polizei schreibt studenten wegen parkens auf

Hallo!

Also ehrlich gesagt geh ich da von aus, dass sich irgendwer beklagt hat dass der grünstreifen nicht mehr grün sondern eben Erde ist (wie du geschrieben hast). Und wenn das einen Anwohner oder sonst irgendwen, oder sogar die Hochschulleitung selbst(?!?) stört und sie was dagegen tun wollen, kann es die Polizei nun mal auch nicht bringen zu sagen, das interessiert uns nicht. Da sind ide auch im Zugzwang! Wenn Jahrelang keiner was macht scheint mir das die einzig logische Erklärung dafür.

Fest steht, auf Grünstreifen darf man nicht Parken und die Restfahrbahnbreite muss mindestens 3 Meter betragen (nicht der Platz der bleibt, sondern bis zur Asfaltkante!!!)

Beides ist hier wohl nicht vereinbar. Ich würde sagen tragt es wie Männer und parkt die 6-7 Autos woanders.

Chancen bei rechtlichen Schritten oder Tränendrüse gehen gegen null!!

Edit: Noch was: Wem das Gelände gehört is unerheblich, ob der Uni oder der Stadt oder sonst was. Auch ob sie einen Namen trägt oder nicht ist egal. Solang sie öffentlich zugänglich ist (ohne Schranke o.ä.) ist das öffentlicher Verkehrsgrund und die Ahndung von Parkverstößen absolut rechtmässig!

So wie ich die Aufnahme deute, müsste das sogar ein Rettungsweg sein…und dann ist es klar, warum die mal aufschreiben. Vielleicht ging eine Feuerwehr-Inspektion vorher, wo dieser Mangel aufgezeigt wurde.

DOCH DU KANNST WAS MACHEN!!!

Immer wenn ihr ein "Knöllchen" höher als 20 Ösen bekommt geht was.

Bei Parkverstößen (wichtig: nicht Geschwindigkeitüberschreitungen) ergeht ein Kostenbescheid gegen den Halter, wenn ein Fahrer nicht ermittelbar ist. Ergo sagt ihr: keine Ahnung wer da geparkt hat, ich wars net.
Daraufhin wird ein Kostenebscheid nach § 25a StVG gegen der Halter ergehen. Dieser ist allerdings auf den Höchstbetrag von 15 Ösen beschränkt, dazu kommen noch 6 Euro Verwaltungsgebühr (hier nachzulesen Kostenvorschriften ab 1.7.04 - Verkehrstalk-Foren)

Ist zwar bei deinen 25 Ösen net sooo viel, aber besser als nix. Lohnen tut sich das Ganze, wenn man mal ne Feuerwehrausfahrt oder sowas zugeparkt hat…

Hä ?
Das is doch Betrug,wer soll denn sonst das Auto gefahren haben ausser er selbst wenn nur er nen Schlüssel dafür hat,wenn er das dann durchkriegt hat er ja ganze 4 EURO gespart :hurra: WAHNSINN !!!:vogel:

@eVoLuTiOn6 du scheinst es nicht zu verstehen, also lass deine nichts sagenden Antworten doch bitte. Wenn du denkst, dass jemand, der studiert hat etwas besseres ist, irrst du gewaltig. Und dass ich hier niemanden weder persönlich noch die Studenten allgemein verurteilt habe, siehst du anscheinen auch nicht ein. Aber vielleicht gehörst du ja zu denen, die ich meinte.
Dies hier ist ein Forum, wo man SEINE Meinung äußern darf und dann darüber diskutiert wird.

So und nun schön weiter machen

Sollte es öfter vorkommen, dass ein Fahrer nicht ermittelbar ist, kann die Behörde die Führung eines Fahrtenbuchs verlangen…und DAS will keiner haben, glaub mir.

@Eraser112

Du kannst Deine Meinung sehr gerne kundtun, das werde ich Dir nicht absprechen. Allerdings musst Du dann auch damit rechnen das Deine Verallgemeinerungen nicht bei allen positiv aufgenommen werden. Im Gegensatz zu Dir weiß ich nämlich was ich geschrieben habe und stehe dazu. Da Du Dich ja aber scheinbar nicht mehr erinnern kannst was Du gestern geschrieben hast: Hier nochmal Dein erstes Posting:

Ich habe dagegen nirgends die These aufgestellt das jemand der studiert hat ein besserer oder erfolgreicher Mensch sein muss. Auf den Zug bist Du selber aufgesprungen in dem Du Dich als "Trotzdem-auch-ohne-Studium-ein-3,2 Liter-Fahrer" hingestellt hast (der Dir absolut von mir gegönnt wird!).

Ich habe Dich lediglich darauf hingewiesen das Dein erstes Posting sicherlich auf der Grundlage geschrieben wurde das Du einfach keine Ahnung hast wie der Uni-Alltag und das Studentenleben ist. Und davon gehe ich auch jetzt noch aus. Du wirst Dir bisher weder einen Lehrplan aufgestellt haben (mit Wartezeiten in Uni-Seminaren von mehreren Semestern) noch wirst Du Dich mit der Problematik der Studiengebühren auseinandergesetzt haben. Es geht bei den Klagen nämlich nicht um die Gebühren ausserhalb der Regelstudienzeit, sondern um die Gebühren für ein Erststudium, welche mit Regelstudienzeiten nichts zu tun haben.

Im übrigen hat mich die Studiengebührenproblematik nicht betroffen, deshalb gab es für mich auch keinen Grund gegen irgendwas zu klagen, kann aber die Argumentation der heutigen Studenten nachvollziehen.

Also, immer schön den Ball flachhalten und Nachdenken, bevor man anderen etwas unterstellt und selber eigentlich nur polemische Darstellung betreibt.

[quote]

[…] du scheinst es nicht zu verstehen, also lass deine nichts sagenden Antworten doch bitte. Wenn du denkst, dass jemand, der studiert hat etwas besseres ist, irrst du gewaltig. Und dass ich hier niemanden weder persönlich noch die Studenten allgemein verurteilt habe, siehst du anscheinen auch nicht ein. Aber vielleicht gehörst du ja zu denen, die ich meinte.
Dies hier ist ein Forum, wo man SEINE Meinung äußern darf und dann darüber diskutiert wird.

So und nun schön weiter machen

[/quote]

Ich bin überzeugt, dass wenn man freundlich zu einem Beamten im mittleren Dienst geht und ihm mitteilt, dass der A3 versehentlich auf einem Grünstreifen geparkt war und dass man als zukünftiger Akademiker und Großverdiener schließlich auch mal Fehler macht, hat er sicherlich Verständnis. Außerdem hilft immer der Hinweis, dass einem ein Beamter im mittleren Dienst mal gar nichts zu sagen hat.

@ ike nein es ist kein Betrug da entgangene Bußgeldzahlungen für den Staat keinen Schaden darstellen. Und um Betrug bejahen zu können muss ein Schaden vorliegen.
Glaub du verstehst das ganze nicht so… unterschied halter führer? sagt dir das was? meistens gibts auch 2 Schlüssel fürn Auto :wink: Zu der Relevanz bzw Höhe der Ersparnis hab ich ja auch was geschrieben… war auch als Tip an die Kollegen gedacht, zb Rettungsweg kostet 35 euro, da sparst also schon nen Zwanni…

@mozart
Das will keiner, das glaub ich dir. Was du meinst bezieht sich aber auf Geschwindigkeitsverstöße. Bei Parkverstößen gibts es ja nen Schuldner (Halter) bei V- max- verstößen gibts es keinen Schuldner. Um in Zukunft einen zu bekommen… Anordnung Fahrtenbuch…
Hab noch nie gehört, dass wegen "Übermäßiger Inanspruchnahme der Halterhaftung bei Parkverstößen" die Führung eines Fahrtenbuches angeordnet wurde

dieser thread wird langsam absurd. deshalb erlaube ich mir nur noch kurz zu meiner verteidigung die bemerkung, daß die straße definitiv kein rettungsweg ist. ein auto größer als ein vw-bus würde da eh nie durchkommen, wenn der parkplatz "rechtmäßig" belegt ist, geschweige denn ein löschfahrzeug. die gebäudeseite ist sehr gut per rettungsweg von einer anderen seite aus erreichbar.

@spiesser: du stellst das so dar, als wäre es eine erfindung von mir. dem ist natürlich nicht so.

@EllisDee
Du magst im juristische Sinne Recht haben:

"Betrug ist eine Täuschung über Tatsachen muss zu einem Irrtum des Opfers führen, dieser Irrtum muss eine Vermögensverfügung auslösen, die wiederum einen Vermögensschaden entstehen lässt." (Quelle: irgendwo im Netz)

Es handelt sich aber trotzdem um eine Täuschungshandlung!!! Im Übrigen entsteht auch ein Schaden, da die Bußgelder in den Staatshaushalt einfließen und dort verwendet werden, muss ein anderer bzw. wir alle höhere Steuern zahlen, wenn sich andere dieser Täuschungsmethode bedienen, damit der Staat seinen Aufgaben nachkommen kann. Von den erhöhten Verwaltungsaufwendung die durch diese Täuschung verursacht werden, mal abgesehen…

Ne, nicht ganz das Porto musst Du noch mitrechnen. Also ca. 3,45 € gespart.
Finde ich eine Frechheit, wenn man damit durchkommen würde, denn ob Hartz, Studi, Einzelhandelskaufmann oder Doc, jeder ist für sich veranwortlich,als Halter eines Autos…
Und alle Menschen sind gleich !!! Ha Ha

Gruß

@ rs

genau als quelle kannste auch § 263 StGB nennen… trotzdem kein Schaden ist Rechtsprechung…

Tipp: Zahlen und gut ists! Hatte auch kürzlich das Problem -25Euro- wegen parken bei Berufschule (Augsburg)! Wenn du dagegen rebellierst "egal welcher Form" :wink: wirds meistens wesentlich teurer

@8P4-ever: Sersn mit-Augsburger:-)

So bevor sich jetz hier noch mehr Leute bezicken sei gesagt:
Leute so einfach wie mit Halterhaftung ist das nicht!!! Der Staat lässt sich auch nicht verarschen, das sind Scheisshausparolen, genauso wie bei drohendem Fahrverbot jemand anders als Fahrer angeben!!

Sowas funktioniert nicht und es gibt auch massenhaft Verurteilungen wegen falscher Verdächtigung gegen so Leute, die anderen das Fahrverbot "abgeben" wollen. Wenn dafür jemand die rechtliche Abhandlung haben will, soll er mich anschreiben, das sprengt jetzt den Rahmen!

Und wer meint er kann parken wo er will, weil der Halterverstoß eh nur 15 Euro macht, bitteschön probierts, aber sowas geht vielleicht in Timbuktu und nicht hier!
Meint ihr z.B. nicht dass die Polizei rausfinden kann, wer denn von den in Frage kommenden Fahrzeugführern eventuell Interesse hätte vor der Berfsschule zu parken??? Eventuell der, der auch hingeht… nee da kommt nie einer drauf…

Greetz!

Trotzdem muss der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei "Straf oder OWi´" Verfolgung gewahrt sein.

Abgesehen davon wird nirgendwo mehr gelogen als vor Gericht :wink:

Und indem ich dem Richter erzähle, dass ich nicht mehr weiß wer geparkt hat verdächtige ich auch niemand anderen…

Zum eigenen Schutz ist ausdrückliches Lügen lt BGH zulässig.

Ende vom Lied, es geht doch

Kenn selber Leute die sollten 35 Euro berappen wegen Parken im Rettungsweg und es hat super easy geklappt.

Das es sich bei 20 nicht lohnt ist klar…

Das wird einmal funktionieren und dann nicht mehr,weil dann klingt es so als würdest du dein "EIGENES" Auto NIE benutzen,es sind immer die anderen :vogel:.Das klingt doch unglaubwürdig wenn du net weißt wer mit DEINEM Auto unterwegs ist.
Das is genaus wie die Leute die sich aufregen und vor Gericht rennen wenn se geblitzt worden sind,es sind immer die anderen Schuld,dabei muss man sich mal an die eigene Nase fassen.
Man sollte für seine fehler grade stehn und net ein auf Unschuldsengel tun,das geht irgentwann nach hinten los !