Nachbarschaftsärger bei meiner Einfahrt *HILFE*

Ich hoffe mal, dass es hier einige Rechtsexperten sind.
Ich habe heute mal versucht, vernünftig mit meinen Nachbar darüber zu sprechen, aber das einzige was man zurückbekam waren dumme Kommentare.

Problem ist folgendes, das mein Nachbar seit einiger Zeit direkt vor meiner Auffahrt, direkt davor oder dahinter parkt. Und mir somit die Einfahrt überhaupt, oder nur eng von einer Seite (siehe Bild auf http://www.plattdeutschen-forum.de/dif/IMG.jpg ) möglich … meistens muss ich dann halb über den Bordstein fahren, und somit meine Reifen quäle … teilweise parken auch gleich zwei Fahrzeuge an meine Auffahrt, und da die Strasse ziemlich eng ist, finde ich auch, dass es im öffentlichen Interesse liegt …

gibt es nicht auch irgendwelche Regeln, dass man bestimmte Abstände von Einfahrten und Kreuzungen halten muss?

  • Dieser Beitrag wurde von Zazu am 08.04.2005 bearbeitet

Sorry, kenn mich da nicht aus, aber bei deinem Link muss die hintere „)“ weg, sonst funzt der nicht…

Bild funzt net.

gruss steffan

Der Link funktioniert nicht!

würde an deiner stelle vor die einfahrt ein schild anbringen, dann ist der käse gegessen. Bist du mieter oder eingentümer?

gruss steffan

so, bild geht jetzt, war noch die Klammer mit drann …
meine eltern sind die eigentümer … habe da meine Wohnung im 1. Stock … wüsste nicht, ob ein Schild dieses Problem löst, da ja schon ein Gespräch mit dem Nachbar nichts gebracht hat

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würde an deiner stelle vor die einfahrt ein schild anbringen, dann ist der käse gegessen. Bist du mieter oder eingentümer?

gruss steffan

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soviel ich weiss (bin mir fast sicher) ist gegenüber einfahrten bei einspurigen straßen parken nicht erlaubt.

paragraphen kann ich dir dazu keinen nennen, aber kannst dir schonmal sicher sein das du bald wieder normal rausfahren kannst (falls hier ein rechtsexperte dir den paragraphen nennen kann, und du entsprechend handeln)

Hallo,

[Zitat](3) Das Parken ist unzulässig 1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, 2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert, [b]3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,[/b] 4. bis zu je 15 m vor und hinter Haltestellenschildern (Zeichen 224), 5. [aufgehoben] 6. vor und hinter Andreaskreuzen (Zeichen 201) [/quote]

http://www.fahrtipps.de/recht/stvo.php?par=12

Leider auch keine Meterangaben…

Gruß Lars

  • Dieser Beitrag wurde von LarsSpotke am 08.04.2005 bearbeitet

wenn es nochmal soweit ist und er wieder dort steht einfach mal das ordnungsamt anrufen die kommen und wissen was zu tun ist
:regeln:

und kostet dich nicht einen cent, die müssen anzeigen nachgehen

  • Dieser Beitrag wurde von rebizzel am 08.04.2005 bearbeitet

mal ne blöde frage: kannst du da nicht locker rückwärts in die einfahrt fahrn? dann kannste dafür halt auch immer vorwärts rausfahren. ok, ist eine frage aus der ferne betrachtet. ich kann mir denken, daß es dich wirklich tierisch nervt, wenn die immer so parken. ich denk aber - wieder aus der ferne - daß so ne anwaltsgeschichte die sache nur eskaliert und auf keinen fall was bringt, gerade, wenn der nachbar schon nicht mit sich reden läßt.

ohne anwalt, es reicht das ordnungsamt, das kostet nix und verhängt strafzettel also immer wieder anrufen!!!
:trampolin:

wenn es nur bei diesen einen wagen bleibt … komme ich immer noch rückwärts in die Garage und rege mich tierisch auf … aber manchmal steht noch ein weiterer wagen direkt an meiner auffahrt und komplett auf den bürgersteig … dann ist das rauffahren unmöglich … und dass passiert so jeden zweiten tag … und dies geschieht leider alles absichtlich … und sowas möchte ich mir einfach nicht mehr gefallen lassen, weil es ja eh schon eskaliert ist …

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mal ne blöde frage: kannst du da nicht locker rückwärts in die einfahrt fahrn? dann kannste dafür halt auch immer vorwärts rausfahren. ok, ist eine frage aus der ferne betrachtet. ich kann mir denken, daß es dich wirklich tierisch nervt, wenn die immer so parken. ich denk aber - wieder aus der ferne - daß so ne anwaltsgeschichte die sache nur eskaliert und auf keinen fall was bringt, gerade, wenn der nachbar schon nicht mit sich reden läßt.

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Naja, wenn es eh schon eskaliert ist und reden auch nichts bringt würde ich schon irgendwas machen.
Wenn Du dich selbst vor Deine Einfahrt stellt, kann niemand gegenüber parken, aber das ist ja auch schmarrn.

Ich würde ein Schild anbringen („Einfahrt freihalten“) und wenn sich dann immer noch jemand hinstellt, Ordnungsamt oder so anrufen oder abschleppen lassen.

wie gesagt ordnungsamt, die MÜSSEN sogar immer bei sowas nachgehen, sind sie zu verpflichtet und sobald er das 3. 15 Euro Knöllchen dran hat wird er es sich überlegen. schlimm so leute.

ironie an
miete dir nen hummer und fahr ihm spiegel ab g
er kann nicht sagen, dass der hummer so durchgepaßt hätte :wink:
ironie aus


Ich seh grad, dass die Länge des abgesenkten Bordsteines ungewöhnlich kurz ist. Hat da die Gemeinde gepfuscht oder ist das normal so?

wenn’s wirklich schon unaufhaltsam eskaliert ist, dann haste meinen segen, zum anwalt zu rennen. besser wird die situation dadurch in sachen nachbarschaft leider auch nicht. ;-(

kann sowieso nicht verstehen wieso es nachbarschaftsstreits gibt… würd mich schämen sowas anzustellen… andere leute zuzuparken und sich kein bisschen schuldig zu fühlen… pfui

redet hier doch bitte nicht vom anwalt das ist völlig unnötig, es reicht das ORDNUNGSAMT, alles andere wäre nur geld in den rachen von rechtsverdrehern.



dass ist schöner PFUSCH … haben das Haus vor 5 Jahren gekauft. Und die Nachbarn waren von Anfang an nicht wahrlich begeistert von uns … ist eine „noble“ Wohngegend bei uns im Dorf und wohnen nur Lehrer, Beamte und Ärzte in dieser Ecke … und dass da jetzt plötzlich „normale“ und dazu noch Ausländer gesellen hat die ziemlich stinkig gemacht … sie sind ja was absolut besseres …

ich kann sowas einfach nicht verstehen …

park doch selber dein auto davor dann ist gleich schluss mit lustig, muss er sich nen anderen Parkplatz suchen.

gruss steffan