Polizeikontrolle, wisst ihr wie hoch die strafe ungefähr wird?

Servus,
also was passiert wenn man angehalten wird und

fahrwerk
distanzscheiben, VA und HA
flegen
sportluftilter
Frontscheinwerfer ohne LWR
Frontscheibenaufkleber zu breit
Fächerkrümmer
Motorhaube

nicht eingetragen sind. Auto wurde stillgelegt, steht jetzt auf dem Polizeiparkplatz.

Wissit ihr was man da für eine Strafe bekommt, wenn die Probezeit schon mal verlängert wurde?

PS:Ich habe dieses problem nicht, aber ein bekannter, und wollte schon mal was rausfinden, was da passieren kann.
Ach ja, und bitte keine kommentare wie, "Hättest es einfach eingetragen", ich weis selbst das es das beste ist. Bei mir ist alles schön eingetragen:)

ich weiß das man damals 3 punkte bekommen hat wenn ein fahrwerk nicht einträgt, wie das mit der neuen regelung ist, weiß ich aber nicht.

Das würde mich auch mal Interessieren kannst uns ja bescheid sagen was dein Freund für jedes einzelne vergehn an Strafe bekommen hat wenn es soweit ist KarlMarx

Ja klar, aber ich hoff er darf den Schein behalten.
Aber falls jemand trozdem schon mal sowas erlebt hat, kann sich ja hier melden

Haha, geil. Bin gespannt, was bei rauskommt :breaker:

ich zitiere hier mal aus einem anderen Forum:
"PflVG § 6 (1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen. (3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört."

Da ohne Eintragnug der Teile der Versicherungsschutz erlischt dürfte wohl dieser Paragraf gelten. Wichtig ist immer das "bis zu", wobei es hier wohl nix mit der Fahrlässigkeit wäre (das wäre eher z.B. wenn man n Fahrwerk eingebaut hat und verpennt hat dass die Federn davon eingetragen werden müssten). Da das Fahrzeug eingezogen wurde denke ich mal dass die von Vorsatz ausgehen, also davon dass er wusste dass durch die Umbuaten der Versicherungsschutz an seinem KFZ erloschen war.

Zudem kommen wohl 6 Pünktchen gleich dazu, weiss aber nicht ob das nach alter oder neuer Zählung gilt.
Führerschein behalten bei so einer Aktion? Eher nicht.

ich glaube auch, er kann nicht wegen jeder nicht-eintragung belangt werden. sondern nur für eine sache, sprich allgemein fahren ohne betriebserlaubnis/versicherungsschutz :wink:

mfg

Ob die Sachen eine ABE haben kommt ,aber auch zum tragen.

Ich hab gelesen er darf den Schein behalten , weil es ein b Verstoß ist, trotzt verlängerter Probezeit.
So hab ich es verstanden:)
Und es gibt keine abe, muss alles eingetragen werden.

Dann hast du es nicht verstanden. Fahren ohne Betriebserlaubnis ist ein A Verstoß.

Shit, heist es jetzt der Schein kommt weg oder nur mpu?

Und wie definierst du weg?
Weg in Sinne von, nur par Monaten oder weg im Sinne von, komplett neu machen ?

Warst du betrunken ? Nur dann gibts ne MPU

du, ähm… dein Bekannter, könnte Glück haben, dass nur die Strafe für das Verkehrsdelikt auf "ihn" zukommt. Der Führerschein ist erst beim 3. A-Verstoß komplett weg. und darf dann erst nach frühestens 3 Monaten neu gemacht werden

Allerdings wird er die Dinge, sofern überhaupt möglich, unverzüglich eintragen lassen müssen, oder den Serienzustand wieder herstellen müssen.

Keine Sorge :slight_smile: ich bins net:) weil hier Andeutungen gemacht wurden:) so viel hab ich ja nicht mal an meinen Audi gemacht:)))))

Aber find ich irgendwie komisch, hab immer gedacht man verliert bei sowas schnell seinen Schein, es ist ja Mega viel net eingetragen. Weil vom Gefühl her find ich es ja schon schlimm wenn die Polizei merkt das ich keine Reflektoren an meinem Heck habe :slight_smile: kommen aber noch hin

Da hat dein Bekannter Glück, dass ihm die Sachen alle zur selben Zeit vorgeworfen werden. Da zählt dann nur, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist. und nicht wie viele Dinge dazu beigetragen haben.

Die Frontscheinwerfer ohne LWR sind übrigens nicht eintragungsfähig, wenn der Wagen eine EZ nach 31.12.1989 hat.

Ich habe ein deutsches Fahrzeug EZ 1991 ohne LWR (eingetragen) :biggrin:

Es gab gewisse Übergangsfrist. Allerdings musste diese "Austragung" von vornherein im Schein eingetragen sein. Scheint hier ja nicht der Fall zu sein, sonst wäre es kein Mangel.

Wie tief ging der denn runter…???

Also ist die Geld Strafe auch nur auf eines ???