Ordnungswidrigkeit: Nicht genehmigtes KFZ-Rennen

Hey ho,

ich brauche mal nen bissle Hilfe. Ich hab Freitag nen Brief bekommen, dass ich an einem Nicht genehmigten KFZ-Rennen teilgenommen haben soll. Ich muss nun Gründe angeben warum ich es nicht war.

Zum Sachverhalt:

Nächtliches Treffen vieler Autoverrückter. Zugegebenermaßen sind dort Rennen gefahren worden, aber ich bin NICHT gefahren. Mein Auto stand 100m weiter und ich habe es auch die ganze Zeit KEINEN Meter bewegt. Ich bin also auf der sicheren seite bzw ich weiß ich bin 100% unschuldig. Als die Polizei auftauchte war ich also zu Fuß unterwegs.

Was soll ich da am besten raufschreiben?

Ich dachte an:

Sehr geehrte Damen und Herren,
Weder ich, noch mein KFZ haben an einem nicht genehmigten Straßenrennen teilgenommen.
MFG XXX

Kurz und knapp…

Ich will am besten so wenig wie möglich schreiben. Sonst wird mir nachher noch "das Wort im Mund umgedreht".

Ich habe noch 4 Tage Zeit für das Schreiben. (insg. 1 Woche).

Hat jemand soetwas schonmal geschrieben oder Ahnung davon. Ich möchte ungern nen teuren Anwalt bezahlen. Das würd ich machen wenn ich mir einer Schuld bewusst wäre…

Danke

MFG Jan

Ob Schuldbewusstsein oder nicht…ich würde da schon einen Anwalt aufsuchen. Jedes Wort, was Du im Vornherein falsch abgibst, wird Dir im Mund umgedreht. Der Anwalt weiss eigentlich gut, wie man etwas richtig ausdrückt.

Mein Rat: zum Anwalt…Straßenrennen sind keine Kavaliersdelikte…!!

Need for speed?
hast du keinen Rechtsschutz?

Würde auf jedenfall rechtilchen Rat einhollen…
Aber das was du geschrieben hast hört sich auch nicht schlecht an: Kurz, aussagekräftig und kaum mehrdeutig auffasbar!

Wo ist denn die Rennleitung diesmal aufgetaucht und wie viele haben die geschnappt???

MfG

Hab leider keinen Rechtschutz.

Ich kenne die Szene gut, aber bei mir siegt immer die Vernuft. Und nun sowas.

In 4 Tagen muss das Schreiben zurück sein. Das wird alles sehr knapp…

@staS3

Zwischen HH und HB. 26 Fahrzeugführer…!!! Alle den gleichen Brief. Somit ALLE über einen Kamm gescheert.

Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, dann ab zum Anwalt.
Wenn nicht, dann würde ich es erstmal selbst probieren und einen netten Brief schreiben…

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Ihr Schreiben vom… teile ich Ihnen mit, dass ich - entgegen Ihrer Beschuldigung - an keinem Straßenrennen teilgenommen habe.
GGf. noch: Ich war lediglich als Besucher bei dem Treffen am…in… und habe mein Auto ordnungsgemäß in der Straße XY geparkt.

Mit freundlichen Grüßen

Falls dann das Verfahren nicht eingestellt wird, kannst ja immer noch einen RA einschalten.

Aha…haben die jeden angehalten oder die Kennzeichen willkürlich aufgeschrieben?

Aber Du solltest wirklich zum Anwalt…hier gabs meines Wissens mal nen Thread, wo einer gerichtet hat, was da so auf ihn zukam…! War nicht wirklich doll…

Edit:
Würde wenn nur schreiben, dass DU nciht teilgenommen hast…alles andere führt nur zu Vermutungen…aber Alexxag hat das schon gut geschrieben…

@alexxag

Das hört sich echt mal sehr gut an.

Ich denke dieses Schreiben werde ich selbst ausfüllen. Wenn ein weiteres kommt, dann ab zu jemandem der sich auskennt.

Ich meine, solange sie euch nicht direkt auf "frischer Tat" erwischt haben können sie euch nur einen Platzverweis erteilen oder zu bitten die "nicht genehmigte Versammlung" aufzulösen…

Ps: die haben JEDEN angehalten. Es hieß ja auch jeder soll zu seinem Auto. Somit musste ich erstmal hinlaufen. Das weiss ber der Masse aber heute kein Polizist mehr, wer laufen musste und wer bereits im Auto saß…

Danke, ich arbeite ja auch auf'm Amt :wink:

Die Jungs waren bestimmt auf Grund der Situation angepisst und haben alle einfach mal beschuldigt… Hast du denn zur Not noch Zeugen, die deine Aussage bekräftigen könnten? Dann wärst du auf jeden Fall auf der absolut sicheren Seite.

Ich gebe auch mal den allgemeinen Hinweis, dass nicht jeder Anwalt sein Geld wert ist :wink: Für manche Schreiben, die ich von Rechtsanwälten bekommen habe, würde ich keinen Cent bezahlen, weil die nur falsch waren… :slight_smile:
Also immer Fachanwälte aufsuchen, wenn Euch geholfen werden soll.

Würde aber wie gesagt, das erste Schreiben selbst verfassen und dann abwarten, was passiert.

Natürlich Fachanwalt… :slight_smile:

wenn du an die rennleitung schreibst frag doch bitte gleich mal wo man sich strassenrennen genehmigen lassen kann … manchmal glaube ich die freunde
in grün weiss schicken sowas pauschal raus, würde dir raten dir ein anwalt zu nehmen sonst kommt da nicht weiter. aus eigener erfahrung kann ich dir sagen das ein anwalt und eine Dienstaufsichtsbeschwerde über diesen wunder wirkt.

Auch ein Anwalt bewirkt keine Wunder, da alles auf Gesetzen basiert…
Man sollte nicht immer annehmen, dass eine Behörde Angst bekommt, nur weil ein RA am Verfahren beteiligt ist. Auch dann wird nur nach Gesetz gehandelt.

Und was eine Dienstaufsichtsbeschwerde bewirken soll, ist mir in dem Zusammenhang auch nicht schlüssig… Die haben alle aufgeschrieben, die mit den Straßenrennen in Verbindung standen (ob nun tatsächlich beteiligt oder eben nur als Besucher). Jeder hat nun die Möglichkeit dazu Stellung zu nehmen.

Würde das nicht jeder schreiben und erst mal sagen, ich war nicht dabei, wenn einige geparkt haben und einige gefahren sind und die Rennleitung das nicht mehr auseinander halten kann?

Käme es dann auf die Beweisfrage an. Die sagen bestimmt, ja, der ist gefahren, ein anderer bezeugt es. Was will er dann machen?

Ich gönne ihm ja sein Recht, aber man bekommt nicht immer Recht, auch wenn man genau weiss, dass man es hat.

CU

walkAbout

mit der dienstaufsichtsbeschwerde hast du recht das war auf meinen fall bezogen hier natürlich quatsch tut mir leid wenn ich mich da falsch ausgedrückt habe. jedoch was den anwalt angeht bleibe ich bei meiner meinung,
auch wenn eine behörde sicher dann keine "angst" bekommt weiss ein guter anwalt
einfach wie man mit solchen leuten umgehen muss. auch ist er der einzige der akteneinsicht erhält.

Recht haben und Recht kriegen…sind in diesem Land zwei verschiedene Paar Schuhe…leider.

Aus einem "Ich weiss, ich bin im Recht und habe nichts gemacht" kann schnell ein "Sie sind schuldig im Sinne der Anklage"…

Kannst das gerne der Polizei schreiben, aber ich tendiere hier wirklich zu einem Anwalt. Aber das musst Du im Endeffekt selber sehen, gehen hier ja auch die Meinungen ein wenig auseinander.

Nutz mal bitte die Suche…ich meine, es gab da nen Thread über so einen Fall…!

Naja, auch die Polizei muss es dir beweisen können, dass du dabei warst…
Mich hat auch mal eine Streife angehalten, weil ich zu schnell unterwegs war. Und sie konnten nix mache, weil sie keinen Beweis hatten und mir nix nachweisen konnten…

Vor Gericht können die ja nicht einfach erzählen, dass jemand ein Straßenrennen gefahren ist, obwohl sie es nicht zu 100% gesehen haben. Desweiteren ist der nächste problematische Punkt, ob dann auch tatsächlich der Halter gefahren ist oder ein Kollege…

Sowas kann i.d.R. nur wirklich bestraft werden, wenn die Polizei die Leute direkt beobachten und anhalten.

Wenn ein Straßenrennen dort veranstaltet wurde, sich jemand beschwert hat und die Polizei gerufen hat, muss ermittelt werden. Was dabei am Ende rum kommt, ist die Einstellung des Verfahrens, sofern keiner direkt erwischt wurde. :slight_smile:

Ob ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, hängt absolut von den Gegebenheiten ab. Wenn das alles so klar ist, braucht man den nicht und schreibt einen Zweizeiler und wartet ab. Wenn es aber Ungereimntheiten gibt, weil man doch irgendwie daran beteiligt war, dann sollte man einen RA zu Rate ziehen.

Ich arbeite beim Ordnungsamt und muss über die Schreiben von sogenannten "Rechtsbeiständen" sehr sehr oft schmunzeln wenn nicht sogar in den Keller gehen :smiley:

Einfach nur schreiben ich hab nix gemacht bringt nicht viel, weil der Satz nichts zur Entlastung von einem selbst beiträgt.

In diesem Falle ist der Sachverhalt allerdings schwierig, da normalerweise nicht genau festgestellt werden kann ob und wer überhaupt am Straßenrennen teilgenommen hat, es sei denn die Polizei hätte jemanden auf frischer Tat erwischt. Sonst kann man ja viel behaupten. Ich weiß aber nicht ob der Gesetzgeber in diesem Falle geregelt hat, dass auch der Besuch bzw. die Anwesenheit bei einem illegalen Straßenrennen bereits zur Teilnahme zählt.

Ich such ja gerne mal… Here you go:
http://www.a3-freunde.de/forum/index.php?p=thread&tid=76889

Das müsste gemeint sein.

CU

walkAbout