung zur Wahrung der Interessen der anderen Marktteilnehmer geboten ist.

falsche Kontaktdaten angegeben hat, insbesondere eine falsche oder ungültige E-Mail-Adresse.

sein Mitgliedskonto überträgt.

andere eBay-Mitglieder oder eBay in erheblichem Maße schädigt, insbesondere Leistungen von eBay missbraucht.

ein anderer wichtiger Grund vorliegt.

Nachdem ein Mitglied endgültig gesperrt wurde, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten Mitgliedskontos oder des Bewertungsprofils.

Sobald ein Mitglied gesperrt wurde, darf dieses Mitglied die eBay-Website auch mit anderen Mitgliedskonten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden.

Mitglieder können diesen Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Für die Kündigungserklärung genügt eine schriftliche Mitteilung an den Vertragspartner oder eine E-Mail an den Kundenservice. Weitere Informationen

eBay kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Sperrung bleibt hiervon unberührt.

Frag ebay dochmal nach dem Grund warum sie deinen Account gesperrt haben.

Ich kann nicht verstehen warum Du Dich so lange (sechs Monate) persönlich mit dem Käufer oder Ebay rumstreitest. Ich hätte ALLERSPÄTESTENS nach der "Schwiegervater-ist-Polizist"-Email einen Rechtsanwalt kontaktiert.

Die meisten Leute geben kleinbei sobald sie merken das Rechtsanwälte eingesetzt werden, bzw. Rechtsanwälte schöpfen den rechtlichen Rahmen in Deinem Interesse aus.

Also, auf zum Anwalt. Ich würde über diesen Schritt auch weder Ebay noch den Käufer informieren, das wird dann Dein Anwalt schon besorgen.

Wenn Du Rechtsschutz hast (ist meiner Ansicht nach ein MUSS in der heutigen Zeit) dann kontaktier diese VOR Deinem Anwaltsbesuch. Lass Dir eine Kostenzusage und Fallnummer von denen geben.

Hast Du keinen Rechtsschutz dann lass Dir vom Rechtsanwalt einen "Kostenvoranschlag" geben bevor er für Dich tätig wird.

Hallo

Ebay bucjt doch per Lastschrift ab oder?! Geh doch einfach mal zur Bank und schilder denen deinen Fall. Normalerweise geben die Beträge nur innerhalb sechs Wochen zurück, aber in deinem Fall vielleicht machen die vielleicht mal eine Ausnahme. Habe gerade mal meine Freundin gefragt, die in der Bank arbeitet und die meinte, in machen Fällen geben die Buchungen innerhalb eines Jahres wieder zurück!
Wenn Ebay so drauf ist würde ich es mal so versuchen und wenn dann nichts geht auf jeden Fall mit Anwalt drohen.
Den Käufer würde ich sowieso anzeigen, da er ja was wahrscheinlich was falsches bei Ebay ausgesagt hat. Ein kleiner Brief vom Anwalt und er meldet sich so schnell bei dir, das glaubste garnicht!

Ok bevor es gleich losgeht. Ich habe kein Rechtsschutz!
Ich weiß ich hätte das schon längst haben sollen, aber ich habe es noch nicht geschafft das zu erledigen.

Werde ich als nächstes Sofort machen.

Der Rechtsschutz tritt erst ab 3 Monaten in Kraft. (Also ab dem 3 Monat kann ich ihn nutzen oder?)

Ansonsten muss ich es weiter versuchen mich mit Ebay zu verständigen.

Der Rechtsschutz gilt aber nur für Vorfälle ab dem Datum des Inkrafttretens. Also in diesem Falle NICHT.

Matse

Moin Helder,
du ärgerst dich jetzt 6 Monate, nun zieh ein Schlußstrich.
Du wurdest verarscht, dass passiert.
Du wirst nicht zu deinem Recht kommen, weil ein Anwalt wäre ohne Rechtschutz zu teuer.
Deine Mühe sich bei eBay zu beschweren ist und bleibt ohne Anwalt vergebens.
Der Typ wird sich nicht ohne guten Grund (Anwalt) mit dir auseinander setzen, denn er hätte ja nur Schlechtes davon.

Es tut mir für dich leid, aber es lohnt jetzt nicht mehr, noch Kraft und Zeit in diese Geschichte zu stecken. Mach dir ein neues eBay Konto auf und lebe mit den Nachteilen, dafür ohne weiteren Stress.

Denk dir nichts, Ebay ist nicht mehr ganz sauber.

Ich hatte exakt 780 positive und 3 negative Bewertungen.

Eine Person hatte auf sämtliche artikel von mir geboten(war 7 hemden die ich verkaufte).
Das kam wohl Ebay komisch vor und was haben die gemacht?? Mich einfach gesperrt, ich habe 2 wochen lang mit denen hin und her gemailt, alles vergeblich, obwohl ich absolut mit 100%iger sicherheit nicht auf meine eigenen Auktionen geboten hatte.

Ebay ist der beschissenste Verein den es gibt. Der Marktplatz selbst ist spitze, aber die, die das ganze verwalten sind wirklich das allerletzte!!

Das ist laut eBay AGB NICHT zulässig.

Matse

Zulässig oder nicht…die verarschen einen, also kann man die wohl auch "verarschen".

Finde das schon hart, was hier geschildert wird.

Ich sag ja…für eine Preisübersicht finde ich ebay ganz gut, aber ich kaufe wieder mehr und mehr bei den lokalen Händlern hier. Mag es auch mal 5 Euro teurer sein…ich habe weniger Streß und den Ansprechpartner direkt vor Ort. Das schätze ich nach und nach mehr als diesen ebay-Handel.

@Mozart

Natürlich hast Du auf gewisse Weise Recht. Bei Neuware würde ich auch nicht via eBucht kaufen, aber bei gebrauchter Ware gibts ja keine wirklichen Alternativen …

Matse

Ja stimmt…aber schau Dir einfach an, wie sehr sich das in den letzten Jahren gehäuft hat, dass bei Ebay was schief läuft. Falsche Angaben, dubiose Anbieter, Geld weg…ist doch alles keine Seltenheit mehr. Auch positive Bewertungen schützen vor Schaden nicht…zudem kann man dann ja auch noch seine Bewertungen schützen und privatisieren…unglaublich. Damit macht man diese ganze Bewertungssache zur Farce. Dazu kommen die Reaktionen von ebay…manchmal reagieren die gar nicht oder sie sperren den falschen User (und nehmen das nichtmal zurück)… Alles keine wirklich vertrauensvolle Sache mehr.

@Mozart da hast du echt recht es wird immer teurer und man wird noch mehr -öfter über den tisch gezogen…

mfg

Zitier bitte den dafür vorgesehenen Bereich der AGB, denn in einem c't Artikel (vor ca. einem Jahr) hieß es, dass es durch eBay in keiner Weise verboten wird, mehrere Accounts zu haben. Es ist nur verboten, auf eigene Artikel zu bieten. Kann ja sein, dass es in den AGBs geändert wurde, glaube ich aber erst dann, wenn ich es lese.

@Matzel

So, nun habe ich selbst in die AGBs geschaut.

UND ES NERVT MICH, DASS ANDAUERND PERSONEN IHRE PERSÖNLICHE MEINUNG ALS TATSACHE DARSTELLEN!! Hört bitte auf damit, viele Leute glauben einfach was behauptet wird, wenn es als Tatsache dargestellt wird, damit ist niemandem geholfen.

Zitat eBay AGBs:
Grundsätzlich steht es Mitgliedern frei, mehrere Mitgliedskonten bei eBay zu eröffnen. Der Missbrauch von Mitgliedskonten, insbesondere bei der Abgabe von Geboten im Rahmen einer Auktion und/oder bei der Abgabe von Bewertungen im Rahmen des Bewertungssystems, ist verboten (siehe auch § 10 Abs. 6).

Dann lies bitte auch alles:
Zitat:
§ 4 Sanktionen, Sperrung und Kündigung

3.
Sobald ein Mitglied gesperrt wurde, darf dieses Mitglied die eBay-Website auch mit anderen Mitgliedskonten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden.

Da sein Konto gesperrt wurde widerspricht eine Neuanmeldung sehr wohl den AGBs. Aber wie schon gesagt, Ebay macht sowieso keinen grossen Spaß mehr.

ich kann ja sowieso nichts mehr machen auf meinem Namen müsste einen anderen Namen nehmen.

Ich finde es trotzdem blöd, weil ich es gerne auf meinem Laufen lasse.
Bin da so ein Ordnungs mensch, mag alles im Überblick haben.

Genau das darfst Du ja nicht. Aber egal, ich denke ich hätte sowieso keine Lust mehr da überhaupt noch irgendwas zu verkaufen.

Naja, mach Dir nix draus, jeder kann sich mal irren … :biggrin: Meine Meinung bezog sich im Endeffekt darauf dass man sich nicht wieder anmelden darf wenn man rausgeflogen ist.

Matse

Ich entschuldige mich. Die Emotionen sind so hochgekocht bei mir :rolleyes:! Du hast in dem Fall natürlich doch recht, wenn man gesperrt wird, wird man komplett (als Person) ausgeschlossen.

Ähm, verstehe das nicht ganz…
Wenn du Sachen zur Post gibst, sind diese ab der Übergabe Eigentum der Post, wenn nun ein Schaden auftritt, hat in erster Linie die Post dafür grade zu stehen wenn du nachweisen kannst, das die Tassen bei versand noch in ordnung waren (was mit dem einstellen bei ebay, fotos etc. meines Erachtens leicht zu beweisen sein wird).
Warum geht dir dann ebay ans genick noch dazu, wenn keine Fotos von den Beschädigungen vorliegen, die Ware nicht zurückgeschickt wurde…
Weiters nehme ich an oder hoffe für dich, das du keinen finenziellen Schaden erlitten hast weil die 170euro ja von ebay erstattet wurden und nicht von deinem konto abgebucht wurden - oder?

Meines Erachtens kannst du nur versuchen, eine Einigung mit ebay zu finden…