Nachbarschaftsärger bei meiner Einfahrt *HILFE*

mal ne blöde frage: kannst du da nicht locker rückwärts in die einfahrt fahrn? dann kannste dafür halt auch immer vorwärts rausfahren. ok, ist eine frage aus der ferne betrachtet. ich kann mir denken, daß es dich wirklich tierisch nervt, wenn die immer so parken. ich denk aber - wieder aus der ferne - daß so ne anwaltsgeschichte die sache nur eskaliert und auf keinen fall was bringt, gerade, wenn der nachbar schon nicht mit sich reden läßt.

ohne anwalt, es reicht das ordnungsamt, das kostet nix und verhängt strafzettel also immer wieder anrufen!!!
:trampolin:

wenn es nur bei diesen einen wagen bleibt … komme ich immer noch rückwärts in die Garage und rege mich tierisch auf … aber manchmal steht noch ein weiterer wagen direkt an meiner auffahrt und komplett auf den bürgersteig … dann ist das rauffahren unmöglich … und dass passiert so jeden zweiten tag … und dies geschieht leider alles absichtlich … und sowas möchte ich mir einfach nicht mehr gefallen lassen, weil es ja eh schon eskaliert ist …

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mal ne blöde frage: kannst du da nicht locker rückwärts in die einfahrt fahrn? dann kannste dafür halt auch immer vorwärts rausfahren. ok, ist eine frage aus der ferne betrachtet. ich kann mir denken, daß es dich wirklich tierisch nervt, wenn die immer so parken. ich denk aber - wieder aus der ferne - daß so ne anwaltsgeschichte die sache nur eskaliert und auf keinen fall was bringt, gerade, wenn der nachbar schon nicht mit sich reden läßt.

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Naja, wenn es eh schon eskaliert ist und reden auch nichts bringt würde ich schon irgendwas machen.
Wenn Du dich selbst vor Deine Einfahrt stellt, kann niemand gegenüber parken, aber das ist ja auch schmarrn.

Ich würde ein Schild anbringen („Einfahrt freihalten“) und wenn sich dann immer noch jemand hinstellt, Ordnungsamt oder so anrufen oder abschleppen lassen.

wie gesagt ordnungsamt, die MÜSSEN sogar immer bei sowas nachgehen, sind sie zu verpflichtet und sobald er das 3. 15 Euro Knöllchen dran hat wird er es sich überlegen. schlimm so leute.

ironie an
miete dir nen hummer und fahr ihm spiegel ab g
er kann nicht sagen, dass der hummer so durchgepaßt hätte :wink:
ironie aus


Ich seh grad, dass die Länge des abgesenkten Bordsteines ungewöhnlich kurz ist. Hat da die Gemeinde gepfuscht oder ist das normal so?

wenn’s wirklich schon unaufhaltsam eskaliert ist, dann haste meinen segen, zum anwalt zu rennen. besser wird die situation dadurch in sachen nachbarschaft leider auch nicht. ;-(

kann sowieso nicht verstehen wieso es nachbarschaftsstreits gibt… würd mich schämen sowas anzustellen… andere leute zuzuparken und sich kein bisschen schuldig zu fühlen… pfui

redet hier doch bitte nicht vom anwalt das ist völlig unnötig, es reicht das ORDNUNGSAMT, alles andere wäre nur geld in den rachen von rechtsverdrehern.



dass ist schöner PFUSCH … haben das Haus vor 5 Jahren gekauft. Und die Nachbarn waren von Anfang an nicht wahrlich begeistert von uns … ist eine „noble“ Wohngegend bei uns im Dorf und wohnen nur Lehrer, Beamte und Ärzte in dieser Ecke … und dass da jetzt plötzlich „normale“ und dazu noch Ausländer gesellen hat die ziemlich stinkig gemacht … sie sind ja was absolut besseres …

ich kann sowas einfach nicht verstehen …

park doch selber dein auto davor dann ist gleich schluss mit lustig, muss er sich nen anderen Parkplatz suchen.

gruss steffan

Würd ich auch sagen, so wie das da auf dem Bild ist , ist das auf jeden fall zu eng, und wenn die Personen erstmal gezahlt haben stehen die da nicht so schnell wieder.

Wir haben gegenüber am haus auch ein schild, ich würd eins hinmachen(es gibt eins wo genau das mit gegenüber draufsteht)auch wenns dir rechtlich nix bringt.

Vielleicht solltest du den Nachbar trotzdem nochmal warnen bevor du das Ordnungsamt rufst.

Bin auch kein Rechtsverdreher,
aber einfach ein Schild hinstellen bringt nicht viel.
Schilder die vom Ordnungsamt (Verkehrsbehörde) aufgestellt od. mit so nem Amtlichen Aufkleber (Rückseite) versehen sind, haben gültigkeit.

Hier langt ja schon die abgesenkte Bordsteinkante, als Hinweis einer Ein-/Ausfahrt das von Seiten des O.amt / Verkehrsbehörde entsprechende Schritte eingeleitet werden können.

Wenn Du ein Schild auf eurem Grundstück hinstellst, dann eh nur „AUSFAHRT freihalten“.
Einfahrt freihalten, bedeutet - hier will nur einer rein (aber nicht unbedingt raus)
Ausfahrt freihalten, heisst - hier will irgendwann einer raus und wenn das nicht möglich ist (weil zugeparkt) dann siehts mit Abschleppen lassen besser aus.
Hab ich hier in M mal in einer Diskussion mitverfolgt.
Wenn man wo rein will und es geht nicht … „Pech“ - Abschleppen auf Kosten u. volles Risiko desjenigen der dies veranlasst (nicht die Polizei) - such Dir halt nen anderen Stellplatz
Wenn man wo raus will und es geht nicht … "dann kann das schon als Freiheitsberaubung gesehen werden - was die Polizei u.U. bestätigt und das Risiko u. Kosten leichter auf den Verursacher übertragen werden können.

Ein Wahnsinn - was bei uns Alles bis ins Kleinste reguliert ist … drum geht wohl auch nirgends mehr was vorwärts :frowning:

Gut Nacht,
Audi_Tom

wie mein vorredner schon sagte, die selber aufgehängten schilder bringen gar nix. hab mich immer dierkt vor ein solches schild gestellt, und keiner konnte mir was :wink:

in deinem fall, würde ich einfach bei der stadt anrufen, und auf der gegenseite ein Parkverbotsscild beantragen. dies ist durchaus möglich, wie ich leider in der straße in der ich wohne feststellen muste.

Dann kanns aber zu dem problem kommen, das sie alle auf deiner seite parken. dann hast leider wieder probleme. denk mal, am besten hilft da anzeigen (ordnungsamt wie oben beschrieben). da wird man aber irgendwann von deinen zig anrufen ziemlihc genervt sein. (weis ich auch schon aus erfahrung, weil eine nachbarin wegen mir immer bei den bullen angerufen hat. nur wars bei ihr nur eine sichtbeeinträchtigung. also nix im vergleich zu deinem prob :wink: ). Aber wenn der nachbar oft genug nen straffzettel hat, wird er zwar stink sauer, aber wird hoffentlcih nimmer dort parken.


Grundsätzlich wäre das ja möglich…aber leider darf man ja nicht mal vor der eigenen Einfahrt am abgesenkten Bordstein parken…!

Ich habe mal bei meinen Schwiegereltern vor der Garageneinfahrt geparkt (Geburtstagsfeier, viele Autos da), da wurde ich von der Polizei aufgefprdert, mein fahrzeug dort zu entfernen…!

Komische Regelungen…:frowning:

Kann man halt sonst gar nicht kontrollieren. Wenn einer parkt müsste die Polizei immer erst rausfinden ist der jetzt berechtigt oder muss man den davon jagen…

Ja, richtig…aber ich hab denen das ja erklärt, dass es die Ausfahrt meiner Schwiegereltern ist, die waren ja auch draußen…aber das hat die Herren in grün/weiss nicht interessiert. Ich musste mein Fahrzeug entfernen…

Moin…

Nun muss ich auch mal was dazu sagen:
(ich bin Versicherungsfuzzi RECHTSSCHUTZVERS)
Wenn der Streit schon so eskaliert hat nützt das Ordnungsamt nicht viel weiter, abgesehen davon dass Die in kleineren Städten eh nicht rauskommen bzw. das sogar in einigen Komunen kostenpflichtig ist.
Wenn Du es darauf ankommen lassen willst, Polizei oder ähnlich wirst Du auf den Streit mit einem Anwalt nicht mehr herumkommen. (Jahrelange Erfahrung)
Ein andere Trick ist die Feuerwehr/Rettungsdienst (da bin ich noch Ehrenamtlich) Die Straße muss !!! von einem Feuerwehrfahrzeug befahrbar sein, die sind gut 2m Breit, wenn das Auto nicht passt wir rigoros angeschleppt !! also das ist immer eine sehr elegante lösung. Wenn Du einen von der örlichen Feuerwehr kennst bitte ihn mal durch die Straße zu fahren und dann schaut mal ob es passt. Anwohner sind dazu verpflichtet (bei Strafe) dafür zu sorgen das Einsatzfahrzeuge ohne Behinderung durch die Straße zu kommen.

gruß Olli

Es gibt da eine Angabe, hatte das selbe Theater, der Nachbar war zu faul sein Auto in die Einfahrt zu fahren.

Zum Glück ist jetzt aber Parkverbot auf seiner Seite und ich habe jetzt genug Platz da auszuparken.

Guck mal hier:
http://www.a3-freunde.de/forum/thread.php?id=40255

Boris

In einem anderen Forum habe ich das hier gefunden:

[Zitat] Gemäß § 12 I Nr. 1 Straßenverkehrsordnung gilt: " Das Halten (und damit natürlich auch das Parken) ist unzulässig an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,..."

Von einer engen Straßenstelle spricht man bei einer verbleibenden Straßenbreite von weniger als 3,05 m.

In Ihrem geschilderten Fall gilt somit in Ihrer Straße ein Halte-(und damit auch Park-)verbot.

[/quote]

Ich würde an deiner Stelle erst mal bei der Polizei nachfragen, was man da machen kann, wenn die nichts machen wollen immer ein Bild machen, wenn der Nachbar dort parkt. Wenn mal so 10 Bilder zusammen gekommen sind diese ausdrucken und zur Gemeinde gehen und nachfragen, ob sie an dieser Stelle Haltverbotsschilder aufstellen können, da es dir nicht mehr möglich ist deine Hofeinfahrt zu benutzen und auch für den Rettungsdienst erhebliche Probleme entstehen würden.

Oder du gehst mal bei eurer Feuerwehr vorbei, wenn es eine Freiwillige Feuerwehr ist noch besser, du siehst ja, wenn dort jemand ist und vielleicht gerade Geräte putzt oder so und frägst die mal, ob sie mal mit dem Feuerwehrauto durch eure Straße fahren kann um zu sehen, ob sie durchpassen würden. Normalerweise machen die das. Hier in Karlsruhe findet in einem Stadtteil (Südstadt) auch immer so eine Aktion von Feuerwehr und Polizei statt, dort sind die Straßen auch ziemlich eng und es wird wie wild geparkt. Dort fährt dann das größte Feuerwehrauto der Stadt durch die Straßen und wo es nicht durchpasst wird abgeschleppt, mehrere Abschlepper folgen bereits der Kolonne. :daumen: