Ordnungswidrigkeit: Nicht genehmigtes KFZ-Rennen

Da stellt sich auch die Frage, was es genau für ein Treffen war…

Ich habe es ja so verstanden, als dass es ein typisches Tuning-Treffen war, das etwas ausgeartet ist und es zu ein paar Rennen kam.

War es natürlich eine Verabredung zum Straßenrennen war, dann solltest du auf jeden Fall einen Rechtsanwalt aufsuchen…denn dann können nicht nur die Fahrer, sondern auch die Besucher bestraft werden…

Meine Meinung zu den illegalen Meilenrennen in Vorstadtstraßen.


Quelle google:
Wenn junge Autofahrer keine legale Plattform für Motorsport erhalten, unsere Gesellschaft jedoch das Automobil als Sportgerät, Prestigeobjekt, Wirtschaftsgarant usw. fest etabliert hat, nenne ich das widersprüchlich.

Fazit: Hält man einen Bevölkerungsteil von der legalen Ausübung einer (vermeintlich!) interessanten Tätigkeit, von einem Genuß, fern, so wird die Folge die Substitution sein.

Das Problem illegaler Straßenrennen liegt also nicht bei den Kindern, die es tun, sondern bei der Gesellschaft, die Autorennen nicht legalisiert und sicher macht.

Bevor hier folgend alle auf jugendliche Kraftfahrer und ihre Subkultur loswettern:

Wir sind alle irgendwie Kraftfahrer und wissen, dass es gerade das Fahren mit Freunden ist, was viel von der Faszination "Motorrad" oder "Oldtimer" ausmacht.

Die neue StVO mit den VV hat aus den "Gumball"-Rennen einiges gelernt; gegenüber früheren Bestimmungen genügt es nun, wenn auch nur der Anschein einer motorsportlichen Veranstaltung erweckt wird. Bereits Startnummern oder gemeinsames Abfahren einer Strecke zwischen einer Ritterburg und einer Gastwirtschaft genügen, streng genommen, diesem Verbot.

Für die Veranstalter von bisher genehmigungsfreien Automobil- oder Motorradfahrten wie Clubausfahrten, Konvoifahrten, Bildersuchfahrten und Clubrallies bedeutet dies höchste Aufmerksamkeit, will man sich nicht ungewollt des Vorwurfes der Durchführung einer verbotenen Veranstaltung aussetzen.

Wenn also der "1. FC Opel Kadett" seine jährliche Ausfahrt in Verbindung mit einem Tagestreffen macht, sollte er sich mit den Behörden, also i.d.R. dem Landkreis und der örtlichen Verkehrspolizei kurzschließen, damit die Fahrt bekannt ist. Damit ist schon einmal "Öffentlichkeit" hergestellt. Die sehr teuren Genehmigungen und Sondernutzungserlaubnisse werden für eine Bildersuchfahrt nicht benötigt.

Der nächste Schritt wäre die Information der Teilnehmer selbst; denn mancher sieht in der jährlichen Ausfahrt einen Ersatz für Rennsport.

Genau betrachtet sind also "unsere" mobilen Aktivitäten, seien es Hochzeitsgesellschaften(Hupenmissbrauch), Clubausfahrten, Fahrten von Oldietreckern, Oldie-Rallyes als "Prüffahrt" mit roten Nummern zumindest fragwürdig und gar nicht sooo weit von der eindeutigen Illegalität der wilden Rennen entfernt.

wie ist das dann bei den FFM-Konvoi-Fahrten ??

wie schon von einigen geschrieben, ANWALT aufsuchen und das ganze IHN machen lassen.
Jede Form von Schrift und Wort von Dir, kann sehr schnell nach hinten ausgehn.

Gruß Andy

P.S. meines Wissens ist es schon Strafbar, als passiver Teilnehmer Strafbar bei Illegalen Straßenrennen. Alles weitere wird Dir ein GUTER Anwalt sagen.

Ja, auf jedenfall mal Anwalt.

Laut Bußgeldkatalog (soweit ich das jetzt so im Kopf habe):

Teilnehmer illigales Straßenrennen: 400€ Strafe und Punkte/Fahrverbot
Veranstalter illigales Straßenrennen: 500€ Strafe

die frage ist doch, ob dein schreiben vom verkehrskommissariat die explizit als betroffenen einer ordnungswidrigkeit anspricht oder ob du einfach nur aussagen sollst als zeuge? würde auch wenig schreiben - dann wirst du aber eh vorgeladen :wink: nimm dir besser einen anwalt.
illegales straßenrennen gar nix gut… wirklich nix gut :dagegen:

Wegen der 4 Tage:
ist es nicht so dass man von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen darf um mitzuteilen, dass man dies schriftlich über seinen Anwalt erledigt? Wie es der Beamte dann auffasst ist ne andere Sache…
Es ist ja, so wie man es liest, eine Vermutung und eine Anschuldigung auf "Gut Glück". Riskieren würde ich da nichts… bei der Vorgehensweise dürfte ein Anwalt mit dem Erstgespräch und einem Brief günstiger sein als die Strafe…

Ansonsten mal 30 Euro in die Hand nehmen und hier fragen:

http://www.frag-einen-anwalt.de

Und: Du bist auch nicht über deine Eltern Rechtschutzversichert, oder? Für junge Leute gibts doch meistens noch einen Rabatt und es lohnt sich in jedem Fall. Bringt dir zwar jetzt nichts mehr, aber evtl. zukünftig…
Sowas gibts ja auch beim ADAC…

Die Polizei muss dir beweisen können, dass du ein Rennen gefahren bist. Soweit ist das Fakt. Aber, die waren mit Sicherheit zu mehreren beamten, haben also Zeugen für ihre Behauptungen. Es wird also schwer, das Gegenteil zu beweisen, auch wenn du tatsächlich kein Rennen gefahrem bist. Von daher ab zum Anwalt, nur der kann dir helfen. Alleine dürftest du kaum Chancen haben. Nichts alleine sagen, da wird dir alles im Munde gedreht! Aussage verweigern und darauf hinweisen, dass ein Anwalt eingeschaltet wird.

Gruß

André

Macht alles schon der Anwalt. Der bekommt von dir eine Unterschrift unter seine Vollmacht und gut ist. Der Anhörungsbogen wird vom Anwalt beantwortet. Darin teilt er dann auch mit, das jegliche Kommunikation nur noch über ihn stattzufinden hat. Ab dann bekommst du keine direkte Post mehr, sondern nur noch Kopien etc. vom Anwalt.

(Ist bei mir erst 6 Monate her, ist aber OT da anderer Delikt)

Aussage verweigern!

Du bist nicht verpflichtet, irgendwelche Angaben zu machen. Solange Du nicht aktiv, d.h. im fahrenden Auto "erwischt" wurdest, locker bleiben. Wie soll Dir nachgewiesen werden, daß Du am Rennen teilgenommen und nicht "nur" dein Fahrzeug in der Nähe von illegal stattfindenden Rennen abgestellt hast?