ne ne du musst die kosten tragen + nachschulung machen.
Kosten dafür 350€ und deine probezeit verlängert sich dadurch um 2 weitere jahre.
aber eine führerscheinsperre bekommst du nicht,also so wars bei mir:D
Moin!
28 km/h minus Toleranz oder inklusive Toleranz?
bei 25 drüber wärs nämlich nur 1 Punkt…
Kann man denn auf dem Foto genau dich erkennen oder ist es sowieso schon schlecht abgebildet?
Ein Bekannter hat nämlich mal so getan, als wüsste er nicht, wer gefahren ist und dann kam im Endeffekt raus, dass keiner etwas zahlen musste, Konsequenz war, dass er ab dann Fartenbuch führen musste!
Aber es müsste sonst auch reichen, wenn dein Vater die Schuld auf sich nimmt.
Also versuch auf jeden Fall das von dir abzuwenden, ansonsten biste inner Probezeit auf jeden Fall ein paar hundert Euro los!
das geht nur, wenn das foto wirklich schlecht gemacht ist. und das ist selten der fall. in der regel wird nämlich ein passbildabgleich gemacht. und da ziehen solche ausreden „mein vater ist gefahren“ gar nicht.
ich bin damals nur knapp an der nachschulung vorbeigeschlittert weil ich den „anhörungsbogen“ trotz drohender strafe nicht zurückgeschickt hatte.
bei einem kollegen von mir standen die polizisten mal vor der haustür und haben direkt geschaut wer die person auf dem foto ist.
Das stimmt, deswegen habe ich ja kurz davor gefragt, wie das Foto aussieht.
Aber wie is das eigentlich: Ich hab mal gehört, dass wenn die Polizei vor der Haustür steht, hat man ein Aussageverweigerungsrecht was Familienangehörige betrifft. Weiß da einer genaueres?
EDIT: Wie lange is das denn her, dass du geblitzt wurdest? Nach 3 Monaten verjährt das doch oder? Is ja keine Straftat, sondern „nur“ ne Ordnungswidrigkeit. Vielleicht war das bei dir ja auch der Fall, als du den Bogen nicht zurück geschickt hast?
+ Dieser Beitrag wurde von JHK1st_A3 am 21.03.2007 bearbeitet
Nein eigentlich nicht, in der Probezeit passiert dir erst was wirklich schlimmes, sobald du einen Punkt kassierst(oder mehrere…), ansonsten zahlst du nur, und da du 25 Euronen bezahlt hast, müsste das damit erledigt sein oder Leute?
Also um die 12km/h-geschichte würd ich mir keine gedanken machen. Deine Mutter kann von ihrem Aussageverweigerungsrecht nur dann gebrauch machen, wenn sie sich oder Familienangehörige durch ihre Aussage belasten würde. Wenn sie also keine Stellung zu der Sache nimmt, kannst du davon ausgehen dass die cops bald bei euch auf der matte stehen. Am besten soll deine Mutter zugeben sie sei gefahren, da sie sich nicht mehr an das Datum erinnern kann…
„Aufgrund der bisherigen Feststellungen kommen Sie für den vorgenannten Verstoß … NICHT in Betracht.“
also kann meine mutter das nicht zugeben… da steht auch drauf sie soll zeugenaussage machen
ist es möglich das schreiben paar ma zu kopieren und dann meinen vater den schuldigen sein zu lassen und sagen: der zettel ist so gekommen man konnte es nicht erkennen ! um eine mögliche anzeige zu vermeiden das wir gelogen haben
+ Dieser Beitrag wurde von xxRICxx am 21.03.2007 bearbeitet
Dann kann sie es net zugeben, richtig. dass sie ne aussage machen soll schreiben die immer, muss sie aber ganz bestimmt nicht! eigentlich müsste die polizei darauf auch aufmerksam machen, tun sie aber in den wenigsten fällen. Am besten sie verweigert die aussage, macht keine angaben zu dem vorfall. weder schriftlich noch am telefon. allerdings müsst ihr dann auch damit rechnen, dass ihr angerufen werdet und auch mit besuch der polizei ist dann mit sicherheit zu rechnen. Rauskommen kann dann entweder ein Fahrtenbuch für dein Mutter, sie ermitteln evtl dich als fahrer oder sie
stellen das verfahren ein, womit ich aber weniger rechnen würde.
was anderes, hast du und deine Mutter evtl Verkehrsrechtsschutz?
loooool und du meinst, die sind dann so blöd und checken im extremfall (wenn sie euch sonst der lüge bezichten würden) nicht,weil ihr selbständig das ding öfter kopiert habt? dann seid ihr genauso wegen der lüge dran
schau am besten mal bei einschlägigen radar-foren nach,was die so als tipps geben,die haben da meist mehr ahnung
Wie schon gesagt, deine Mutter muss nicht lügen. Sie muss gar keine Angaben zu den Fall machen wenn sie sich oder Familienangehörige
dadurch belastet.
Des mit dem Kopierer würd ich ganz schnell wieder vergessen…
Ja während der Nachschulung darfst du weiter Autofahren. Die Nachschulung dauert glaub so 4 Doppelstunden+1 Fahrstunde. Am besten einfach mal abwarten obs überhaupt soweit kommt…
wenn du ne rechtschutz hast, geh zum anwalt.der bekommt dich zu 75% da raus.bei mir hats auch geklappt, und ich wurde gelasert innerorts mit 78, also da war eindeutig das ich gefahren bin!
sorry, aber wenn du tatsächlich innerhalb von 2 Tagen geblitzt worden bist und noch in der probezeit bist, dann hättest du es auch verdient einen monat zu fuss zu gehen!
ich will mich nicht davon freisprechen, dass ich noch nie geblitzt worden bin, aber jedenfalls hab ich nie nen Herrmann darum gemacht, wenn es um die strafe dafür ging! Wenn man mist macht, muss man auch dafür einstehen! So seh ich das!
Im übrigen hatte ich damals die gleich kostellation: Ich gefahren, auto auf muddi zugelassen. erst kam das schreiben für Muddi, dann, nach abgleich mit MEINEM Personalausweis durch die grün-weissen, ein an mich, mit vorladung zur hiesigen wache. Und die Bilder sind sowas von scharf… und ich hatte 42 zu viel drauf…
ausserdem war die nachschulung witzig!
vielleicht nimmst du das dann tatsächlich als anlass, über deine fahrweise nachzudenken!? mir hatte es jedenfalls geholfen, obwohl ich vor meinem A3 nen 240PS Calibra gefahren bin! Damit wurde ich nich einmal geblitzt…
Das foto damals war mit einem 75PS Kadett…
Zumal viel Gas geben bei den heutigen spritpreisen eh keinen richtigen spass mehr macht…