ja, wegen parkens, denn als falschparken kann man das eigentlich nicht bezeichnen. natürlich hat's mich auch erwischt. 25 euronen wollen die herren in grün dafür.
meine frage: macht es sinn, eine erklärung (keinen widerspruch) deswegen einzureichen? so nach dem motto: "bin ein armer student, niemand wurde behindert oder gefährdet, auf dem parkplatz wird seit jahren täglich von studenten geparkt und nicht verwarnt, parkplatzmangel in hochschulnähe…"
hintergrund ist folgender: auf einem zufahrtsweg zum hochschulparkplatz (also nicht wirklich eine öffentliche straße, einen namen hat sie nicht) kann man am rand parken, wenn man mit einer reifenbreite den asphalt verläßt und auf der "grünfläche" parkt (die mittlerweile eh nur erde ist). würde man voll auf dem asphalt bleiben wäre die straße schon sehr eng für alle vorbeifahrenden.
da wird wie gesagt seit jahren von studenten immer geparkt, sind immerhin etwa 6-7 zusätzliche parkplätze.
und daß die polizei für "halbseitig [anmerkung: maßlos übertrieben] auf grünfläche parken" auf dem hochschulparkplatz ohne behinderung oder gefährdung von studenten 25€ verlangt halte ich für ein wenig übertrieben oder was meint ihr?
lohnt es sich? oder zahlen und gut ist's? ich bestreite den sachverhalt natürlich in keinster weise.
Wegen 25 Euro wüd ich nicht dagegen angehn,das lohnt sich doch net,wenn du pech hast zahlst du am ende noch drauf,evtl. Gerichtskosten,Anwaltskosten ,Verwaltungsgebühren und und und…
Wenn durch dein Parken am Straßenrand z.B. die Feuerwehr mit ihren großen LKW´s net an deinem Auto vorbeikommt wirst du wohl kaum chancen haben dagegen anzugehn und zu gewinnen,die machen ja auch teilweise Foto´s wie du geparkt hast und nehmen sogar noch Maß wie breit die Straße zu dem Zeitpunkt ist und ob dann noch ein LKW durchkommen würde…
Laut deinem Fotos scheint die straße nich grad die breiteste zu sein und somit würdest du,wenn du da parken würdest den Rettungsweg blockieren oder zumindestens behindern was dann zu nem dicken Knöllchen führen kann
Seit doch froh, dass ihr bis jetzt immer umsonst da parken "druftet"!
Wenn, wie du sagst, der Grünstreifen nur noch Erde ist, ist schon genug kaputt gegangen. Es gibt halt Regeln an die sich jeder halten muss. Ihr bzw. du wirst da keinen Erfolg haben.
Ausserdem weiß ich gar nicht, warum gerade die Studenten immer und gegen alles Beschwerde einreichen oder klagen müssen??? Da hab ich mich bei den Studiengebühren schon gefragt. Anstatt 2 oder 3 Jahre lang zu klagen, sollen diese Leute lieber sehen, dass sie ihre Regelstudienzeit einhalten oder vielleicht unterbieten, damit sie umso schnelle keine Gebühren mehr zahlen, sonder GELD VERDIENEN können (müssen). Sorry, musste mal gesagt werden.
wie gesagt: es geht mir nicht darum, ob ich im recht bin oder nicht! ich seh's ja ein, wenngleich ich auch nicht verstehe, warum die da dann noch nie aufgeschrieben haben, obwohl sie schonmal da waren. es geht mir nur um die höhe der strafe. ich meine gehört zu haben, daß die polizei da möglichkeiten hat, die höhe für studenten und harz-empfänger zu mindern. hat man da prinzipiell aussicht auf erfolg?
@eraser112: bei der gelegenheit gleich generell über studenten herzuziehen und deine persönliche meinung kund zu tun halte ich für unangebracht.
wenn du sehr viel glück hast wird der sachbearbeiter deinen widerspruch wohlwollend zur kenntnis nehmen und den betrag mindern oder das bußgeldverfahren einstellen.
die wahrscheinlichkeit dafür ist allerdings extrem gering. grösstes problem daher: beim widerspruch wird das verwarnungsgeld zum regulären bußgeld und du zahlst noch zusätzlich die verwaltungsgebühren, am ende also in etwa das doppelte.
am besten wäre es daher sicherlich, die 25 euro als lehrgeld (im wahrsten sinne des wortes) zu verbuchen und die situation in der gasse in nächster zeit zu beobachten. evlt. war die kontrolle dort nur eine einmalige aktion und in nächster zeit ist wieder freie fahrt (besser: freies parken) angesagt.
ernsthafte diskussionen über rechtmässigkeit der verwarnung ("war ja gar nicht das halbe auto" etc.) führen dagegen sicherlich zu keinem für dich positiven ergebnis ;))
grüsse
boris (der selbst während dem studium die parkraumverwaltungsbehörden mit einen nicht zu niedrigen dreistelligten betrag an verwarnungsgeldern unterstützt hat)
ab wann greift gewohnheitsrecht? hab im jura exkurs nicht aufgepasst, allerdings wenn ein verhalten über einen gewissen zeitraum geduldet wird hat man auch ein recht darauf es weiterführen zu dürfen…zusätzlich ist die frag ezu klären ob es sich um ein privatgrundstück handelt. weiß nicht ob die polizei da überhaupt knöllchen verteilen darf. allerdings sollte es ich um einen rettungsweg oder eine liefereinfahrt handeln kannst du froh sein wenn es nur bei 25 euro geblieben ist, denn dann warst du im unrecht, und es hätte noch wesnetlich teurer kommen können.
Ich denke ned, dass du dagegen was machen kannst.
Wir haben bei uns an der FH das selbe Problem. Gerade jetzt, wo die neuen Erstsemester angefangen haben, sind die Parkplätze morgens um 8 Uhr rappelvoll. Wir haben auch eine Zufahrtsstraße zum Parkplatz, die fast ausschließlich von Studenten und Lehrkräften benutzt wird. Dort parken auch ständig Autos am Rand…da is die Stadt aber hinterher und kassiert gnadenlos ab, obwohl da Platz ohne Ende is (da käme sogar noch locker 40tonner durch, wenn auf beiden Seiten geparkt würde). Aber die Kassen sind überall leer und die haben da wohl kein Erbarmen…
also ich würde ja sagen das es schon Schulgelände ist. Wenn dem so ist, dann lohnt es sich auf jeden Fall dagegen vorzugehen. Da die Polizei auf Privatgelände keine Knollen verteilen darf. Wenn es dagegen Öffentliches Straßenland ist wirst du da wenig erfolg haben denk ich.
Du scheinst ja zu wissen wovon Du schreibst, hast sicherlich nie eine Hochschule von innen gesehen, geschweige denn mal mit dem Zusammenstellen von einem persönlichen Curriculum auseinandergesetzt…*Daumen
Sorry, musste mal gesagt werden
Zum Thema: Ich denke mal das Du keine Chance hast, Knöllchen ist Knöllchen. Aber kannst es ja mal versuchen. Wird dann aber evtl. teurer (wurde ja auch schon geschrieben).
Gruß
[quote]
[…]
Ausserdem weiß ich gar nicht, warum gerade die Studenten immer und gegen alles Beschwerde einreichen oder klagen müssen??? Da hab ich mich bei den Studiengebühren schon gefragt. Anstatt 2 oder 3 Jahre lang zu klagen, sollen diese Leute lieber sehen, dass sie ihre Regelstudienzeit einhalten oder vielleicht unterbieten, damit sie umso schnelle keine Gebühren mehr zahlen, sonder GELD VERDIENEN können (müssen). Sorry, musste mal gesagt werden.
Zum thema:
ich hab leider auch schon die erfahrung gemacht, dass die pol auf privaten einfahrten zettel verteilen darf, zb. wenn es sich um eine feuerwehrzufahrt handelt…
und auf dem foto sieht es ganz so aus, als sei der weg gut dazu fähig nen löschzug durchzulassen wenn da keine autos stehen…
zum einspruch: hat wenig sinn, du musst dann schon bis vor gericht ziehen, weil nach den ersten einsprüchen werden nur die verwaltungsgebühren steigen…
also ich kann aus eigener Erfahrung sagen das es möglich ist, mit guter "Ausrede" den Betrag vermindern! Nur war dass zu ner Zeit als ich noch meinen 18Jahre alten Fiesta gefahren bin! Wenn die nette Dame mich da (wie in deinem Fall) mit nem 2001er A3 hätte vorfahren sehen, hätt die mir bestimmt den Vogel gezeigt, von wegen minderung keine Kohle und dann Audi fahren